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12. März 2008 16:07; Akt: 12.03.2008 16:16 Print
Hohe Strafen für Vergewaltigungen in Schmitten gefordert
Mit K.O.-Tropfen betäubt, vergewaltigt und gefilmt: Drei der sechs im «Fall Schmitten» angeklagten Männer sollen wegen sexueller Übergriffe auf drei Mädchen bis zu dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Der Vorfall ereignete sich im Quartier Mühletal in der Gemeinde Schmitten. (Bild: Keystone)
Für zwei weitere beantragte die Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers bedingte Geldstrafen. Ein 22-Jähriger soll freigesprochen werden.
Taten mit dem Handy gefilmtIn die Vorfälle, die sich hauptsächlich in Schmitten FR abspielten, sind insgesamt vierzehn Personen verwickelt. Ein Teil von ihnen wurde bereits verurteilt. Die jungen Männer filmten die sexuellen Handlungen zum Teil per Handy.
Die Strafverfolgung löste der Vater der 17-jährigen Frau aus. Er und seine Frau bemerkten an ihrem Wohnort im Kanton Bern, dass die Tochter je länger desto lethargischer und introvertierter wurde. Auch liessen ihre schulischen Leistungen stark nach.
Als sie nachschauten, worüber ihre Tochter chattete, stiessen sie auf Hinweise auf die sexuellen Übergriffe und schalteten die Polizei ein.
Bei den beiden minderjährigen Opfern handelt es sich um junge Heimausreisserinnen. Sie prostituierten sich, um zu Geld zu kommen. Der 48-jährige Schweizer, der sich mit ihnen einliess, gibt an, nicht bemerkt zu haben, dass sie noch nicht 16 waren. (sda)
Die sechs Männer stehen wegen sexueller Handlungen an einer 17-Jährigen und zwei 15-jährigen Mädchen vor Gericht. Der am Montag vergangener Woche eröffnete Prozess fand auf Antrag zweier Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Dienstag wurden die Plädoyers gehalten, wie das Bezirksgericht der Sense am Mittwoch mitteilte.
Die höchste Strafe forderte die Staatsanwaltschaft demnach für einen 20-jährigen eingebürgerten Türken. Er soll unter anderem wegen qualifizierter Vergewaltigung, qualifizierter sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt werden. Ein 22-jähriger Serbe, der nicht vor Gericht erschienen war, soll wegen der selben Straftatbestände sowie unter anderem wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz 40 Monate ins Gefängnis. Und für einen weiteren gleichaltrigen Serben plädierte die Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung sowie versuchter Vergewaltigung für eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wobei sechs Monate unbedingt auszusprechen seien. Bei allen drei Männern soll die Untersuchungshaft angerechnet werden.
Zwei weitere Angeklagte sollen mit Geldstrafen belegt werden, wie die Staatsanwaltschaft ausführte. So ein 48-jähriger Schweizer, dem vorgeworfen wurde, die beiden 15-Jährigen zum Zwecke der Prostitution zu sich nach Hause bestellt und mit ihnen sexuelle Handlungen vollzogen zu haben, sowie ein 39-jähriger Serbe, der die beiden Mädchen als Vermittler zu sexuellen Handlungen mit Erwachsenen gezwungen haben soll. Von allen fünf zu Verurteilenden verlangt die Staatsanwaltschaft zudem die Zahlung einer Genugtuung an die Opfer. Der sechste Angeklagte, bei dem es sich um den 23-jährigen Bruder des eingebürgerten Türken handelt, soll dagegen freigesprochen werden.
Die Verteidiger des Schweizers sowie des 39-jährigen und eines 22-jährigen Serben verlangten für ihre Mandanten vollumfängliche Freisprüche. Die Anwälte der gemäss Staatsanwalt am härtesten zu bestrafenden Angeklagten erachten ihre Mandaten lediglich der sexuellen Handlungen mit einem Kind für schuldig. Die öffentliche Urteilsverkündung ist für den kommenden Dienstag vorgesehen.
Nach Aussagen der zur Tatzeit im Jahr 2005 17-Jährigen benutzten die Angeklagten K.O.-Tropfen, als sie sie in einer Wohnung in Schmitten zu sexuellen Handlungen zwangen. Der Fall zog weitere Kreise, nachdem die Untersuchungsbehörden auf einem beschlagnahmten Handy Videoaufnahmen von sexuellen Übergriffen mit einem 15-jährigen Mädchen entdeckten. Dieses gab schliesslich an, sich gemeinsam mit einer ebenfalls minderjährigen Kollegin prostituiert zu haben.
(dapd)

























