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25. Januar 2008 00:03; Akt: 27.01.2008 10:10 Print
Bauernhof des Grauens in Bern entdeckt
Auf einem Bauernhof im bernischen Seeland sind die Behörden auf «teils katastrophale Zustände» gestossen. Kühe standen «auf Bergen von Mist» und waren stark vernachlässigt - eine Kuh musste eingeschläfert werden. Doch: Der Landwirt darf seine Tiere behalten.
Das betroffene Tier lag seit Tagen darnieder, war unterernährt und fieberte, wie zuständigen Behörden und die Kantonspolizei Bern am Donnerstag mitteilten. Die Kuh wurde vom Amtstierarzt auf der Stelle eingeschläfert. Dann wurde das Tier mit einer Seilwinde aus dem Stall gehoben.
Auch die anderen 78 Kälber, Rinder, Kühe und der eine Stier waren schmutzig und vernachlässigt. Bilder, welche die Kantonspolizei Bern veröffentlichte, zeigen eine deformierte Klaue eines Tiers und den Mist, in dem die Kühe bis gestern standen.
Landwirt darf Tiere behalten
Die Tierschutzbehörden des Kantons Bern kontrollierten den Betrieb, nachdem einer Tierschutzorganisation die Missstände gemeldet worden waren. Vertreter des kantonalen Veterinärdiensts begaben sich unter Begleitung der Polizei zum Bauernhof und trafen auf den völlig verwahrlosten Bauernbetrieb.
Der Landwirt darf seine Tiere behalten: Er muss lediglich Sofortmassnahmen treffen. Die Behörden werden dann kontrollieren, ob er den Bestand reduziert und die Ställe verbessert hat. Wegen Missachtung des Tierschutzgesetzes wird eine Busse ausgesprochen werden.
Auch eine Strafe wegen Missachtung des Umweltschutzgesetzes wird den Tierquäler nach Behördenangaben ereilen; aus mehreren Ställen floss das Mistwasser direkt auf die Strasse und in die Kanalisation, schreibt die Berner Polizei.
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Alle 172 Kommentare




























Tierquälerei
Man sollte diesen Haltern die Haltung von Tier verbieten und wenn sie welche haben möchten sollten sie einen Kurs besuchen. Kontrollieren müsste man sie monatlich oder wöchtenlich je nachdem wie dreckig die vorherige Haltung war.
Zum Schreien
Es ist doch immer das Gleiche: Die Veterinaere, sofern sie ueberhaupt was zu beanstanden haben - entscheiden fast ausnahmslos zu Gunsten des Tierhalters. Das Tier bleibt auf der Strecke! Wer Missstaende meldet, ist oft selbst der Dumme. Die Tierhaltg. bleibt unveraendert! Kontrollen? - Fehlanzeige!
Bauernhof des Grauens
Nach der Veröffentlichung des 2. Vorfalles meinte der Kantonstierarzt, dass das ein seltener Fall sei und eine Ausnahme. Nun haben wir den 3. Vorfall und ich glaube kaum das das der letzte sein wird. Aber wenn ein Kantons-Tierarzt so oberflächliche Behauptungen aussprechen kann wird die Kontrolle ?