Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
FDP-Forderung
07. Februar 2011 23:05; Akt: 07.02.2011 22:08 Print
Dirnen sollen Lohn einklagen können
von Nina Jecker - Die Berner FDP setzt sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen ein. Dafür nimmt die Partei sogar in Kauf, sich gegen das Bundesgericht zu stellen.
Der Dirnenlohn ist nicht einklagbar: Dies urteilte das Bundesgericht und erteilte Prostituierten, die säumige Freier vor den Richter zerren, eine Abfuhr. Denn obwohl Prostitution in der Schweiz legal ist, gelten Verträge zwischen Prostituierten und ihren Kunden als sittenwidrig und somit als nichtig. «Das macht keinen Sinn», so FDP-Grossrätin und Fürsprecherin Katrin Zumstein. Im Kanton Bern verlange man ja sogar einen Businessplan von den Frauen – würden sie aber um ihren Lohn geprellt, weise man sie ab.
FDP will mehr Rechte für Dirnen.
Darum will die FDP die Sittenwidrigkeit jetzt per Gesetz abschaffen. Dann wären von beiden Parteien vertragliche Leistungen einklagbar – jedoch nur finanzielle. Ein Recht des Freiers auf Sex schliesst Zumstein aus.
Landet diese FDP-Idee tatsächlich im Berner Prostitutionsgesetz, käme das einem Rüffel ans Bundesgericht gleich. «Es ist gewagt», räumt Zumstein ein. «Aber ich hoffe, das Gericht nimmt es zum Anlass, die Rechtsprechung anzupassen.»
Lob gibt es für diese Haltung von der Aids-Hilfe Schweiz: «Wir begrüssen jede Möglichkeit, die Situation der Sexarbeiterinnen zu verbessern», so Geschäftsführer Daniel Bruttin.
Fragen und Antworten rund um die Kommentar-Funktion
«Warum dauert es manchmal so lange, bis mein Kommentar sichtbar wird?»
Unsere Leser kommentieren fleissig - durchschnittlich gehen Tag für Tag 4000 Meinungen zu allen möglichen Themen ein. Da die Verantwortung für alle Inhalte auf der Website bei der Redaktion liegt, werden die Beiträge vorab gesichtet. Das dauert manchmal eben einige Zeit.
«Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Beitrag schneller veröffentlicht wird?»
Wer sich auf 20 Minuten Online einen Account zulegt und als eingeloggter User einen Beitrag schreibt oder auf einen Kommentar antwortet, der wird vorrangig behandelt. Hat ein eingeloggter User bereits viele Kommentare verfasst, die freigegeben wurden, so werden seine neuen Beiträge mit oberster Priorität behandelt.
«Warum wurde mein Kommentar gelöscht?»
Womöglich wurde der Beitrag in Dialekt verfasst. Damit alle deutschsprachigen Leser den Kommentar verstehen, ist Hochdeutsch bei uns Pflicht. Sofort gelöscht werden Beiträge, die Beleidigungen, Verleumdungen oder Diffamierungen enthalten. Auch Kommentare, die aufgrund mangelnder Orthografie quasi unlesbar sind, werden das Licht der Öffentlichkeit nie erblicken. (oku)
Haben Sie allgemeine Fragen zur Kommentarfunktion?
Schreiben Sie an feedback@20minuten.ch
Hinweis: Wir beantworten keine Fragen, die sich auf einzelne Kommentare beziehen.
-
Alle 10 Kommentare






























Schuss in den Ofen
Solange das Bundesgericht den Dirnenlohn als sittenwidrig und damit gestützt auf die Bundesgesetze nicht einklagbar qualifiziert, wäre eine kantonale Regelung, welche zu einem andern Ergebnis führt, bundesrechtswidrig und daher vom Bundesgericht auch nicht geschützt. Das BGer wird seine etablierte Praxis wohl kaum gestützt auf das Vorprellen der Berner ändern.
Sittenwidrig sind nur unsere Gesetze.
Genau darum bin ich dagegen, Vorschläge aufgrund der Parteizugehörigkeit zu beurteilen. Diesmal hat die FDP wieder eine gute Idee. Wer solche Frauen um den Lohn betrügt, müsste selber mal zur Strafe den Hintern hinhalten. Es geht nicht an, unter dem Deckmantel der Moral andere Menschen um ihr sauer verdientes Geld zu betrügen!
Absolut unhaltbar
Ich wusste bisher nicht, dass Frauen wie ich in den Augen des Bundesgerichts weniger Rechte haben. Kein Wunder denken sich Freier sie könnten alles durchgehen lassen.. ich vermute fast einige der Richter missbrauchen gerne Prostituierte, anders kann ich mir diese Ungerechtigkeit nicht erklären.