Kantonale Abstimmung
30. November 2008 17:31; Akt: 01.12.2008 10:45 Print
Zürich: Vier Kampfhunderassen werden verboten
Der Kanton Zürich führt ein Kampfhundeverbot ein. Die Stimmberechtigten haben sich deutlich für die entsprechende schärfere Variante eines neuen Hundegesetzes ausgesprochen. Die Stimmbeteiligung betrug 50,5 Prozent.
Anlass für die Gesetzesrevision war eine Pitbull-Attacke in Oberglatt ZH vor drei Jahren, bei der ein Kind getötet wurde. Dass das aus dem Jahr 1971 stammende Hundegesetz aktualisiert werden muss, war denn auch kaum bestritten.
Die Hauptvorlage, die von Regierungs- und Kantonsrat unterstützt wurde, wurde ganz klar mit 80 Prozent Ja gutgeheissen (
Aber auch die Variante, die ein Verbot von Kampfhunden vorsieht, wurde angenommen (61 Prozent Ja -
Es werden voraussichtlich die vier Rassen American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier verboten. Bisher gilt für diese Rassen bloss eine Maulkorb- und Leinenpflicht.
Mit dem Verbot zieht der Kanton Zürich gleich mit den Kantonen Genf und Wallis. Dort hiessen die Stimmberechtigten im vergangenen Februar eine Initiative gut, die ein Verbot solcher Hunde verlangte. In verschiedenen weiteren Kantonen wurden bisher Verbote zwar erwogen, schliesslich aber eine Bewilligungspflicht und strenge Auflagen als sinnvoller erachtet.
600 Kampfhunde dürfen weiterleben
Von den
Grundsätzlich sei er froh darüber, dass der Kanton Zürich ein zeitgemässes Gesetz zur Regelung des Zusammenlebens von Mensch und Hund erhalte. Bei der Frage des Kampfhundeverbotes sei das Volk nun eben stärker dem Gefühl gefolgt und nicht wie der Regierungs- und Kantonsrat den rationalen Argumenten der Fachleute.
Die Umsetzung des Kampfhundeverbotes ist laut Hollenstein zwar «eine anspruchsvolle Aufgabe», sie werde aber sofort angegangen.
Zweifel an Umsetzbarkeit
Zweifel an der Umsetzbarkeit des Kampfhundeverbots äussert Hansruedi Weinmann, Präsident der Zürcher Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft. Das Gesetz sei populistisch und spiegle eine Sicherheit vor, die es nicht gebe.
Die Tragödie von Oberglatt hätte laut Weinmann auch mit dem neuen Gesetz nicht verhindert werden können, da die Hunde damals illegal in die Schweiz eingeführt worden seien. Und jeder Halter eines Kampfhundes werde ja wohl künftig die Abstammungspapiere vernichten und behaupten, es handle sich «bloss» um einen Mischling.
EVP-Kantonsrat Peter Reinhard als Vertreter des Komitees für das Kampfhundeverbot hofft, dass sich die Kantonsregierung nun für ein nationales Verbot von Kampfhunden stark macht. Er ist erfreut, dass die Stimmberechtigten «den Schutz der Menschen» in den Vordergrund gestellt hätten. Seiner Ansicht nach sind die «fragwürdigen Statussymbole» schlicht nicht nötig.
(sda)




























