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Eidg. Abstimmung
02. November 2010 12:19; Akt: 02.11.2010 12:35 Print
SVP-Initiative ein Desaster für die Sozialhilfe
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) warnt vor «gravierenden Folgen» für die Sozialhilfe bei einem Ja zur Ausschaffungsinitiative.
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Ausschaffungsinitiative der SVP und Gegenvorschlag des Bundes
Die SKOS engagiere sich nicht bei jeder Volksabstimmung, sagte SKOS-Präsident Walter Schmid am Dienstag vor den Medien in Bern. Doch habe die Ausschaffungsinitiative «ganz gravierende Folgen für die Sozialhilfe». In der Praxis käme es zu grossen Vollzugsproblemen. Zudem würden bisherige Anstrengungen in der Missbrauchsbekämpfung ausgehöhlt. Die SKOS wolle sich nach der Abstimmung vom 28. November nicht vorwerfen müssen, nichts unternommen zu haben.
Die SKOS warnt vor «gravierenden Folgen» bei einer Annahme der Ausschaffungsinitiative.(Bild: Keystone)
Die Vorlagen kurz erklärt
Sowohl die Ausschaffungsinitiative der SVP als auch der von Bundesrat und Parlament gewünschte Gegenvorschlag verfolgt die Ausschaffung krimineller Ausländer. Der Hauptunterschied liegt in der Definition des Ausschaffungsgrunds.
Die SVP-Initiative fordert eine automatische Ausschaffung bei einer Reihe schwerer Delikte. Ausgeschafft werden soll, wer wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist: vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, ein anderes schweres Sexualdelikt, Raub, Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruch oder Sozialhilfe-Missbrauch. Dem Gesetzgeber räumt die Initiative zudem ein, die Liste der Tatbestände zu ergänzen. Ausgewiesene Ausländer würden mit einem Einreiseverbot von fünf bis 15 Jahren belegt, im Wiederholungsfall von 20 Jahren.
Der Gegenvorschlag zählt ebenfalls eine Reihe Straftaten auf, macht die Ausschaffung aber vom Strafmass abhängig: Wer zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde, soll ausgeschafft werden. Bei Betrug oder Wirtschaftsdelikten läge das Mindeststrafmass bei 18 Monaten. Wer innerhalb von zehn Jahren zu mindestens 720 Tagen Freiheitsstrafe oder Tagessätze Geldstrafe verurteilt wird, verlöre zudem das Aufenthaltsrecht. Die Ausschaffung würde jedoch nicht erfolgen, wenn sie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt. Neben der Ausschaffung krimineller Ausländer fordert der Gegenvorschlag einen Verfassungsartikel, der Kantone und Gemeinden bei der Ausländer-Integration in die Pflicht nähme. Kämen diese den Anforderungen nicht nach, könnte der Bund Vorschriften erlassen. (rn)
Es brauche schon Fantasie, um den Sozialhilfemissbrauch im gleichen Atemzug zu nennen wie Mord und Totschlag, sagte Schmid mit Blick auf die im Wortlaut der Initiative aufgelisteten Tatbestände, die zu einem Verlust des Aufenthaltsrechts führen sollen. Hier sei jegliche Verhältnismässigkeit verloren gegangen.
Zudem beschreibe die Initiative den Tatbestand des Sozialhilfemissbrauchs ungenau, sagte Schmid. Es werde nicht - wie bei den anderen Tatbeständen - von einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Betrugs gesprochen. Somit bleibe offen, was mit der Bestimmung gemeint sein soll. In der Praxis würde diese Unklarheit zu erheblichen Verunsicherungen führen.
Das sei beim Gegenvorschlag nicht der Fall. Dieser spreche von einem klaren Tatbestand, nämlich von Betrug. Das sei nicht so «ein Wischiwaschi-Begriff» wie der des Missbrauchs, sagte Schmid.
Einheitliche Umsetzung kaum möglich
Laut Initiative würde ausserdem bereits das Verschweigen von Einkünften in der Höhe von beispielsweise 200 Franken zu einer Ausweisung führen, sagte Felix Wolffers. Er ist Leiter des Sozialamts der Stadt Bern. Auch nicht strafbare Handlungen im Bereich der Sozialhilfe könnten eine Ausweisung als Konsequenz haben, sagte er.
Wolffers machte zudem darauf aufmerksam, dass die Kantone den Begriff des Sozialhilfemissbrauchs definieren und nicht der Bund. Die täten sie - auch heute - in sehr unterschiedlicher Art und Weise. Eine für die Schweiz einheitliche und rechtsgleiche Umsetzung der Initiative scheine daher kaum möglich.
Die SKOS setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden, Kantonen, vom Bund sowie von privaten Organisationen des Sozialbereichs zusammen.
(sda)



























