Bin Laden

06. Mai 2011 13:26; Akt: 06.05.2011 14:06 Print

Richter zeigt Merkel anRichter zeigt Merkel an

von Michael Reis und Jana Wern, dapd - Angela Merkels Aussage, dass sie sich über den Tod Bin Ladens freue, könnte die Bundeskanzlerin teuer zu stehen kommen. Ein Hamburger Richter hat sie angezeigt.

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Nein, Frau Merkel: Jetzt stehen Sie selber im Fokus. Palästinenserpräsident Mahmud Abbas und Bundeskanzlerin Angela Merkel am 5. Mai in Berlin. (Bild: Reuters)

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Der Hamburger Richter Heinz Uthmann hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen ihrer umstrittenen Äusserung zur Tötung des Al-Kaida-Terroristen Osama Bin Laden angezeigt. Gemäss Paragraf 140 des Strafgesetzbuches werfe der Richter der Bundeskanzlerin Belohnung und Billigung von Straftaten vor, bestätigte der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers am Freitag auf dapd-Anfrage den Eingang der zweiseitigen Anzeige.

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Merkel hatte am vergangenen Montag erklärt, sie freue sich darüber, «dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten». Damit hatte sie auch innerhalb der CDU für Kritik gesorgt. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) hingegen verteidigte Merkel: «Als Christ gibt es für mich das Böse in der Welt. Osama war böse. Und man darf sich als Christ freuen, wenn es weniger Böses auf der Welt gibt», sagte der CDU-Politiker dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» laut Vorabbericht vom Freitag.

Überzeugt, dass die Äusserung der Kanzlerin eine Straftat ist

«Ich habe die Strafanzeige gestellt, da ich davon überzeugt bin, dass die Äusserung der Kanzlerin eine Straftat ist», sagte Uthmann am Freitag auf dapd-Anfrage. Anhand der Reaktionen der Kirchen könne man sehen, dass eine solche Äusserung in Mitteleuropa nicht erlaubt sein könne. «Ausserdem zahle ich keine Steuern für jemanden, der so etwas von sich gibt», sagte Uthmann weiter.

«Diese Äusserung - für die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit und Rechtsstaat - begründet den Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches», heisst es in der Anzeige, die am Donnerstag bei der Staatsanwaltschaft einging. Merkels Äusserung war zur bundesweiten Verbreitung bestimmt, was keiner Begründung bedürfe.

Wie Uthmann weiter ausführte, hat sich «der Erfolgswert der Straftat bestimmungsgemäss nicht nur in Berlin, sondern allen Bezirken aller deutschen Staatsanwaltschaften realisiert». Damit sei auch die Hamburger Anklagebehörde zuständig. Möllers geht dennoch davon aus, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft das Verfahren an die zuständige Behörde in Berlin abgeben werde.

Juristische Erfolgschancen der Strafanzeige gering

Uthmann ist seit 1987 Richter. Zunächst arbeitete er am Landgericht als Richter für Wirtschaftsstrafrecht. Danach war er im Arbeitsrecht tätig. Die juristischen Erfolgschancen seiner Strafanzeige stuft der 54-Jährige aus dem Hamburger Stadtteil Rotherbaum jedoch als gering ein. «Kein deutscher Staatsanwalt wird den Mut haben, Frau Merkel deswegen anzuklagen», sagte Uthmann.

Nach Ansicht des Richters wird die Äusserung aber Konsequenzen für die Kanzlerin haben. Immerhin habe bereits der Vorsitzende des Rechtsausschusses und CDU-Bundestagsabgeordnete, Siegfried Kauder, die Äusserungen der Kanzlerin als mittelalterlich bezeichnet. «Ein Ausschussvorsitzender der Regierungsfraktion äussert sich zur Bundeskanzlerin in der Regel nicht so», sagte Uthmann.

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  • Laredo am 07.05.2011 21:19 Report Diesen Beitrag melden

    Personifiziertes Böse

    Bin Laden war das personifizierte Böse + es galt, das Böse zu eliminieren. Das Böse wurde eliminiert + man darf sich freuen darüber. Das mit dieser Elimierung der Terror nicht ausgeschaltet wurde, ist wohl allen klar + wie in jeder Struktur wird es immer einen Nachfolger geben. Auf jeden Fall bedeutet dies eine völlig neue Ära + es könnte angesichts der letzten Ereignisse in Afrika + der Tatsache, das viele Moslems ebenfalls unter alKaida litten auch das Ende in Zukunft bedeuten. Möglich ist alles, aber mit solchen Diskussionen schürt man nur den Hass jener Radikalen.

  • Marc am 06.05.2011 22:48 Report Diesen Beitrag melden

    Ja darf man

    Ich bin eigentlich ein Gegner der Rache, jedoch ist es in diesem Falle angebracht. Selber habe ich 2 Freunde im WTC verloren. Dieser Mann hat tausende Leute auf eine perfide Weise umgebracht und hat ja anscheinend noch mehr geplant. Wir sprechen hier von einem der grössten Terroristen welcher die Welt je gesehen hat. So soll es doch in diesem Einzelfall erlaubt sein sich zu freuen dass er endlich weg ist.

  • zeitgenosse am 06.05.2011 20:14 Report Diesen Beitrag melden

    Anwälte sind doch nicht normal

    Seltsam, sich freuen ist eine Straftat? Gefühle zeigen ist eine Straftat? Hmm, lasst mich mal überlegen: Jemand der sich z.Bsp. über seinen Wahlerfolg freut, freut sich zwangsläufig über die Niederlage seiner Gegner, was dann also eine Straftat wäre. Die Anwälte verstehen es, sich selbst auf Kosten anderer, Arbeit - sprich Geld - zu verschaffen.

    • saint am 11.05.2011 04:27 Report Diesen Beitrag melden

      so steht es im Gesetz

      Seltsam, sich freuen kann eine Straftat sein! oeffentlich Freude & Genugtuung zeigen ueber einen Auftragsmord ist eine Straftat!

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