Atomschmuggel

09. Juli 2009 19:50; Akt: 09.07.2009 19:54 Print

Die Affäre Tinner im ZeitrafferDie Affäre Tinner im Zeitraffer

Die Gebrüder Urs und Marco Tinner und deren Vater Friedrich werden beschuldigt, zum Atomschmuggel-Netzwerk des «Vaters» der pakistanischen Atombombe, Abdul Qadeer Khan, gehört zu haben. Hier die wichtigsten Etappen der Affäre.

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- Februar 2004: In einem malaysischen Polizeibericht werden Friedrich und Urs Tinner sowie der in der Schweiz lebende Deutsche Gotthard Lerch verdächtigt, an der Weitergabe pakistanischer Nukleartechnologie an Libyen beteiligt gewesen zu sein.

- 25. August 2004: Die Bundesanwaltschaft nimmt auf Grund eines deutschen Rechtshilfegesuchs Hausdurchsuchungen im Fall Lerch vor.

- 8. Oktober 2004: Urs Tinner wird in Deutschland wegen Verdachts auf Beteiligung am Landesverrat verhaftet.

- 13. Oktober 2004: Die Bundesanwaltschaft eröffnet gegen Urs Tinner und weitere Beschuldigte ein Verfahren wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Güterkontrollgesetz und gegen das Kriegsmaterialgesetz.

- 14. November 2004: Gotthard Lerch wird an seinem Wohnort in Grabs im St. Galler Rheintal auf Ersuchen Deutschlands verhaftet.


- 30. Mai 2005: Deutschland liefert Urs Tinner an die Schweiz aus.

- 30. Juni 2005: Die Schweiz liefert Lerch an Deutschland aus.

- 18. August 2005: Die Bundesanwaltschaft weitet die Ermittlungen gegen die Familie Tinner auf den Tatbestand der Geldwäscherei aus.

- 5. September 2005: Die Bundesanwaltschaft lässt auch Friedrich Tinner und Marco Tinner verhaften.


- 31. Januar 2006: Friedrich Tinner wird aus der Untersuchungshaft entlassen.

- 14. November 2007: In einem geheim gehaltenen Beschluss verfügt der Bundesrat, umfangreiche Datenträger und Dokumente aus dem Tinner-Verfahren der Bundesanwaltschaft durch die Bundespolizei und unter Aufsicht der IAEA vernichten zu lassen.

- 11. März 2008: Der eidgenössische Untersuchungsrichter Andreas Müller bestätigt erstmals, dass die von der Bundesanwaltschaft übernommenen Untersuchungsakten lückenhaft sind.

- 28. April 2008: Der eidgenössische Untersuchungsrichter verfügt die Haftentlassung der Gebrüder Tinner. Die Bundesanwaltschaft ficht diesen Entscheid umgehend beim Bundesstrafgericht an, weshalb Urs und Marco Tinner in Haft bleiben.

- 23. Mai 2008: Bundespräsident Couchepin bestätigt erstmals die Aktenvernichtung im Fall Tinner. Der Beschluss wird damit begründet, die fraglichen Unterlagen hätten detaillierte Baupläne für Atomwaffen und für Lenkwaffenträgersysteme enthalten. Der anhaltende Besitz solcher Unterlagen verstosse gegen den Atomsperrvertrag. Die Dokumente seien zudem ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Schweiz und die Staatengemeinschaft gewesen.

- 28. Mai 2008: Das Bundesstrafgericht lehnt die Haftentlassung von Urs und Marco Tinner wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr ab.

- 31. Mai 2008: Alt Bundesrat Christoph Blocher verteidigt die e Aktenvernichtung. Druck des US-Geheimdienstes CIA verneint Blocher.

- 5. August 2008: Das Bundesgericht lehnt eine Haftentlassung der Gebrüder Tinner ab. Die Bundesanwaltschaft hält es laut dem Urteil für erwiesen, dass Urs und Marco Tinner seit Juni 2003 mit der CIA zusammengearbeitet haben. Sie geht zudem davon aus, dass der Bundesrat die Aktenvernichtung «auf Drängen von amerikanischer Seite» beschlossen hat.

- 16. Oktober 2008: Lerch wird vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Verstosses gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

- 11. November 2008: Bundesanwalt Erwin Beyeler gibt bekannt, dass Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf den Vollzug der Aktenvernichtung mit einem Wiedererwägungsgesuch aufschieben wollte, damit aber Anfang 2008 im Bundesrat nicht durchdrang. Beyeler will den Fall Tinner ungeachtet von Entschädigungsfolgen vor Bundesstrafgericht bringen.

- 19. Dezember 2008: Das eidgenössische Untersuchungsrichteramt verfügt die Haftentlassung von Urs und Marco Tinner.

- 21. Dezember 2008: Die Bundesanwaltschaft erhebt gegen die Haftentlassung von Marco Tinner Beschwerde beim Bundesstrafgericht.

- 21. Januar 2009: Das Bundesstrafgericht lehnt die Beschwerde gegen die Haftentlassung von Marco Tinner ab und legt eine Kaution von 100.000 Franken fest.

- 22. Januar 2009: Die Geschäftsprüfungsdelegation kritisiert die Altenvernichtung durch den Bundesrat als unverhältnismässig und nicht nachvollziehbar.

- 22. Januar 2009: Urs Tinner äussert sich in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens erstmals öffentlich zur Affäre und der Zusammenarbeit mit der CIA.

- 23. Januar 2009: Marco Tinner wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Der 40-jährige Rheintaler sass seit dem 5. September 2005 in Haft. Damit sind alle Beschuldigten in der Tinner-Affäre wieder auf freiem Fuss.

- 1. April 2009: Das EJPD teilt mit, dass die Bundesanwaltschaft bereits im Dezember 2008 in ihrem Archiv Kopien von Tinner-Akten festgestellt hat, über welche sie gemäss Bundesratsbeschluss nicht mehr hätte verfügen dürfen. Die Akten blieben dort laut BA wegen einer Verkettung unglücklicher Umstände liegen.

- 1. April 2009: Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments verlangt vom Bundesrat eine Garantie, dass die gefundenen Aktenkopien nicht vernichtet, sondern bis zum Abschluss des Strafverfahrens aufgehoben werden.

24. Juni 2009: Der Bundesrat beschliesst, dass die brisantesten Dokumente im Fall Tinner «aus sicherheitspolitischen Gründen und Gründen der Souveränität» so rasch wie möglich vernichtet werden. Es geht dabei um die Dossiers über Atomwaffenpläne. Eine direkte Einsicht wird den Strafverfolgungsbehörden nicht gewährt. Das Bundesstrafgericht ist gegen ein solches Vorgehen.

- 30. Juni 2009: Die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte ist dagegen, dass der Bundesrat der Justiz die Akten mit dem Atomwaffenplänen vorenthält.

- 1. Juli 2009: Der Bundesrat hält an der Vernichtung der brisantesten Tinner-Akten trotz Kritik fest.

- 3. Juli 2009: Es wird bekannt, dass der Eidgenössische Untersuchungsrichter per Verfügung die Herausgabe der fraglichen rund 100 Seiten Aktenkopien beantragt.

- 8. Juli 2009: Der Bundesrat tritt nicht auf die Verfügung ein und lehnt die Herausgabe der Tinner-Akten unter Hinweis auf sein per Bundesverfassung verankertes Verordnungs- und Verfügungsrecht weiter ab.

- 9. Juli 2009: Nach einem Entscheid des Bundesstrafgerichts sichert das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt die Tinner-Akten in einer beispiellosen Aktion vor der geplanten Vernichtung durch den Bundesrat.

(dapd)