Jungfrau-Drama

19. November 2009 17:33; Akt: 20.11.2009 09:02 Print

«Die Tour hat einen Tag zu früh stattgefunden»«Die Tour hat einen Tag zu früh stattgefunden»

Die Sachverständigen von Verteidigung und Anklage sind im Prozess um das Jungfrau-Drama sind sich uneinig. Haben Pierre-Alain R. und Roger W. die Lawinengefahr am Unfalltag ignoriert? Laut Gerichtsgutachten ist klar: Die Tour hat einen Tag zu früh stattgefunden.

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Der vierte Prozesstag am Militärgericht in Chur stand ganz im Zeichen der Bergsteiger Experten und alpinen Sachverständigen. Die Gutachten von Gericht und Anklage unterscheiden sich indes erheblich. Während die Sachverständigen der Anklage zum Schluss kommen, dass die Einschätzung der Lawinengefahr «keine exakte Wissenschaft» sei, und selbst von erfahrenen «Cracks» wie dem 47-jährigen Bergführer Pierre-Alain R. schwierig einzuschätzen sei.

Der gerichtliche Gutachter, ein Fachmann des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) in Davos, schlug sich auf die Seite der Anklage: Sie beurteilte die Lawinengefahr am Unfalltag anders als die drei Gutachter der beiden wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagten Bergführer.

Sachverständige im Widerstreit

Eine immense Neuschneemenge war in den Tagen vor der Tragödie an der Jungfrau gefallen. Ausserdem gab es laut Gutachter Triebschneeansammlungen im Gipfelbereich und die erhöhte Temperatur von 6 Grad Celsius im Gipfelbereich. Die Triebschneeansammlungen sind zwar von den Angeklagten ebenfalls beobachtet, aber laut Anklage nicht genügend in der Risikoanalyse berücksichtigt worden. Der Experte sagte weiter, er habe beim Anflug mit dem Helikopter auf die Unfallstelle im Jungfraugebiet mehrere Schneebrettabgänge vom gleichen Tag gesehen.

All diese Anzeichen sind genug Warnsignale für den gerichtlichen Gutachter. Er kommt zum Schluss: «Es herrschte am Unfalltag im Jungfraugebiet eine erhebliche Lawinengefahr.» Die Schneedecke habe sich nicht genügend verfestigen können, um gefahrlos direkt zum Jungfraugipfel aufzusteigen. Beim Durchqueren des Gipfelhanges sei ein Schneebrett ausgelöst worden, das die sechs Militärangehörigen in die Tiefe gerissen habe. Einen Tag später, so der Experte weiter, wäre dieser Aufstieg gefahrlos gewesen, da sich bis dann die Schneedecke verfestigt hätte.

«Risikoeinschätzung der Angeklagten war zu positiv»

Die Einschätzung «mässige Lawinengefahr», wie sie die Angeklagten gemacht hätten, sei zu positiv gewesen. Der Fehltritt-Theorie, die am Mittwoch als mögliche Ursache für einen so genannten Mitreissunfall angesprochen worden war, widersprach der Gutachter: Zuerst sei das Schneebrett abgegangen. Dies habe möglicherweise zu Fehltritten erschrockener Wehrmänner geführt.

Die Gutachter der Angeklagten hatten am Morgen übereinstimmend erklärt, Neu-oder Triebschnee könne zwar auf eine erhebliche Lawinengefahr hindeuten, die Lage könne sich aber rasch entschärfen. Sie betonten, zur Gefahrenbeurteilung gebe es im Gebirge keine scharf abgrenzbaren Kriterien. «Im Hochgebirge muss man eben laufend Diagnosen machen und sich anhand dieser durchtasten», sagte einer von ihnen. Zudem seien die Verhaltensreglemente zur Beurteilung der Lawinengefahr einzig auf den Winter ausgerichtet. Weder Neuschnee noch Triebschnee müssten zwingend eine Lawine auslösen. Schneeverhältnisse wie am Unglückstag seien kein zwingender Grund zum Abbruch einer solchen Tour, sagten sie.

Am Freitag stehen die Plädoyers des militärischen Anklägers und der Verteidigung auf dem Programm. Am Nachmittag wird die Urteilseröffnung erwartet.

(kbr/sda)