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Jungfrau-Drama

Freispruch und Entschädigung für Angeklagte

Das Militärgericht in Chur hat über einen der schwersten Unglücksfälle in der Geschichte der Schweizer Armee entschieden. Die beiden angeklagten Bergführer Pierre-Alain R. und Roger W. wurden freigesprochen - und bekommen zudem Entschädigungen im Umfang von 165 000 Franken.

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Die beiden Angeklagten Bergführer Pierre-Alain R. und Roger W. vor dem Militärgericht in Chur. (Zeichnung: Linda Graedel)
Die beiden Angeklagten Bergführer Pierre-Alain R. und Roger W. vor dem Militärgericht in Chur. (Zeichnung: Linda Graedel)
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Schwerster Unfall in der Schweizer Militärgeschichte

Im Prozess zum Jungfrau-Drama wird das in Chur tagende fünfköpfige Militärgericht 7 das Urteil am Freitagnachmittag bekanntgeben. Das Jungfrau-Drama vom Juli 2007 und der Schlauchboot- Unfall vom Juni 2008 waren die zwei schwersten Militärunfälle der letzten Jahre. Beide hatten in der Schweiz grosse Betroffenheit ausgelöst.

Die Anklage geht im Jungfrau-Drama von einem mittleren Verschulden der Bergführer aus. Beim Schlauchboot-Unfall auf der Kander mit fünf toten Wehrmännern war von einem schweren Verschulden des verantwortlichen Hauptmannes ausgegangen worden. Er wurde im Oktober zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt verurteilt.

Das Gericht folgte damit am Freitagabend in Chur den Anträgen der Verteidigung. Der 47-jährige Angeklagte erhält eine Entschädigung von 75 000 Franken, der 34-jähriger Kollege 90 000 Franken, wie das Gericht weiter bekannt gab.

Anklage mit milden Anträgen gescheitert

In den letzten fünf Prozesstagen wurde mit der Befragung der angeklagten Bergführer und der überlebenden Augenzeugen des Dramas am Jungfrau-massiv der Unfallhergang rekonstruiert. Die Ursache für den töglichen Absturz der zwei Dreier-Seilschaften versuchten Sachverständige der Verteidigung, sowie ein Gerichtsgutachten zu klären.

Die Anklage warf den beiden Bergführern vor, bei der Routenwahl und der Einschätzung der Lawinengefahr am Unglückstag im Juli 2007 fahrlässig gehandelt zu haben. Der militärische Ankläger Maurus Eckert hatte 9 Monate bedingte Gefängnisstrafe und je 1200 Franken Busse gefordert. Die Verteidiger der beiden Angeklagten dagegen empfahlen dem Militärgericht, nicht auf die Klage einzutreten und die beiden Angeklagten freizusprechen.

«Meister-Schüler-Verhältnis» zwischen den Angeklagten?

Bereits am ersten Prozesstag ist deutlich geworden, dass Pierre-Alain R. und Roger W. eine besondere Freundschaft verbindet. Die beiden Angeklagten trainieren in der Freizeit zusammen und sind oft gemeinsam am Berg anzutreffen. Der Vorsitzende des Militärgerichts, Felix Obrist, versuchte bei Prozessbeginn, das Verhältnis der beiden als «Meister-Schüler-Verhältnis» darzustellen. Hätte sich der 34-jährige, ranghöhere Roger W. getraut, die Entscheidungen seines um sieben Jahre älteren Freundes Pierre-Alain R. in Frage zu stellen?

Die beiden bezeugten einstimmig: «Wir haben unabhängig voneinander entschieden, die Tour auf den Gipfel zu machen.» Und weiter: «Die Tour war kein Befehl.» Die Teilnehmer der Militärübung an jenem schicksalshaften Julitag vor zwei Jahren hätten volles Mitspracherecht genossen. Sowohl was die Routenwahl anbelangte, als auch bei der Einschätzung der Lawinensituation. Einzelne Zeugen sagten am zweiten Prozesstag jedoch aus, dass die beiden Gruppen - die eine aus der Deutschschweiz, die andere aus der Romandie - dem Vorhaben unterschiedlich skeptisch gegenübergestanden seien.

Skeptische Deutschschweizer - «geile» Westschweizer

«Insbesondere die Deutschweizer waren skeptisch», sagte ein überlebender Zeuge. «Die Welschen waren geil auf einen zweiten Viertausender in zwei Tagen», sagte ein anderer. Es wurde klar, dass zwar die meisten Lust hatten, den Jungfrau-Gipfel zu erklimmen, sich jedoch nicht sicher über das Risikopotential waren, weil sie die Aufstiegsroute am Jungfrau-Massiv selbst nicht kannten. «Privat hätte ich die Tour nicht gemacht», sagte einer der Soldaten. Er habe jedoch auf das Urteil der beiden Bergführer vertraut, da beide die Tour in der Vergangenheit bereit mehrmals gemeistert hatten.

Während des Prozesses in Chur traten Alpin-Experten im Widerstreit zueinander auf. Das Privatgutachten der Verteidigung hatte namhafte und erfahrene Bergsteiger als Sachverständige aufgeboten. Sie alle bescheinigten den beiden Bergführern gute Qualifikationen. Vor allem Pierre-Alain R. wurde als Crack am Berg gelobt. Der 47-Jährige verfügt über zehn bis 15 Jahre Erfahrung als Alpinist und Bergführer. Die Experten der Verteidigung sagten zudem, die Risikoanalyse am Berg sei schwierig und müsse vor Ort immer wieder neu vorgenommen werden. Zudem sei die Einschätzung der Lawinengefahr keine exakte Wissenschaft.

Experte: «Lawinengefahr wurde eindeutig zu gering eingeschätzt»

Ganz anders sahen es die Gerichtsgutachter. Ein Experte der Rega, der nach dem Unglück zur Unfallstelle geflogen wurde, sagte, dass er aus der Luft verschiedene Schneebretter gesehen habe, die am selben Tag abgegangen seien. Die Lawinengefahr sei von den beiden Angeklagten eindeutig als zu gering eingeschätzt worden.

(kbr/sda)
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