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Jungfraudrama
18. November 2009 18:32; Akt: 18.11.2009 18:44 Print
Zeuge stützt Fehltritt-Theorie
Ein Besatzungsmitglied eines Rega-Rettungshelikopters, welcher bei der Evakuation der Überlebenden vom Rottalsattel die Seilwinde des Helikopters bediente, sagte dem Gericht, er gehe von einem Mitreissunfall aus.
Im Prozess um das Lawinenunglück mit sechs Toten vom Juli 2007 an der Jungfrau hat der Zeuge am Mittwoch vor dem Militärgericht 7 in Chur die These gestützt, das Unglück könnte durch einen Fehltritt verursacht worden sein.
Dabei hätten also ein oder mehrere Tourenteilnehmer einen Fehltritt gemacht und die Kollegen ihrer Seilschaft mitgerissen. Darauf weise das für solche Fälle typische Spurenbild hin, das er beim Anflug zur Unfallstelle gesehen habe, sagte der Mann: Er habe drei Eispickel gesehen, von denen zwei im Schnee gesteckt hätten. Diese deute darauf hin, dass die Besitzer der Pickel beim Abrutschen eine so genannte Pickelbremse versucht hätten, aber mitgerissen worden seien. Der Mann arbeitet heute im im Kompetenzzentrum Gebirgsdienst der Armee in Andermatt im Kanton Uri.
Den Schneeverhältnissen nicht restlos getraut
Zuvor waren erneut mehrere Überlebende des Lawinenunglücks befragt worden. Zwei von ihnen sagten übereinstimmend, sie hätten den damaligen Schneeverhältnissen nicht restlos getraut, den nun unter der Anklage der mehrfachen Tötung stehenden Bergführern aber vertraut. Sie hätten nichts gegen den Abbruch der Tour gehabt, hätten sich aber nicht gegen die Bergführer stellen wollen.
Laut einem Überlebenden wussten alle Tourenteilnehmer, dass unterwegs Gefahren lauerten. Mehrfach wurde die Passage nach dem Rottalsattel als heikelste Stelle bezeichnet, wo nicht die mit mühsamer Spurarbeit verbundene Normalroute gewählt worden war. Gemäss den Aussagen herrschte beim Rottalsattel Zeitdruck, weil mit zunehmender Sonneneinstrahlung die Lawinengefahr zu steigen begann. Ein Überlebender bezeichnete dies als einziges Problem.
Keine beruflichen Konsequenzen
Am Morgen hatten die beiden Angeklagten ausgesagt, das Lawinenunglück habe für sie keine direkten beruflichen Konsequenzen gezeitigt. Der 34-jährige Berufsunteroffizier ist weiterhin Ausbildner im Kompetenzzentrum Gebirgsdienst der Armee. Der gelernte Möbelschreiner und Vater von drei Kindern hatte 2001 die Berufsunteroffiziersschule in Herisau in Appenzell-Ausserrhoden abgeschlossen und 2006 das Bergführerdiplom erworben. Der Unfall löste bei ihm nach eigener Aussage tiefe Betroffenheit aus.
Der zweite Angeklagte, ein 47-jähriger gelernter Automechaniker und seit 1990 diplomierter Bergführer, gab seine Stelle als ziviler Fachlehrer am Kompetenzzentrum nach achtjähriger Tätigkeit Anfang Jahr aus und ist heute Geschäftsführer. Er sei nicht mehr Bergführer, gehe aber trotz Arthrose weiterhin Bergsteigen, sagte er. Der 47-Jährige war 2004 mit 2400 Franken gebüsst worden, weil er mit seinem Auto zu schnell gefahren war.
(dapd)





























