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Prozess-Marathon
28. Februar 2011 19:02; Akt: 28.02.2011 19:02 Print
Berlusconi bleibt erster Verhandlung fern
Die Wochen der Prozesse gegen Silvio Berlusconi stehen an. Nicht weniger als vier Tatbestände beschäftigen die Gerichte.
Gegen den italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi ist am Montag ein Prozess wegen Steuerbetrugs eröffnet worden. Die Mailänder Staatsanwaltschaft wirft Berlusconi vor, den Kauf von TV-Rechten für sein Medienimperium Mediaset über zwei ausländische Unternehmen abgewickelt und dabei falsche Angaben in der Steuererklärung gemacht zu haben.
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Berlusconi und die Justiz
Zwei Strafverfahren sind gegen Silvio Berlusconi noch hängig:
Korruption: 1998 soll er seinem britischen Anwalt David Mills 600 000 US-Dollar bezahlt haben, damit dieser in Prozessen gegen seinen Medienkonzern Fininverst Falschaussagen macht. Im Februar 2009 wurde Mills deshalb zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde danach aber vom höchsten italienischen Strafgericht aufgehoben, weil die Vorwürfe verjährt waren.
Steuerbetrug und Unterschlagung: Berlusconi wird ausserdem verdächtigt, Rechte amerikanischer Filme zu Marktpreise erworben und dann an seine Firma Mediaset zehnmal teurer verkauft zu haben. Die Differenz sei auf Offshore-Konten von Mediaset-Managern einbezahlt worden.
Andere ältere Verfahren, die in erster Instanz sogar mit Gefängnisstrafen endeten aber deren Urteile wurden später aufgehoben wurden, dürften wieder aufgenommen werden. Darunter Vorwürfe wegen Bilanzfälschung aus dem Jahr 2002: Damals liess ein Gericht nach langen Beratungen als verjährt fallen. Angeblich hatte Berlusconi als Präsident des Fussballclubs AC Mailand 1992 den Millionentransfer für einen Spieler teils mit Schwarzgeld bezahlt und zu niedrig deklariert.
Ein Verfahren um Korruption beim Kauf des Buchverlags Mondadori stellten die Richter 2001 wegen Verjährung ein. Angeblich hatte Berlusconi die römische Justiz bestochen.
1999 wurde Berlusconi gerichtlich vom Vorwurf mutmasslicher Unregelmässigkeiten beim Kauf eines privaten Grundstücks freigesprochen. Wegen Verjährung und Amnestie entfiel jede weitere Strafverfolgung.
Wegen illegaler Parteienfinanzierung verurteilte ein Gericht Berlusconi 1998 zu 28 Monaten Haft. Ein Jahr später wurde das Urteil aufgehoben. In der Sache ging es um Zahlungen von damals umgerechnet 20 Millionen Mark (rund 15,5 Millionen Franken) auf schwarze Konten des ehemaligen sozialistischen Ministerpräsidenten Bettino Craxi.
Der Verdacht, Berlusconis früheres Unternehmen Fininvest habe Anfang der 90er Jahre 330 000 Mark Schmiergelder an Steuerprüfer gezahlt, endete 1998 mit Berlusconis Verurteilung zu 33 Monaten Haft. In einem Berufungsverfahren im Jahr 2000 wurde der damalige Oppositionschef aber freigesprochen.
Wegen Bilanzfälschung beim Erwerb der Filmverleihfirma Medusa in den 1980er Jahren verurteilte ein Gericht Berlusconi 1997 zu 16 Monaten Haft. Im Jahr 2000 wurde er wegen «erwiesener Unschuld» freigesprochen.
Weil er seine Mitgliedschaft in der berüchtigten Geheimloge P2 bestritten hatte, wurde Berlusconi 1990 wegen Meineids verurteilt. Das Urteil wurde in einer Berufungsverhandlung bestätigt, verfiel aber wegen einer Amnestie.
Der Ministerpräsident blieb der Verhandlung vom Montag fern. Daraufhin wurde das Gerichtsverfahren nach Angaben von Anwälten umgehend auf den 11. April verschoben, um eine Teilnahme Berlusconis zu ermöglichen.
Verfahren wurde wegen des Immunitätsgesetzes aufgehoben
Das Gerichtsverfahren war ausgesetzt worden, nachdem die konservative Parlamentsmehrheit im März 2010 das sogenannte Immunitätsgesetz beschlossen hatte. Die Regelung sieht eine mögliche Aussetzung von Prozessen gegen Regierungsmitglieder von bis zu 18 Monaten vor, wenn ein «legitimes Hindernis» vorliegt.
In einem Urteil vom Januar hob das italienische Verfassungsgericht aber Teile des Immunitätsgesetzes auf. Nun haben Gerichte das Recht, jeden Einzelfall auf Vorliegen «legitimer Hindernisse» zu prüfen.
Berlusconi stehen noch weitere Gerichtstermine bevor. Am 6. April muss sich der 74-Jährige wegen einer Sexaffäre mit der damals minderjährigen «Ruby» vor Gericht verantworten. Ausserdem ist ein weiteres Verfahren wegen Korruption anhängig. So soll Berlusconi den britischen Anwalt David Mills bestochen haben, damit dieser 1997 vor Gericht in seinem Sinne eine Falschaussage ablieferte. Zudem hat die Staatsanwalt in einem ähnlichen Fall wie dem jüngsten Skandal um Mediaset Ermittlungen aufgenommen.
Der Ministerpräsident hat jegliches Fehlverhalten stets abgestritten und von einer Kampagne linksgerichteter Staatsanwälte und Richter gesprochen, um ihn aus dem Amt zu jagen.
Keine Handys mehr
«Ich bin eher erstaunt als besorgt, da vier parallel laufende Gerichtsverfahren alles andere als normal sind», erklärte Berlusconis Anwalt Niccolo Ghedini nach der kurzen Anhörung vom Montag. «Nichtsdestotrotz werden wir die Anschuldigungen wie auch in der Vergangenheit anfechten», sagte er.
Während einer Ansprache vor Vertretern der Geschäftswelt äusserte sich Berlusconi unterdessen selbst zu seinen bevorstehenden Gerichtsverfahren. Er benutze nun keine Handys mehr, da es schon so oft Lauschangriffe auf ihn gegeben habe, erklärte er.
(sda/dapd)



























