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Rubygate
28. Januar 2011 14:56; Akt: 28.01.2011 15:21 Print
Berlusconis «Krieg» droht zu eskalieren
Im Kampf gegen die Staatsanwälte, die ihm ans Leder wollen, hat Silvio Berlusconi zur Grossdemonstration aufgerufen.
Der «Krieg» zwischen dem italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi und den Staatsanwälten wegen der angeblichen Sexaffären ufert aus. Nun ruft der politisch stark angeschlagene Ministerpräsident für den 13. Februar zu einer Grosskundgebung in Mailand auf.
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Berlusconi und die Justiz
Zwei Strafverfahren sind gegen Silvio Berlusconi noch hängig:
Korruption: 1998 soll er seinem britischen Anwalt David Mills 600 000 US-Dollar bezahlt haben, damit dieser in Prozessen gegen seinen Medienkonzern Fininverst Falschaussagen macht. Im Februar 2009 wurde Mills deshalb zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde danach aber vom höchsten italienischen Strafgericht aufgehoben, weil die Vorwürfe verjährt waren.
Steuerbetrug und Unterschlagung: Berlusconi wird ausserdem verdächtigt, Rechte amerikanischer Filme zu Marktpreise erworben und dann an seine Firma Mediaset zehnmal teurer verkauft zu haben. Die Differenz sei auf Offshore-Konten von Mediaset-Managern einbezahlt worden.
Andere ältere Verfahren, die in erster Instanz sogar mit Gefängnisstrafen endeten aber deren Urteile wurden später aufgehoben wurden, dürften wieder aufgenommen werden. Darunter Vorwürfe wegen Bilanzfälschung aus dem Jahr 2002: Damals liess ein Gericht nach langen Beratungen als verjährt fallen. Angeblich hatte Berlusconi als Präsident des Fussballclubs AC Mailand 1992 den Millionentransfer für einen Spieler teils mit Schwarzgeld bezahlt und zu niedrig deklariert.
Ein Verfahren um Korruption beim Kauf des Buchverlags Mondadori stellten die Richter 2001 wegen Verjährung ein. Angeblich hatte Berlusconi die römische Justiz bestochen.
1999 wurde Berlusconi gerichtlich vom Vorwurf mutmasslicher Unregelmässigkeiten beim Kauf eines privaten Grundstücks freigesprochen. Wegen Verjährung und Amnestie entfiel jede weitere Strafverfolgung.
Wegen illegaler Parteienfinanzierung verurteilte ein Gericht Berlusconi 1998 zu 28 Monaten Haft. Ein Jahr später wurde das Urteil aufgehoben. In der Sache ging es um Zahlungen von damals umgerechnet 20 Millionen Mark (rund 15,5 Millionen Franken) auf schwarze Konten des ehemaligen sozialistischen Ministerpräsidenten Bettino Craxi.
Der Verdacht, Berlusconis früheres Unternehmen Fininvest habe Anfang der 90er Jahre 330 000 Mark Schmiergelder an Steuerprüfer gezahlt, endete 1998 mit Berlusconis Verurteilung zu 33 Monaten Haft. In einem Berufungsverfahren im Jahr 2000 wurde der damalige Oppositionschef aber freigesprochen.
Wegen Bilanzfälschung beim Erwerb der Filmverleihfirma Medusa in den 1980er Jahren verurteilte ein Gericht Berlusconi 1997 zu 16 Monaten Haft. Im Jahr 2000 wurde er wegen «erwiesener Unschuld» freigesprochen.
Weil er seine Mitgliedschaft in der berüchtigten Geheimloge P2 bestritten hatte, wurde Berlusconi 1990 wegen Meineids verurteilt. Das Urteil wurde in einer Berufungsverhandlung bestätigt, verfiel aber wegen einer Amnestie.
Damit will er gegen all jene Richter und Staatsanwälte protestieren, die ihn nach seiner Meinung aus politischen Gründen verfolgen und aus dem Amt treiben wollen.
Unterdessen bleiben die in Berlusconis «Affäre Ruby» ermittelnden Staatsanwälte dabei, bereits in wenigen Tagen einen Prozess gegen den 74-jährigen Medienzar und Milliardär beantragen zu wollen, wie italienische Medien am Freitag berichteten.
Das Tauziehen zwischen Berlusconi und den Mailänder Staatsanwälten beschäftigt weiterhin auch das Parlament in Rom. Die Ermittler blitzten bei der Strafrechtskommission des Abgeordnetenhauses mit ihrem Vorstoss ab, als für die Anklage zuständig anerkannt zu werden.
Ihr Anliegen muss jetzt noch im Plenum behandelt werden. Die Staatsanwälte hatten dem Parlament Ermittlungsunterlagen in grossen Mengen geschickt, aus denen sie ihren Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Prostitution mit Minderjährigen gegen Berlusconi ableiten.
Nach Berlusconis Darstellung hat es in seiner Villa Arcore bei Mailand statt wüster Partys nur Abendessen mit etwas Unterhaltung wie Kino oder Karaoke hinterher gegeben. Die Staatsanwälte gehen dagegen von sexuellen Beziehungen mit etlichen bezahlten Frauen aus.
Nach ihren Unterlagen war die damals noch minderjährige Marokkanerin Ruby auch nicht die einzige noch nicht erwachsene Party-Teilnehmerin. In Italien ist Prostitution mit Minderjährigen strafbar.
(sda)



























