16. Mai 2008 16:47; Akt: 16.05.2008 18:41 Print

Dosé und Suter erleichtert über FreisprücheDosé und Suter erleichtert über Freisprüche

Die Manager der Crossair tragen nach Ansicht des Bundesstrafgerichts keine Schuld am Flugzeugabsturz von Bassersdorf. Moritz Suter und André Dosé zeigten sich erleichtert.

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Andre Dosé, Moritz Suter, Suters Verteidiger Bernard Gehrig und Dosés Verteidiger Lorenz Erni während des Prozesses in Bellinzona. (Bild: Karl Mathis)

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Die Bundesanwaltschaft sprach von einem differenzierten Urteil und will nach eingehender Analyse über einen allfälligen Rekurs entscheiden.

Das am Freitag mündlich eröffnete Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona entspricht den Anträgen der Verteidiger. Sie hatten im seit Anfang vergangener Woche geführten Prozess für alle sechs Angeklagten, darunter Crossair-Gründer Moritz Suter und Crossair-Chef André Dosé, Freisprüche vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung verlangt. Auch der Forderung nach Entschädigungen entsprach das dreiköpfige Richtergremium. Rund 850 000 Franken sind es insgesamt.

Das Gericht habe entscheiden müssen, ob ein Zusammenhang der verschiedenen Vorwürfe der Anklage mit dem Flugzeugabsturz erwiesen sei, sagte Gerichtspräsident Walter Wüthrich. Das Gericht war der Auffassung, dass eine «Angstkultur» bei der Crossair nicht nachgewiesen werden konnte. Auch die personelle Unterdotierung in der Flugsicherheit der damaligen Crossair sei nicht genügend erwiesen und nicht ausschlaggebend gewesen für den Absturz. Ebenfalls nicht schlüssig nachgewiesen sei die Übermüdung des Piloten und die Verhinderung von Rapporten bei Zwischenfällen. Es habe ein vorschriftsmässiges Meldewesen für Zwischenfälle gegeben, sagte der Gerichtspräsident. Und aus einem schlechten Abschneiden in einem Test, das ebenfalls angeführt worden war, lasse sich keine generelle Unfähigkeit eines Piloten schliessen.

Moritz Suter und André Dosé zeigten sich sehr erleichtert über den Freispruch. Suter fügte an, seine Gedanken seien bei den Opfern und deren Hinterbliebenen. Die Crossair trage keine Schuld am Unglück. Dose sprach von ehrverletzenden Vorwürfen, die er jahrelang habe ertragen müssen.

Ankläger Carlo Bulletti war enttäuscht über das Urteil. Er sei aber befriedigt, dass die Anklageschrift nicht in Frage gestellt worden und das Gericht der Polemik der Verteidigung nicht gefolgt sei. Dass die Beurteilung des Falles schwierig sei, sei sich die Bundesanwaltschaft von Anfang an bewusst gewesen, teilte die Strafverfolgungsbehörde schriftlich mit. Die Anklagebehörde sei bei einem Ereignis von solcher Tragweite und ausreichender Verdachtslage verpflichtet, den Fall vor Gericht zu bringen. Immerhin stelle die Bundesanwaltschaft fest, dass sich das Gericht detailliert mit der Anklage auseinander gesetzt und den Urteilsspruch differenziert begründet habe. Die Bundesanwaltschaft wird nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nach eingehender Analyse entscheiden, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht. Die Rekursfrist beträgt 30 Tage.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, mit ihrem Verhalten und Versäumnissen zum Absturz vom 24. November 2001 in Bassersdorf mit 24 Toten und neun Verletzten beigetragen zu haben, und forderte bedingte Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Sie sah das Unglück als Folge einer «Angstkultur» bei der Fluglinie, die zur bewussten Missachtung von Vorschriften geführt habe. Gemäss der Flugunfalluntersuchung waren Fehler des übermüdeten 57-jährigen Flugzeugkommandanten die Hauptursache für das Unglück. Zeugen hatten die Qualifikation des Piloten während des Prozesses stark in Frage gestellt.

(dapd)