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Bankgeheimnis
20. Juli 2008 08:39; Akt: 20.07.2008 17:53 Print
UBS liefert 250 Kunden ans Messer
Die USA verlangen von der Schweiz Auskünfte zu 250 ihrer Bürger, die bei der UBS ein Konto unterhalten. Sie sollen sich möglicherweise des Steuerbetrugs schuldig gemacht haben. Die Schweizer Grossbank hat die Namen ihrer amerikanischen Kunden den US-Behörden offenbar von sich aus gegeben.
Ein Amtshilfegesuch aus Amerika ist bereits am Donnerstag in Bern eingetroffen. Unklar blieb, wieviele Fälle das US-Finanzministerium einsehen will. Weder der Bundesrat, noch die UBS wollten sich dazu äussern. Die Zahl von 250 gab nun Senats-Mitarbeiter Bob Roach bekannt, wie die Zeitung «NZZ am Sonntag» heute berichtet.
Mark Branson, Finanzchef des «Global Wealth Management & Business Banking», schwört, die Wahrheit zu sagen. Capitol in Washington, 17. Juli 2008.(Bild: Keystone)
Das Eidgenössische Finanzdepartement prüft nun, ob Steuerbetrug vorliegen könnte. Denn nur dieser ist hierzulande strafrechtlich erfasst und kann damit Amtshilfe rechtfertigen.
Die Steuerhinterziehung hingegen ist nach Schweizer Recht durch das Bankgeheimnis geschützt. Bei den 250 Namen, welche die UBS den US-Behörden genannt hat, handle es sich gemäss der «NZZ am Sonntag» vermutlich um Kunden, die Steuerbetrug begangen hätten. Die UBS habe sie nach einer internen Untersuchung aussortiert und dem amerikanischen Fiskus geliefert.
Das US-Recht kennt, wie die meisten Rechtssysteme, die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung nicht. Entsprechend schwierig wird es für die Schweiz, den hier geltenden Unterschied im Ausland weiterhin geltend zu machen, insbesondere gegenüber den internationalen Schwergewichten.
Offen bleibt auch, wie die amerikanische Justiz die Rolle der UBS einschätzen wird. Hat sie als Unternehmen bei Steurdelikten geholfen oder handelt es sich dabei «nur» um das Vergehen einzelner.


























