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Personenfreizügigkeit
02. Dezember 2008 10:54; Akt: 02.12.2008 14:54 Print
Arbeitsplätze und Wohlstand sichern
Drei Schweizer Bundesrätinnen und ein Kantonsvertreter haben in Bern für ein Ja zur Personenfreizügigkeit geworben. Sie sei zusammen mit den anderen Abkommen der Bilateralen I bedeutend für den Wohlstand in der Schweiz. Gerade bei unsicheren Wirtschaftsaussichten seien stabile Rahmenbedingungen wichtig.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey traten zusammen mit dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, dem Walliser Staatsrat Jean-Michel Cina, vor die Medien, um die Argumente für ein Ja zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU und ihre Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien am kommenden 8. Februar darzulegen. Drei Punkte standen dabei im Vordergrund: Zunächst wurde betont, dass alle Abkommen der Bilateralen I von einem Ja zur Vorlage abhingen. Diese Abkommen sicherten der Schweiz den Zugang zum Markt der mit Abstand bedeutendsten Wirtschaftspartnerin der Schweiz. Gerade in Zeiten unsicherer Wirtschaftsaussichten seien diese stabilen Rahmenbedingungen besonders wichtig.
Weiter stellten die Bundesrätinnen die Bedeutung der Personenfreizügigkeit selbst für die Schweizer Wirtschaft heraus. Sie ermögliche Firmen, die nötigen ausländischen Spezialisten einfacher zu rekrutieren. Dies stärke ihre Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb und vermindere den Abwanderungsdruck. Damit sichere die Personenfreizügigkeit Arbeitsplätze in der Schweiz. Seit 2004 seien mehr als 250.000 neue Stellen geschaffen worden, was ohne die Öffnung der Märkte nicht möglich gewesen wäre.
Und schliesslich sind die Erfahrungen aus über sechs Jahren mit der Personenfreizügigkeit laut den Bundesrätinnen insgesamt positiv. Die Zuwanderung sei gemäss den Bedürfnissen der Wirtschaft erfolgt. Befürchtungen, es könnte zu einer Masseneinwanderung aus den osteuropäischen Staaten kommen, hätten sich als ebenso unbegründet erwiesen wie die Angst vor systematischem Lohndumping, zunehmendem Sozialmissbrauch und steigender Kriminalität. Leuthard erklärte, dass die Zuwanderungen aus dem EU-Raum bisher konjunkturbedingt stark gewesen sei, bei einer Wachstumsschwäche hingegen abnehmen werde. Wenn die Arbeitslosigkeit zunehmen werde, geschehe dies nicht wegen der Personenfreizügigkeit, sonder wegen der schlechten internationalen Wirtschaftslage. Eine übermässige Belastung der Arbeitslosenkasse erwarte sie nicht, sagte Leuthard.
Cina bekräftigte aus Sicht der Kantone die grosse Volkswirtschaftliche Bedeutung der Personenfreizügigkeit und der gesamten Bilateralen I. Die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit sei die logische Konsequenz des bilateralen Wegs, der eine Erfolgsgeschichte für die Schweiz und die Kantone sei.
Die Schweiz muss bis Ende Mai 2009 der EU mitteilen, ob sie das Abkommen zur Personenfreizügigkeit unbefristet weiterführen will. Für die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien wären während längstens sieben Jahren, also bis 2016, Zuwanderungsbeschränkungen wie Kontingente möglich. Anschliessend erlaubte eine besondere Schutzklausel, während weiterer drei Jahre Kontingente wieder einzuführen, wenn die Zuwanderung unerwünscht hoch ist. Über die beiden Personenfreizügigkeitsvorlagen wird in einem Paket abgestimmt. Die junge SVP hat zusammen mit anderen Organisationen das Referendum zustande gebracht. Ihre Mutterpartei, die das Referendum nicht unterstützte, hat inzwischen die Nein-Parole zur Vorlage beschlossen.
(dapd)

























