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Eric Stauffer
13. Dezember 2010 17:45; Akt: 13.12.2010 18:01 Print
Wegen Gaddafi-Plakat droht Knast
Der Parteipräsident des «Mouvement Citoyens Genevois» (MCG) muss bei einer Verurteilung mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Der Gaddafi-Clan klagt wegen einer Werbung der umtriebigen Partei.

Diese Abstimmungswerbung hat das Mouvement Citoyens Genevois (MCG) per E-Mail verschickt. Mit der Überschrift «schnellstmöglich wegputzen» ein Bild eines Hochdruckreinigers im Einsatz (in Anspielung auf eine berüchtigte Aussage des französichen Präsidenten Nicolas Sarkozy zur Jugend in den Vororten), darunter ein Bild von Muammar Gaddafi mit der Überschrift «er will die Schweiz zerstören». (Bild: AFP)
Der Präsident des rechtspopulistischen Mouvement Citoyens Genevois (MCG) ist am Montag von der Bundesanwaltschaft verhört worden. Ein Plakat mit dem Konterfrei des libyschen Staatschefs Muammar Gaddafi hatte Eric Stauffer ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines fremden Staates eingebracht.
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So würden Auszuschaffende gefesselt werden
Die Vorlagen kurz erklärt
Sowohl die Ausschaffungsinitiative der SVP als auch der von Bundesrat und Parlament gewünschte Gegenvorschlag verfolgt die Ausschaffung krimineller Ausländer. Der Hauptunterschied liegt in der Definition des Ausschaffungsgrunds.
Die SVP-Initiative fordert eine automatische Ausschaffung bei einer Reihe schwerer Delikte. Ausgeschafft werden soll, wer wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist: vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, ein anderes schweres Sexualdelikt, Raub, Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruch oder Sozialhilfe-Missbrauch. Dem Gesetzgeber räumt die Initiative zudem ein, die Liste der Tatbestände zu ergänzen. Ausgewiesene Ausländer würden mit einem Einreiseverbot von fünf bis 15 Jahren belegt, im Wiederholungsfall von 20 Jahren.
Der Gegenvorschlag zählt ebenfalls eine Reihe Straftaten auf, macht die Ausschaffung aber vom Strafmass abhängig: Wer zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde, soll ausgeschafft werden. Bei Betrug oder Wirtschaftsdelikten läge das Mindeststrafmass bei 18 Monaten. Wer innerhalb von zehn Jahren zu mindestens 720 Tagen Freiheitsstrafe oder Tagessätze Geldstrafe verurteilt wird, verlöre zudem das Aufenthaltsrecht. Die Ausschaffung würde jedoch nicht erfolgen, wenn sie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt. Neben der Ausschaffung krimineller Ausländer fordert der Gegenvorschlag einen Verfassungsartikel, der Kantone und Gemeinden bei der Ausländer-Integration in die Pflicht nähme. Kämen diese den Anforderungen nicht nach, könnte der Bund Vorschriften erlassen. (rn)
Libyen hatte im November mit einem Gesuch verlangt, gegen Stauffer vorzugehen. Dieser zeigte sich allerdings vom Verfahren unbeeindruckt. Mit Ausnahme der Angaben zu Namen und Wohnort machte er vor der Bundesanwaltschaft keine Aussagen, wie sein Anwalt Soli Pardo am Montag auf Anfrage sagte.
Das MCG beurteile den Artikel 296 im Strafgesetzbuch (StGB) zur öffentlichen Beleidigung eines fremden Staatsoberhauptes als «schweren Verstoss gegen die freie Meinungsäusserung», erklärte Stauffer selbst vor den Medien in Bern. «Nicht einmal die Bundesräte geniessen in der Schweiz ein solches Privileg», stellte er fest.
«Er will die Schweiz zerstören»
In die Bredouille gebracht hatte Stauffer ein Plakat seiner Partei im Vorfeld der Abstimmungskampagne zur SVP-Ausschaffungsinitiative. Unter einem Foto Gaddafis stand zu lesen: «Er will die Schweiz zerstören.»
Gegen Ende Oktober gelangte die Genfer Regierung an die Bundesanwaltschaft, welche in der Folge die vorläufige Beschlagnahmung der Gaddafi-Plakate verfügte. Das Bundesstrafgericht stützte Mitte November den Entscheid.
Stauffer droht unter Umständen eine happige Strafe: Artikel 296 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe für Personen vor, die einen «fremden Staat in der Person seines Oberhauptes (...) öffentlich beleidigen».
Offensive statt Schuldbekenntnis
Statt eines Schuldbekenntnisses vor der Bundesanwaltschaft geht die Genfer Partei allerdings selbst in die Offensive: Das MCG habe bei den eidgenössischen Räten eine Petition zur Aufhebung des StGB-Artikels 296 lanciert, sagte Stauffer. Rund zehn Parlamentarier, die dem MCG nahestünden, hätten die Petition unterschrieben.
Der MCG-Präsident erhob auch happige Vorwürfe gegen die Bundesbehörden: Die Schweiz selbst habe Libyen dazu gebracht, gegen ihn eine Beschwerde einzureichen, sagte er. Seit Beginn der Affäre Gaddafi verfolgten die Schweizer Behörden eine unterwürfige Politik. Die Bundesanwaltschaft wollte zum Verfahren keine Stellung nehmen.
(sda)
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Alle 12 Kommentare





























Marco
Die rechtspopulistischen Mouvement Citoyens Genevois (MCG) sowie alle Rechtsextremen Parteien sollten trotz Demokratie verboten werden. Dazu gehört auch die SVP.
Staatsoberhaupt?
Moment mal. Das Staatsoberhaupt von Libyen ist je jure Herr Muhammad Abul-Quasim al-Zwai. Herr G. ist zwar de facto noch immer der "Führer der Revolution" aber er ist offiziell seit 1979 nicht mehr Staatsoberhaupt.
Wie bitte?
Wow ich kanns nicht glauben. Ich bin ja nicht SVP Anhänger oder so, aber eine Beleidigung von diesem irren Psychopathen ist ja SOWAS von legitim. Dass man Ghüddaffi jetzt auch noch in Schutz nimmt, zeugt von riesiger Armut. Schweizer Politiker wurden in Lybien auch permanent beschmutz, also was soll das bitte??!