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Müncher Schlägerprozess
19. November 2010 14:35; Akt: 19.11.2010 15:20 Print
Urteil wird am Montag eröffnet
Seit dem 8. März läuft in München der Prozess gegen die drei Schweizer Jugendlichen, die fünf Personen wahllos attackierten. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu neun Jahren.

Das Urteil gegen die drei Prügler von München wird am Montag eröffnet.
Das mit Spannung erwartete Urteil des Landgerichts München über drei Schweizer Jugendliche wird am kommenden Montag eröffnet. Die Staatsanwältin fordert Freiheitsstrafen von neun, sieben und sechs Jahren. Die Verteidiger wollen milde Strafen.
Angeklagt sind die drei des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Das maximale Strafmass für die bei der Tat 16-Jährigen liegt nach deutschem Recht bei zehn Jahren Freiheitsentzug.
Die drei Verteidiger verneinen jegliche Tötungsabsicht ihrer Mandanten. Der Hauptbeschuldigte soll mit Jugendarrest davonkommen, der mit der Untersuchungshaft abgegolten sei, wie sein Verteidiger sagte. Für die beiden anderen plädieren die Rechtsvertreter auf zwei Jahre und neun Monate beziehungsweise ein Jahr und vier Monate.
Gewaltexzess innert Minuten
Die drei damaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH weilten im Juni 2009 mit ihrer Klasse in München. Am Abend des 30. Juni attackierten sie in der Münchner Innenstadt innert Minuten wahllos fünf Menschen.
Mit Schlägen und Tritten - darunter gezielte Tritte gegen die Köpfe ihrer Opfer - verletzten sie die fünf Personen teils lebensgefährlich. Für die Anklage haben sie sich damit nicht nur der gefährlichen Körperverletzung, sondern auch des versuchten Mordes schuldig gemacht. Das Trio wurde noch am Tatabend festgenommen und sitzt seither in Haft.
Langes Schweigen
Der Prozess zog sich seit dem 8. März hin. Immer wieder wurde er verzögert. Einmal musste das ganze Gericht gar nach Zürich reisen, damit hier zwei Klassenkameraden der mutmasslichen Schläger befragt werden konnten.
Auf Geheiss ihrer Anwälte schwiegen die drei Angeklagten die ganzen Monate hindurch eisern, was weit herum für Kopfschütteln sorgte.
Erst Mitte Oktober, kurz vor Abschluss der Beweisaufnahme, wechselte einer der Jugendlichen seinen Rechtsvertreter. Dieser machte eine strategische Kehrtwendung - sein Mandant legte ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich.
Entschuldigungsbriefe
Einer seiner Kollegen zog beim nächsten Verhandlungstermin nach - er schilderte die Vorgänge aus seiner Sicht. Der dritte Angeklagte blieb stumm. Er habe den Opfern Entschuldigungsbriefe geschrieben, hiess es. Die Geständnisse dürften den Angeklagten beim Strafmass zugute kommen. In welchem Umfang ist fraglich angesichts des sehr späten Zeitpunkts, zu dem sie erfolgten.
Mit vier der fünf Zusammengeschlagenen haben die drei Angeklagten mittlerweile Schmerzensgeldzahlungen vereinbart. Mit dem am übelsten zugerichteten Opfer, einem Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen, kam keine Einigung zu Stande. Der Kaufmann leidet nach Angaben vor Gericht noch heute unter den Folgen der Attacke.
Wie üblich im Jugendstrafrecht fand der Prozess unter striktem Ausschluss von Öffentlichkeit und Medien statt. Dies gilt auch für die Urteilseröffnung, die für Montagmittag vorgesehen ist. Die Medien werden im Anschluss informiert.
(sda)



























