Jugendstrafvollzug

01. Juli 2008 16:12; Akt: 09.06.2009 15:54 Print

Wohin mit  dem Prostituiertenmörder?Wohin mit dem Prostituiertenmörder?

von Tina Fassbind - Kurz nach seiner Flucht aus dem Jugendheim wird Tobi B. am Zürcher Hauptbahnhof gefasst – mit einer durchgeladenen Schusswaffe im Gepäck. Nun sitzt der jugendliche Straftäter in Untersuchungshaft. Doch wohin danach? Für den Jugendanwalt gibt es nur eine Option: Eine geschlossene Abteilung für den Vollzug von Schutzmassnahmen.

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Das Kantonale Jugendheim Aarburg macht auf den ersten Blick einen sicheren Eindruck: Es thront hoch über der Gemeinde, meterhohe Mauern trennen das Heim von den umliegenden Wäldern und Häusern. Trotzdem brachte es der 17-jährige Tobi B., Mörder einer Prostituierten (siehe Info-Box), fertig, aus der geschlossenen Abteilung zu entfliehen. Am Freitagnachmittag seilte er sich an einem Elektrokabel aus sieben Metern Höhe aus der Burg ab.

Zwar konnte Tobi B. kurz darauf wieder gefasst werden. Bei der Verhaftung trug er jedoch bereits wieder eine durchgeladene Waffe auf sich. Was er damit anstellen wollte, ist noch unklar. Im Moment sitzt der jugendliche Straftäter sicher in einer Zelle des Bezirksgefängnisses Zofingen AG in Untersuchungshaft. «Die Haft dauert so lange an, bis die umfangreichen Untersuchungen abgeschlossen sind. Die Befragungen im Rahmen des Ermittlungs- und Untersuchungsverfahrens werden in den kommenden Tagen durchgeführt», sagt Pascal Payllier, Chef Abteilung Strafrecht im Kanton Aargau, gegenüber 20 Minuten Online.

Welches Jugendheim gilt als sicher?

Doch wohin danach mit dem gefährlichen Jugendlichen? «Dazu lässt sich gegenwärtig noch nichts Konkretes sagen», so Payllier, «es ist Sache des zuständigen Jugendanwalts zu entscheiden, wo der Jugendliche schlussendlich platziert wird.» Klar ist: Er soll in ein «möglichst sicheres Jugendheim» gebracht werden.

Als sicher galt bisher allerdings auch das Jugendheim Aarburg wegen seiner geschlossenen Abteilung, aus welcher der 17-Jährige entflohen ist. Gemäss Einschätzungen von Hansueli Gürber von der Jugendanwaltschaft Stadt Zürich kommen für Tobi B. nun zwei andere Einrichtungen in Frage: Das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Kalchrain im Kanton Thurgau oder das Massnahmenzentrum Uitikon im Kanton Zürich. «Dort gibt es geschlossene Abteilungen für den Vollzug von Schutzmassnahmen», so Gürber.

«Der Ruf nach Einsperren wird immer lauter»

In diesen Einrichtungen arbeiten die jugendlichen Straftäter. Sie werden erzieherisch betreut oder therapeutisch behandelt, um das Rückfallrisiko nach ihrer Freilassung zu minimieren. Eine Schutzmassnahme kann bis zum 22. Altersjahr andauern. Je nach Verhalten im Vollzug kann der Jugendliche aber bereits früher wieder entlassen werden.

«Der Ruf nach Einsperren von straffälligen Jugendlichen wird gegenwärtig immer lauter», weiss Gürber, «das ist auch verständlich: So lange sie eingesperrt sind, passiert nichts. Ebenso wichtig ist jedoch die Frage, wie Jugendliche sich verhalten, wenn sie wieder auf freien Fuss kommen.»

Für Schutzmassnahmen fehlt oft das nötige Geld

Im Rahmen der Schutzmassnahmen werden die Jugendlichen in ihren Fähigkeiten gefördert und für das Leben in Freiheit vorbereitet. Trotzdem ordnen Jugendanwälte relativ selten eine solche Massnahme an. «Die Zahl der ausgesprochenen Schutzmassnahmen hat sich trotz zunehmender Straffälle bei Jugendlichen in den vergangenen Jahren nur wenig erhöht», sagt Gürber.

Dafür gibt es für ihn mehrere Erklärungen. Unter anderem sei eine zivil- und strafrechtliche Schutzmassnahme teuer und zeitaufwändig. «Da fehlen eben manchmal die finanziellen und personellen Ressourcen», erklärt Gürber. Und er fügt an: «Das ist schade, weil Fehlentwicklungen bei Kindern und Jugendlichen möglichst früh angegangen werden sollten.»