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Affäre Kachelmann
29. Juli 2010 13:22; Akt: 29.07.2010 16:32 Print
Das ist die Wende im Fall Kachelmann
von Amir Mustedanagic - Der Wetterfrosch hat seine Zelle verlassen. Möglicherweise für immer. Die Richter haben zu starke Zweifel an den Aussagen von Sabine W.
Es scheint die Wende im Fall Kachelmann zu sein: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat Jörg Kachelmann aus der Haft entlassen. Das Gericht zweifelt an der Glaubwürdigkeit des Opfers und ist deshalb nicht mehr länger der Ansicht, dass ein «dringender Tatverdacht» bestehe.
Bildstrecken Jörg Kachelmann Die Gründe für eine U-HaftDie Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft in Deutschland sind laut deutscher Strafprozessordnung ein dringender Tatverdacht oder ein besonderer Haftgrund. Unter Letzterem versteht man etwa Wiederholungsgefahr, die besondere Schwere der Tat oder Fluchtgefahr.
Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht mehr besteht, muss der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft freigelassen werden. Ausserdem ist der Haftbefehl aufzuheben, wenn die weitere Untersuchungshaft unverhältnismässig lange ist – etwa, wenn der Beschuldigte schon so lange in Haft ist, dass er auch bei einer Verurteilung nicht mehr viel Strafe zu verbüssen hätte.
Der Beschuldigte kann jederzeit eine Haftprüfung beantragen. Dann entscheidet das Gericht, ob der Haftbefehl aufzuheben ist. Wurde der Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen, so muss er ausgesetzt werden, wenn auch mildere Mittel ausreichen – etwa die Leistung einer Kaution. (sda) Chronologie des Falles Von der Verhaftung bis zum Prozess: Der Fall Kachelmann und die Etappen.
Es stehe «Aussage gegen Aussage» und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Sabine W. eine Falschaussage gemacht habe. «So habe sie bei einem bedeutsamen Randgeschehen zunächst eine unzutreffende Aussage gemacht», schreibt das Gericht in einer Presseerklärung und bestätigte damit erstmals entsprechende Medienberichte. Der «Spiegel» hatte erstmals im Mai publik gemacht, dass Sabine W. der Polizei teilweise falsche Anschuldigungen zu Protokoll gab. Später musste sie die Aussagen korrigieren. Unter anderem behauptete sie einen anonymen Brief erhalten zu haben, mit dem Hinweis Kachelmann schlafe mit anderen Frauen. Es stellte sich jedoch heraus, dass sie den Zettel selbst verfasst hatte.
Wie nun klar ist, hielt die Staatsanwaltschaft trotz alle dem am «dringenden Tatverdacht» fest und das Landgericht Mannheim lehnte als erste Instanz ein Begehren auf Haftentlassung ab. Das Gericht glaubte damals dem Opfer mehr als Jörg Kachelmann, dessen Aussagen für die Richter «wenig plausibel» waren. Der jetzige Entscheid des Oberlandesgerichts ist eine Wende um 180 Grad: Das Gericht gewichtete bei ihrem Entscheid die Zweifel am Vergewaltigungsvorwurf deutlich stärker, als die vorherige Instanz. Zudem schliesst das Oberlandesgericht auch «Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive» seitens Kachelmanns langjähriger Freundin nicht aus. Das bedeutet, dass aufgrund der Aktenlage der Vergewaltigungsvorwurf als Racheakt verstanden werden könnte. Das Gericht stellt zudem auch die bisherigen Indizien wie die Verletzungen in Frage: Aufgrund der bisherigen Untersuchungen sei es möglich, dass Kachelmanns Freundin sich die Verletzungen selber zugefügt habe.
Der Entscheid bringt die Staatsanwaltschaft unter Druck
Diese Deutung ist nicht neu, in den Medien wurde die Glaubwürdigkeit des Opfers kurz nach der Anklage bereits in Frage gestellt. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft blieben aber beim «dringenden Tatverdacht». Der Entscheid des Oberlandesgerichts bringt nun die Staatsanwaltschaft gewaltig unter Druck. Sie hatte Gutachten um Gutachten in Auftrag gegeben, um die Glaubwürdigkeit des mutmasslichen Opfers zu stärken. Die Gutachter äusserten aber auch Kritik an Sabine W. - auch «wenn es nicht bedeute, dass das Opfer lüge», wie in den Medien aus einem psychologischen Gutachten zitiert wurde.
Der Prozess gegen Jörg Kachelmann wird zwar nicht am Oberlandesgericht stattfinden, sondern am Landgericht Mannheim, der Entscheid ist für Experten aber «ein wegweisender Entscheid für den Prozess», wie beispielsweise Strafrechtsexperte Christian Lange gegenüber dem deutschen Fernsehsender «n-tv.de» unmittelbar nach Bekanntgabe von Kachelmanns Entlassung sagte. Als ein eindeutiges Zeichen des Oberlandesgerichtes darf zudem gewertet werden, dass es keine Auflagen für die Freilassung von Jörg Kachelmann machte. Der Wettermoderator muss weder eine Kaution bezahlen noch wurde es ihm untersagt, das Land zu verlassen, wie es hiess. Das Gericht stellt sich auf den Punkt: Ohne dringenden Tatverdacht gebe es für Kachelmann auch keinen Grund zur Flucht. Was so viel heisst wie: Der Mann ist unschuldig und wird deshalb auch nicht fliehen.
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Alle 125 Kommentare






























schade
er wird es als freier Mann probleme mit Freundschafften haben ,die Frauen werden ihn meiden und auf die Knastfreunde er wird er sich nicht verlassen können.
Aussagen in öffentlichem Forum
Ich finde es unglaublich, was für Aussagen hier teilweise gemacht werden. Dabei war niemand von uns und dieses öffentliche Forum ist auch kein privater Kaffeeklatsch. Gründe für die Freilassung kann es mehrere geben und man weiss zurzeit nicht 100 prozentig, wer hier Täter und wer Opfer ist. Wer hier der Frau einen Racheakt unterstellt, begeht im Grunde genommen eine Verleumdung, sollte es sich herausstellen, dass sie das Opfer ist.
Urteil vor der Verurteilung
Menschen bilden nun mal Meinungen, die alles oder nichts bedeuten. Viele Kommentatoren mögen dem K.-mann recht geben, andere der Frau. Andere wiederum nutzen das Forum, um zu schildern wie es wirklich steht, dass man als mann i.d. Regel schlechte Karten gegenüber einer Frau hat. Siehe mein Beitrag ein paar Zeilen weiter unten. Ob sich wirklich jemals die ganze Wahrheit offenbaren wird im Fall k.-mann, weiss keiner, aber die Tendenz spricht eher nicht gegen ihn, von dem, was man bisher weiss. Aber, weiss man auch alles?
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Jeder ist so lange unschuldig - bis seine Schuld bewiesen ist...
Unschuld
so isses oder so sollte es sein, wer in einem "Schurkenstaat" inhaftiert wird hat eben Pech gehabt....