Kachelmann-Prozess

21. Juli 2010 16:37; Akt: 22.07.2010 09:35 Print

Richter: «Das ist alles schlicht nicht wahr»Richter: «Das ist alles schlicht nicht wahr»

Im Prozess gegen Jörg Kachelmann bestreitet der vorsitzende Richter den Vorwurf, er sei voreingenommen. Rückendeckung erhält er vom Landgerichts-Präsidenten.

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Nach gut viereinhalb Monaten in U-Haft wird Jörg Kachelmann am 29. Juli 2010 aus der U-Haft entlassen. Mindestens bis zum Prozess im September ist er ein freier Mann. Am 24. März wurde Kachelmann dem Haftrichter in Mannheim vorgeführt. Nach seiner Aussage vor dem Amtsgericht Mannheim wurde der TV-Star in die Justizvollzugsanstalt zurück gebracht. Seither sitzt er in U-Haft. Damals sahen die Richter keinen Grund, den Wettermann auf freien Fuss zu setzen. Kachelmann wird vorgeworfen, seine Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Über seinen Anwalt lässt er ausrichten,m sie seien «frei erfunden». Der Wetterfrosch war am Samstag, 20. März 2010, auf dem Flughafen Frankfurt verhaftet worden. Er kam gerade aus Vancouver zurück, wo er für die ARD zusammen mit Marcus Wasmeier, Katharina Witt und Peter Schlickenrieder (v.l.) von den Olympischen Spielen berichtete. Der 51-jährige Wetterfrosch, der sich seine Kenntnisse der Meteorologie autodidaktisch angeeignet hat, präsentierte 1997 in Wallisellen ZH seinen eigenen TV-Wetterkanal. Seine Karriere bei der ARD hatte er 1990 als «Weatherman» beim Radiosender SWF 3 (inzwischen SWR) gestartet. Kachelmann schaffte es in Deutschland bis ins Unterhaltungs-Fernsehen. Im Mai 1998 trat er erstmals als Moderator der Quizsendung «Einer wird gewinnen» auf. Mit Hans-Joachim Kulenkampff hatte er einen berühmten Vorgänger. Kachelmann gilt als wortgewandt - und als einer, der kein Blatt vor den Mund nimmt.

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Die Schlagzeile der «SonntagsZeitung» vom vergangenen Sonntag sorgte für Furore: «Kachelmann: Zweifel an der Unabhängigkeit des Richters», titelte das Blatt. Die Meldung verbreitete sich wie ein Lauffeuer durch die Medien. Kaum ein deutschsprachiges Medium nahm die Meldung nicht auf: Ein befangener Richter im wohl aufsehenerregendsten Prozess des Jahres war eine Sensation. Nun bröckeln die Recherchen der «SonntagsZeitung»: Wie die «Schwetzinger Zeitung» berichtet, bestreitet Richter Michael Seidling den Vorwurf vehement.

«Das alles ist schlicht nicht wahr, ich habe weder Kontakt zum Vater noch zum Opfer gehabt, noch, wie es in der 'SonntagsZeitung' behauptet wird, mit der weiteren Verwandtschaft der Familie. Im Gegenteil, ich kenne die Leute nicht einmal», zitiert die Lokalzeitung den Richter.

Richter will kein «bellender Hund» sein

Die «SonntagZeitung» hatte eine mögliche Befangenheit an der Tatsache festgemacht, dass Seidling in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des TSV Oftersheim eine ähnliche Funktion innehabe wie der Vater des mutmasslichen Opfers, der langjährigen Lebensgefährtin des Wettermoderators. Dieser war jahrelang Vorsitzender des TV Schwetzingen und ist heute Ehrenmitglied.

«Dass sich der Vater des Opfers schon vor vielen Jahren, nämlich im Jahr 1987, vom Vorsitzendenamt zurückgezogen hatte und zwischenzeitlich der Verein mehrere andere Vorsitzende hatte, spielte für die 'SonntagsZeitung' keine Rolle», kritisiert nun die «Schwetzinger Zeitung», die Kollegen aus der Schweiz. Richter Seidling wolle aufgrund der Tatsache, «dass ein solcher Befangenheitsantrag vielleicht beim Prozess neuerlich gestellt wird, dazu aus formalen Gründen nichts sagen», heisst es in der deutschen Zeitung weiter. Es könnte ihm sonst so ausgelegt werden, als müsse er sich verteidigen. «Das sieht doch so aus, als würde ich nun nach dem Motto 'getroffener Hund bellt' handeln - eine Sache, die ich nicht möchte», so Seidling.

Landgerichts-Präsident: «Vorwürfe einfach nur absurd»

Die «Schwetzinger Zeitung» bestätigt zwar, Seidling habe Kontakt zum Verein vom Opfer-Vater gehabt, aber «damals war der Vater des Opfers beim TV Schwetzingen schon seit zehn Jahren nicht mehr aktiv». Den Vorwurf, dass Oftersheim und Schwetzingen benachbarte Gemeinden seien und es so enge Beziehungen zwischen der Familie Seidling und der anderen Familie geben könne und Seidling somit befangen sei, nannten zwei Rechtsexperten gegenüber der deutschen Tageszeitung, «schlichtweg infam».

Und auch Landgerichts-Präsident Günter Zöbeley äusserte keinerlei Bedenken: «Wenn ein Zweifel an Richter Seidling bezüglich seiner Befangenheit bestanden hätte», wird Zöbeley zitiert, «dann wäre dies in einem förmlichen Verfahren vor der Kammer zur Sprache gekommen». Bei Richter Seidling habe zu keiner Zeit ein Zweifel an der Neutralität und Objektivität bestanden. Auch der Landgerichts-Präsident, der ebenfalls in der Region des mutmasslichen Opfers wohnt, hatte nach eigenen Angaben zu keiner Zeit Kontakt zur Familie des Opfers. Er findet die Vorwürfe in der «SonntagsZeitung» «einfach nur absurd». Sie entbehrten jeglicher Tatsache.

(amc)