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Kander-Prozess
21. Oktober 2009 08:24; Akt: 16.11.2009 08:57 Print
«Es hätte nur drei Worte gebraucht»
von Adrian Müller, Thun - Der Kommandant Y.M. hatte heute Morgen noch einmal das Wort vor dem Militärgericht in Thun. «Ich bedaure das Ganze zutiefst», sagte er. Eine Entschuldigung liess er aber nicht folgen. Die Angehörigen der tödlich verunfallten Soldaten sind vom Kander-Kadi enttäuscht - aber auch vom milden Strafantrag.
Zehn Monate bedingte Freiheitsstrafe und Geldstrafe: So lautet der Antrag des Anklägers von Y.M. Die Angehörigen der Opfer zeigten sich über den «viel zu milden» Antrag enttäuscht, wie der Vertreter der Hinterbliebenen, Jörg Stoller, gegenüber 20 Minuten Online sagte. Man habe auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gehofft. «Die Angehörigen fühlen sich nicht ernst genommen», so Stoller.
Angehörige sind enttäuscht
Nicht ernst genommen fühlen sie sich auch vom Kadi Y.M. «Die Angehörigen hat es tief getroffen, dass er sich in den Wochen nach dem Unglück nie bei ihnen entschuldigt hat», sagt Stoller. Dies sei das Mindeste gewesen, was man von dem Kommandanten erwartet hätte. Über die Aussagen von Y.M., er habe hundert Entschuldigungsbriefe aufgesetzt, aber nie einen abgeschickt, konnten sie nur den Kopf schütteln. «Es hätte nur drei Worte gebraucht: 'Ich entschuldige mich'.»
Leben als lebenslängliche Strafe
Seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung vor dem Militärgericht in Thun richtete der Unglücks-Kommandant zwar an die Angehörigen der Toten. Er sprach ihnen sein Beileid aus und bedankte sich für die Gespräche, die er gestern mit den Angehörigen führte. Weiter sagte Y.M.: «Ich bedaure das Ganze zutiefst. Überlebt zu haben ist für mich Strafe bis ans Lebensende», sagte er. Die Angehörigen allerdings kaufen Y.M. die Worte nicht ab, sagt Stoller. Dies weil er sich nie für das Geschehene entschuldigt hat. Der Kander-Kadi aber bat das Gericht um eine mildere Strafe, um ihm einen Neustart zu ermöglichen.
Anklage fordert bedingte Freiheitsstrafe
Der Ankläger hat für Y.M., den Organisator der tödlichen Bootsfahrt auf der Kander vom 12. Juni 2008, eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren gefordert. Weiter verlangte er für den Hauptmann eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 155 Franken (9300 Franken), ebenfalls auf zwei Jahre bedingt. Zudem soll er die Kosten des Hauptverfahrens tragen und aus der Armee ausgeschlossen werden. Die Verteidigung hat eine dreimonatige Freiheitsstrafe beantragt. Auch sie hält eine Geldstrafe für angebracht, plädierte aber für 30 Tagessätze zu 130 Franken (3900 Franken) bedingt.
Gemäss der Verteidigung sei Y.M. nicht der Alleinschuldige. Seine Vorgesetzten seien mitverantwortlich. Zudem seien Y.M. die Boote ohne die zugehörigen Reglemente übergeben worden.
Die Anklage wirft dem Hauptmann und Kompaniekommandanten mehrfache fahrlässige Tötung, mehrfache fahrlässige Körperverletzung sowie mehrfache Verletzung von Dienstvorschriften vor. Im Zusammenhang mit einer früheren ausserdienstlichen Übung wird er zudem des Missbrauchs und der Verschleuderung von Material beschuldigt. Sie sieht ein «schweres Verschulden und einen eklatanten Verstoss gegen die Dienstvorschrift» als erwiesen an. Eine Strafreduktion sei jedoch angemessen, weil der Angeklagte bei dem Unfall selber verletzt worden sei. Y.M. soll aber aus der Armee ausgeschlossen werden.
Das Thuner Militärgericht gibt heute Nachmittag um 16 Uhr das Urteil bekannt. 20 Minuten Online hält Sie auf dem Laufenden.




























