Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Urteilsverkündung
21. Oktober 2009 15:59; Akt: 16.11.2009 08:56 Print
18 Monate bedingt für Kander-Kadi
von Adrian Müller, Thun - Das Militärgericht in Thun hat den Kander-Kadi zu 18 Monaten bedingt verurteilt und aus der Armee ausgeschlossen. Das Gericht setzte die Strafe deutlich höher an als die von der Anklage geforderten 10 Monate bedingt. Y.M. nahm das Urteil mit versteinerter Miene zur Kenntnis.
Das Militärgericht in Thun hat sein Urteil gefällt. Kommandant Y.M., der den tödlichen Bootsausflug auf der Kander zu verantworten hat, wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt. Zudem wurde er aus der Armee ausgeschlossen und muss eine Busse von 100 Franken bezahlen. Der Kander-Kadi nahm das Urteil mit versteinerter Miene zur Kenntis, schien für kurze Zeit wie gelähmt.
Die Richter setzten damit die Strafe deutlich höher an, als von der Anklage gefordert. Der Auditor (Staatsanwalt) hatte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten bedingt und den Ausschluss aus der Armee beantragt. Die Geldstrafe setzte er jedoch höher an. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich der Auditor gegenüber 20 Minuten Online denn auch erstaunt darüber. Er hatte 60 Tagessätze zu 155 Franken (9300 Franken) gefordert.
Höhere Strafe wegen grober Fahrlässigkeit
Der Richter erachtete die katastrophale Organisation des Bootsauflugs durch Y.M. als grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht. Das Unglück sei klar voraussehbar gewesen und hätte unter diesen Umständen nie stattfinden dürfen. Gerade wegen dieser Grobfahrlässigkeit setzte er das Urteil mit 18 Monaten bedingt deutlich höher an als von der Anklage gefordert. Der Verteidiger hingegen forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten und eine Geldstrafe.
Der Auditor Beat Marfurt zeigte sich in einer ersten Stellungnahme überrascht, dass das Gericht die Strafe höher ansetzte als von ihm gefordert: «Das habe ich noch nie erlebt», erklärte er gegenüber 20 Minuten Online.
Ausschluss aus Armee wiegt schwer
Christoph Zimmerli, Anwalt von Y.M., kommentierte das Urteil wie folgt: «Es ist erstaunlich, dass das Urteil höher ausgefallen ist als beantragt. Es liegt nun in der Mitte des möglichen Strafmasses. Das Gericht kann ein solches Urteil fällen.» Sein Mandant Y.M. habe den Entscheid gefasst aufgenommen, er sei auf alle Eventualitäten vorbereitet gewesen und übernehme die Verantwortung. Für M. sei es jedoch psychologisch schwer verkraftbar, dass er darüber hinaus aus der Armee ausgeschlossen worden ist. Er fühle sich mit dem Militär nach wie vor sehr stark verbunden.
Zimmerli wollte noch nicht sagen, ob er das Urteil an die nächste Instanz weiterzieht: «Da müssen wir zuerst drüber schlafen.»
Fragen und Antworten rund um die Kommentar-Funktion
«Warum dauert es manchmal so lange, bis mein Kommentar sichtbar wird?»
Unsere Leser kommentieren fleissig - durchschnittlich gehen Tag für Tag 4000 Meinungen zu allen möglichen Themen ein. Da die Verantwortung für alle Inhalte auf der Website bei der Redaktion liegt, werden die Beiträge vorab gesichtet. Das dauert manchmal eben einige Zeit.
«Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Beitrag schneller veröffentlicht wird?»
Wer sich auf 20 Minuten Online einen Account zulegt und als eingeloggter User einen Beitrag schreibt oder auf einen Kommentar antwortet, der wird vorrangig behandelt. Hat ein eingeloggter User bereits viele Kommentare verfasst, die freigegeben wurden, so werden seine neuen Beiträge mit oberster Priorität behandelt.
«Warum wurde mein Kommentar gelöscht?»
Womöglich wurde der Beitrag in Dialekt verfasst. Damit alle deutschsprachigen Leser den Kommentar verstehen, ist Hochdeutsch bei uns Pflicht. Sofort gelöscht werden Beiträge, die Beleidigungen, Verleumdungen oder Diffamierungen enthalten. Auch Kommentare, die aufgrund mangelnder Orthografie quasi unlesbar sind, werden das Licht der Öffentlichkeit nie erblicken. (oku)
Haben Sie allgemeine Fragen zur Kommentarfunktion?
Schreiben Sie an feedback@20minuten.ch
Hinweis: Wir beantworten keine Fragen, die sich auf einzelne Kommentare beziehen.
-
Alle 67 Kommentare































nicht vergessen
militärgericht. in den usa wäre er wohl möglich straffrei,und nicht entlassen worden. trotz allem finde ich die strafe auch ungenügend.
Das Unglück sei klar voraussehbar gewese
5-fache fahrlässiger Tötung und NUR eine bedingte Gefängnisstraffe und NUR eine Busse von Fr. 100. Wo ist heute die Rechtspflege? ? ? ?
Danke ...
... sollte der Kadi sagen. a/ bedingt, b/ keine gruenen Uebergwaendli-Einsaetze mehr. Es ist zum verrueckt werden. Die M-Justiz ist ja von den gleichen Jur's besetzt wie "zivil", nur eben in der Froschtarnkleidung. Krokos fressen sich untereinander auch nicht auf.