Kander-Drama

23. Juni 2008 14:53; Akt: 19.10.2009 14:34 Print

Schon 1943 Militärunfall auf der KanderSchon 1943 Militärunfall auf der Kander

Das Unglück vom 12. Juni ist nicht der erste Militärunfall, der sich auf der Kander ereignet hat: Bereits im August 1943 kam ein Armeeangehöriger an fast derselben Stelle bei einem Bootsunfall ums Leben.

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Der jüngere Bruder des verstorbenen Soldaten bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA einen entsprechenden Bericht des «Blick» vom Montag. Demzufolge gibt es eine Reihe von Parallelen zwischen beiden Unglücksfällen.

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Sein Bruder sei im August 1943 an derselben Stelle verunglückt, an der sich nun erneut ein Militärunfall ereignet habe - nämlich oberhalb der Brücke zwischen Spiezwiler und Wimmis, sagte der heute 71-jährige Bruder des Verunglückten.

Auch vor 65 Jahren habe die Kander nach heftigen Gewittern viel Wasser geführt. Sein damals 21-jähriger Bruder habe damals der Unteroffiziersschule der Grenadierkompagnie I angehört. Im Rahmen einer Übung hätten er und seine Kameraden die Kander auf einem Boot überqueren müssen.

Das Boot sei gekentert und drei Armeeangehörige, darunter sein Bruder, seien ins Wasser gestürzt. Zwei der Männer hätten sich an einem Seil an Land ziehen können. Sein Bruder aber sei mitgerissen worden. Erst nach einer längeren Suche habe er tot geborgen werden können.

Unfall auf dem Rhein vor 35 Jahren

Vor 35 Jahren, am 15. Oktober 1973, kenterte zudem auf dem Rhein bei Reichenau GR ein motorgetriebenes Militärschlauchboot, bestätigte Silvia Schenker, Sprecherin der Militärjustiz, einen Bericht von «NZZ online». Dabei kamen drei Soldaten ums Leben.

Wie sich danach herausstellte, war das Boot überladen. Zudem hatte das Kraftwerk Reichenau begonnen, seinen Pegel um einige Meter zu senken. Dadurch kam es zu mehr als einem Meter hohen Wellen, die das Boot zum Kentern brachten.

Die zwei verantwortlichen Offiziere, ein Major und ein Hauptmann, wurden am 23. Oktober 1975 vom Divisionsgericht 12 der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig gesprochen.

Die Offiziere reichten eine Nichtigkeitsbeschwerde ein. Das Militärkassationsgericht bestätigte die Urteile jedoch am 4. Juni 1976 in zweiter Instanz.

(sda)