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Folgen der Minarett-Abstimmung
04. Dezember 2009 11:10; Akt: 04.12.2009 11:29 Print
«Bei der Schweiz funktioniert es mit Druck»
von Lukas Mäder - Bis der Gerichtshof für Menschenrechte über das Minarett-Verbot urteilt, wird es Jahre dauern. Eine vorgezogene Behandlung gebe es nicht, sagt Lucius Caflisch, früher selbst Richter am Strassburger Gerichtshof. Einen Ausschluss aus dem Europarat werde es nicht geben, sagt er im Interview mit 20 Minuten Online. Aber die Schweiz könnte dennoch dem Druck nachgeben.
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20 Minuten Online: Der Schweiz droht wegen des Minarett-Verbots eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wie könnte das geschehen?
Lucius Caflisch: Ein abgelehntes Baugesuch für ein Minarett müsste bis vor Bundesgericht gezogen werden, das es ebenfalls ablehnt. Diesen Entscheid können die Betroffenen an den Gerichtshof in Strassburg weiterziehen.
«Es ist eine Illusion zu glauben, dass sich Strassburg auf das Schweizer Minarett-Verbot stürzen wird»: Lucius Caflisch, ehemaliger Richter am Strassburger Gerichtshof für Menschenrechte, in einer Aufnahme von 1998.(Bild: Keystone/Patrick Aviolat)
Der Schweizer Rechtsprofessor Lucius Caflisch ist Spezialist für Völkerrecht. Geboren 1936, begann er vor gut 40 Jahren an der Universität Genf zu unterrichten. Dort war er 1984 bis 1990 Direktor des Instituts für Internationale Studien. Danach arbeitete Caflisch bis 1998 als juristischer Berater für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, unter anderem als Delegationsleiter bei den Verhandlungen über eine Konvention zum Verbot der Anti-Personenminen und zur Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofes.
Caflisch war 1998 bis 2006 Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Derzeit ist er Mitglied der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen und gibt Lehrveranstaltungen an der Universität Fribourg. Caflisch verfasste einen Bericht zur Verhaftung von Hannibal Gaddafi in Genf, in dem er Ende 2008 das Vorgehen der Genfer Polizei kritisierte. (mdr)
Mit einem baldigen Urteil des Gerichtshofs ist also nicht zu rechnen?Wenn die Sache je bis nach Strassburg kommt, dauert alleine der dortige Prozess bis zu sechs Jahre. Hinzu kommt noch die Ausschöpfung der Rechtsmittel in der Schweiz.
Gibt es eine Möglichkeit, dass der Gerichtshof von sich aus das Verfahren beschleunigt, weil es europaweit Bedeutung hat?
Der Strassburger Gerichtshof kann Beschwerden prioritär behandeln. Es ist aber eine Illusion zu glauben, dass sich Strassburg auf das Schweizer Minarett-Verbot stürzen wird.
Warum nicht?
Der Gerichtshof sucht sich nicht wichtige Diskussionsthemen heraus. Jede Beschwerde wiegt gleich. Leider hat der Gerichtshof nicht genug Mittel, die Verfahren schneller durchzuführen. Derzeit sind in Strassburg ungefähr
Der Zürcher Staatsrechtler Andreas Auer sprach in den Medien von einem schnelleren Weg (
Im Prinzip ist der Gerichtshof für Menschenrechte kein Verfassungsgericht. Er kann ein neues Gesetz oder einen neuen Verfassungsartikel nicht abstrakt überprüfen, das heisst beurteilen, ob dieser konform ist mit der Konvention für Menschenrechte.
Es gibt also keinen direkten Weg?
Die einzige Möglichkeit bestünde darin, zu behaupten, dass die blosse Existenz der neuen Regel für den Beschwerdeführer bereits eine ganz konkrete und unmittelbare Bedrohung seiner Menschenrechte darstellt. Dafür gibt es einen Präzedenzfall.
Sie waren selbst Richter am Gerichtshof für Menschenrechte. Wie wird er über das Minarett-Verbot urteilen?
Es gibt zwei Standpunkte, die das Gericht einnehmen kann: einen architektonischen und einen weltanschaulichen. Beim ersten hat der Minarett-Bau keinen religiösen Inhalt. Dann ist die Religionsfreiheit nicht verletzt. Beim zweiten Standpunkt wird der Bau von Minaretten als Teil der Religionsfreiheit angesehen.
Und diese ist dann verletzt?
Genau. Dann ist das Minarett-Verbot eine Einschränkung der vollen religiösen Freiheit und eine Verletzung von Artikel 9 der Menschenrechtskonvention, der die Religionsfreiheit garantiert.
Und auf welchen Standpunkt wird sich der Gerichtshof stellen?
Ich will keine Prognose abgeben über ein zukünftiges Urteil meiner früheren Kollegen.
Falls die Religionsfreiheit verletzt ist, mit welchen Sanktionen müsste die Schweiz rechnen?
Der Gerichtshof würde eine finanzielle Entschädigung festsetzen, die die Schweiz zu zahlen hätte, und das Ministerkomitee des Europarats kann weitere Massnahmen verlangen, die im vorliegenden Fall wohl schwierig zu erfüllen wären. Es ist nicht leicht für einen Staat, Vorschriften seiner Verfassung zurückzunehmen. Zudem ginge der Fall zurück ans Bundesgericht. Doch dieses muss erneut gegen den Bau des Minaretts entscheiden, weil das die Verfassung verlangt.
Die Schweiz müsste die Verfassung nicht anpassen?
Nein. Der Strassburger Gerichtshof kann nicht vorschreiben, dass ein Gesetz oder ein Verfassungsartikel geändert werden müssen. Das ist die Gewaltentrennung.
Das heisst, faktisch würde sich nichts ändern?
Das Ministerkomitee des Europarats kann Druck auf die Schweiz ausüben, das Minarett-Verbot auszusetzen. Es setzt das Geschäft einige Monate oder Jahre auf jede Trakdantenliste, bis die Schweiz genug hat und etwas unternimmt.
Und dieser Druck würde genügen?
Wir sind Musterschüler bei den Menschenrechten. Deshalb funktioniert es bei der Schweiz mit Druck. Vor allem kleinere und bravere Staaten geben nach. Es geben jeweils diejenigen Staaten nach, in denen die Menschenrechte schon gut geschützt sind. Dort, wo sie es nicht sind, macht der Staat auch wenig für eine Verbesserung.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat im Interview mit 20 Minuten Online gesagt, dass der Schweiz ein Ausschluss aus dem Europarat drohe. Stimmt das?
Ich halte dieses Szenario für eine Übertreibung. Die Türkei und Russland wurden auch nicht aus dem Europarat ausgeschlossen, obwohl vor allem Russland die Menschenrechte am Laufmeter verletzt.
Der Bundesrat kann nur Initiativen für ungültig erklären, die gegen zwingendes Völkerrecht verstossen. Die Menschenrechtskonvention gehört nicht dazu?
Gewisse Artikel sind zwingendes Völkerrecht, so das Folterverbot, das Verbot der Sklaverei und das Recht auf Leben. Bei anderen ist es zweifelhaft. So ist bei der Religionsfreiheit unklar, ob sie zum zwingenden Völkerrecht gehört.
Einige Politiker fordern, dass auch Volksinitiativen ungültig erklärt werden, die gegen die Menschenrechtskonvention verstossen. Was halten Sie davon?
Als Jurist bin ich dafür, dass der Bund mehr Initiativen auf die Konformität mit dem Völkerrecht prüft, vor allem auf die Europäische Konvention für Menschenrechte. Aber es ist schwierig, einen annehmbaren Mittelweg zu finden. Wir sind ja auch stolz auf unsere Volksrechte.
Besonders die SVP stellt einen Volksentscheid über alles, auch über das Völkerrecht. Finden Sie das richtig?
Wenn die Schweiz völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen ist, dann muss sie sie erfüllen. Ansonsten ist sie haftbar, auch wenn es einen Volksentscheid gab.


























