Strassburg

15. Dezember 2009 17:33; Akt: 15.12.2009 18:24 Print

Rekurs gegen das Minarett-VerbotRekurs gegen das Minarett-Verbot

Der ehemalige Pressesprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, hat am Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Rekurs gegen das Minarett-Verbot eingereicht. Ob das Gericht die Klage überhaupt zulässt, ist nicht sicher.

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Das Gesuch fordert den Gerichtshof auf, die Unvereinbarkeit des Minarett-Verbotes mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte zu erklären. Der Genfer Jurist Pierre de Preux, einer von fünf schweizerischen, französischen und belgischen Anwälten, die Quardiri vertreten, bestätigte einen Bericht auf der Internet-Online-Seite des Westschweizer Fernsehens TSR. Das Verbot der Minarette verstosse gegen die Menschenrechtskonvention, da es sich nur auf eine Religion beziehe und nicht auf alle – ein möglicher Verstoss gegen Artikel 9 der Konvention, der die Religionsfreiheit garantiere.

Die Klage in Strassburg sei die «Antwort auf die Gewalt, welche die Initiative ausgelöst hat», sagte Ouardiri in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens vom Dienstagabend.

Die Schweiz habe sich laut Ouardiri mit der Unterzeichnung der Europäischen Konvention der Menschenrechte damit einverstanden erklärt, dass die Wahrung gewisser grundlegender Werte der Kontrolle einer höheren Instanz unterliegen – in diesem Falle des Gerichts in Strassburg. Diese Werte dürften nicht in Frage gestellt werden, auch nicht vom Souverän.

Direkte Klage nur im Ausnahmefall

Ob die Klage überhaupt zugelassen wird, ist jedoch nicht sicher. Im Normalfall müssten zunächst sämtliche Instanzen in der Schweiz über eine Klage entscheiden, sagte der ehemalige Strassburger Richter Lucius Caflisch im Interview mit 20 Minuten Online. «Ein abgelehntes Baugesuch für ein Minarett müsste bis vor Bundesgericht gezogen werden, das es ebenfalls ablehnt. Diesen Entscheid können die Betroffenen an den Gerichtshof in Strassburg weiterziehen.»

Allerdings gab es in der Vergangenheit einen Präzedenzfall, in welchem der Kläger direkt an die Strassburger Richter gelangt sind. «Die einzige Möglichkeit bestünde darin, zu behaupten, dass die blosse Existenz der neuen Regel für den Beschwerdeführer bereits eine ganz konkrete und unmittelbare Bedrohung seiner Menschenrechte darstellt», sagte Caflisch. Ob dieser Umstand im vorliegenden Fall gegeben ist, muss das Gericht entscheiden. Der Bundesrat wartet jedenfalls auf ein eventuelles Signal aus Strassburg. Dies hat Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor kurzem in der Fragestunde des Nationalrats erklärt.

(mlu/meg/mdr/sda)