Bei der Vorstellung des Berichts des 18-köpfigen Expertengremiums zur Menschenrechtslage in der Schweiz am Freitag in Genf kritisierte Rodley die «zwiespältige Haltung» der Schweizer Regierung.
Zwar habe der Bundesrat anerkannt, dass die Initative nicht nur die Schweizer Verfassung sondern auch den UNO-Pakt verletze, dennoch habe er die Initiative zugelassen. Dies unter dem «Vorwand», der Bundersrat könne eine Initiative nur für ungültig erklären, wenn eine solche zwingende Normen des Völkerrechts verletze.
Die Anti-Minarett-Initiative verstosse gegen mehrere Menschenrechte, betonte der Menschenrechtsexperte, darunter das Recht auf freie Religionsausübung und das Diskriminierungsverbot.
Parlament entscheidet
Eine Initiative für völkerrechtswidrig und deshalb ungültig erklären kann einzig das Parlament. Allerdings kann der Bundesrat dies beantragen.
Im Falle der Anti-Minarett-Initiative hatte die Regierung im August 2008 zwar erklärt, diese sei völkerrechtswidrig, sie wolle aber dennoch darüber abstimmen lassen. Der Nationalrat liess die Initiative im März, der Ständerat im Juni diesen Jahres zu. Vor dem Expertengremium der UNO hatte die Schweizer Delegation diese Politik verteidigt.
«Es geht nicht, dass eine Regierung zwar eingesteht, dass eine Initiative Völkerrecht verletzt und zugleich erklärt, dagegen könne sie leider nichts machen», sagte Rodley. Er fragte sich, was denn der Bundesrat denn tun könne, wenn die Initiative tatsächlich angenommen werde.
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