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Flugblatt-Aktionen
26. November 2011 13:39; Akt: 26.11.2011 13:41 Print
Bund rügt Bahnen
Das Verbot von politischen Aktionen auf Bahnhöfen in Appenzell Ausserrhoden verstösst gegen die Grundrechte und ist nicht haltbar. Die Südostbahn und die Appenzeller Bahnen wurden vom Bund gescholten.

Auf den Bahnhöfen der Appenzeller Bahnen (im Bild) dürfen politische Aktionen nicht generell verboten werden. (Bild: Keystone)
Beide Bahnen müssen ihre Bahnhofsverordnungen ändern. Das generelle Verbot für politische Aktionen wie etwa das Verteilen von Flugblättern soll laut dem Bundesamt für Verkehr (BAV) durch eine Bewilligungspflicht ersetzt werden. Der Entscheid des BAV geht zurück auf eine im März dieses Jahres erfolgte Intervention der Ausserrhoder Jungfreisinnigen, die sich am Verbot politischer Aktionen auf dem Bahnhof in Herisau störten.
Wie die Jungfreisinnigen am Samstag mitteilten, hält das BAV in einer Verfügung fest, dass auch ein privatrechtlich organisiertes Eisenbahnunternehmen an die Grundrechte gebunden ist. Die bisherige Verbotspraxis der Bahnen in Appenzell Ausserrhoden widerspreche der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit.
Schweizweite Signalwirkung
Laut den Jungfreisinnigen wies das BAV die zwei Bahnunternehmen aufsichtsrechtlich an, ihre Bahnhofsverordnungen anzupassen und das Verbot durch eine Bewilligungspflicht zu ersetzen. Die diese Woche ergangene Verfügung des Bundesamtes ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Patrik Louis, Präsident der Jungfreisinnigen Ausserrhoden, glaubt, der Entscheid des BAV könnte Signalwirkung für die ganze Schweiz haben, wie er der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage sagte. Auch die SBB und andere Privatbahnen seien sehr restriktiv, wenn es darum gehe, Flugblatt-Aktionen auf Bahnhöfen zuzulassen.
(sda)



























