Angekündigtes Geständnis

14. Oktober 2010 13:37; Akt: 14.10.2010 16:29 Print

«Benji D. zieht den Notfallschirm»«Benji D. zieht den Notfallschirm»

von Ronny Nicolussi - Im letzten Moment hat einer der drei Schläger von München die Verteidigungstaktik gewechselt. Ein Rechtsexperte sagt im Interview von 20 Minuten Online, was das für seine Kollegen bedeutet.

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Eine Klasse der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht tritt am Montag, 29. Juni 2009, eine Klassenreise nach München an. Die Reise findet zum Abschluss des 10. Schuljahres statt. Zu den Schülern der Klasse gehören Mike B., Ivan Z. und Benji D. - alle drei vorbestraft. So mischte sich Mike B. 2008 nachts in der S-Bahn in einen Konflikt um einen rauchenden Jugendlichen ein. Er schlug dem Mann, der sich beklagte, unvermittelt die Faust ins Gesicht und brach ihm die Nase. Mike prahlte auch damit, schon im Ausgang in Zürich Leute verprügelt zu haben. Zudem mobbte er in der Sekundarschule gern schwächere Mitschüler. Er wurde zum Haupttäter der Prügelattacken in München erklärt und zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Auch Benji D. ist kein unbeschriebenes Blatt. Er schlich sich 2008 in eine Supermarktfiliale und liess sich dort einschliessen. Dann stahlen er und seine Kollegen Tabakwaren und Alkoholika. Benji D. wurde während vom Münchner Gericht zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Ivan Z. forderte 2008 einen Jugendlichen auf, seinen IPod auszuhändigen. Als dieser sich weigerte trat er ihn mehrmals. Dabei brach er ihm das Jochbein und der Jugendliche erlitt eine Hirnerschütterung. Ivan Z. erhielt die kürzeste Freiheitsstrafe vom Münchner Gericht. Er sollte zwei Jahre und zehn Monate absitzen. Die deutschen Behörden schoben ihn allerdings nach etwas mehr als 20 Monaten am 21. März 2011 ab. Seither ist er wieder in Stäfa ZH und auf freiem Fuss. Zurück in München: Am zweiten Abend essen Schüler und Lehrer zusammen in der Münchner Innenstadt. Danach dürfen die Jugendlichen alleine losziehen - bis halb eins Uhr nachts, weil der Vorabend so geordnet verlaufen war. Sechs bis sieben Jugendliche begeben sich zum Hauptbahnhof und decken sich dort mit Vodka, Tequila, Jägermeister und Red Bull ein. Laut Staatsanwaltschaft kaufen sie auch Marihuana. Kurze Zeit später treffen sich rund ein Dutzend Jugendliche im Nussbaumpark zum «Saufen». Sie sitzen friedlich und schwatzen, trinken und rauchen. Doch dann bemerkt Mike, dass sein Portemonaie fehlt. Aus «Verärgerung» und um «ein bisschen Spass zu haben», beschliessen er und zwei Kameraden, «Leute wegzuklatschen». 23.15 Uhr: Ganz in der Nähe sitzen Mazedonier auf Baumstümpfen. Drei von ihnen werden die ersten Opfer von Mike, Ivan und Benji. Die drei schlagen und treten auf die Köpfe der Obdachlosen ein - zwei bleiben bewusstlos liegen. Die Schweizer Schüler rennen davon Richtung Unterkunft. Doch sie haben noch nicht genug «Spass» gehabt. Um 23.23 Uhr treffen sie beim Sendlinger Tor auf Wolfgang O. Der Versicherungskaufmann telefoniert gerade mit seiner Frau, als ihn Mikes Faustschlag von der Seite trifft. Der Mann geht zu Boden, ihm wird schwarz vor den Augen. Doch Mike und Benji treten weiter auf seinen Kopf ein. Sie zertrümmern ihm das Jochbein, Augen- und Kieferhöhlen. Wolfgang O. bleibt ohnmächtig zurück, aus seinem Ohr fliesst Blut. Laut Ärzten war sein gesamtes Mittelgesicht verschoben und musste rekonstruiert werden. Der Mann ging knapp am Tod vorbei. Die drei Jugendlichen rennen derweil weiter in Richtung Unterkunft. In der Sonnenstarasse, auf der Höhe der Hausnummer 24, begegnet ihnen um 23.25 Uhr ein 27-jähriger bulgarischer Student. Mike schlägt ihm unvermittelt den Ellbogen ins Gesicht. Ivan und Benji doppeln mit den Fäusten nach. Der Student hat danach Blutergüsse im Gesicht- und Halsbereich. Gegen 23.30 Uhr kommen die drei ins Jugendgästehaus des CVJM zurück. Sie wechseln ihre blutverschmierten T-Shirts und schauen gelassen einen Film, bis die Polizei beim Abspann hereinstürmt und die drei verhaftet. Die 10. Klasse aus Küsnacht bricht nach der Bluttat der Schüler die Klassenreise ab und reist zurück in die Schweiz. Die drei Täter bleiben zurück und sitzen seither in Bayern in U-Haft.

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Die Ankündigung kam gestern Abend völlig überraschend. «Benji D. wird vor Gericht ein Geständnis ablegen», sagte sein neuer Anwalt Steffen Ufer. Zuvor hatte sich Benji D., der zusammen mit Ivan Z. und Mike B. des gemeinschaftlichen versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt ist, wie seine Kollegen während Monaten in Schweigen gehüllt. Rechtsexperte Andreas Homuth erklärt den Gesinnungswandel.

20 Minuten Online: Herr Homuth, was hat dieses plötzliche Geständnis zu bedeuten?
Andreas Homuth*:
Da macht sich offenbar einer zum Kronzeugen. Die Gründe sind offensichtlich. Indem er sich reuig zeigt, erhofft sich der Angeklagte, eine geringere Strafe zu erhalten.

Weshalb haben die Angeklagten denn so lange geschwiegen?

In Deutschland braucht jeder Angeklagte einen Verteidiger. Es kann also nicht einer alle drei verteidigen. Will heissen, die drei Verteidiger sollten untereinander ausmachen, wie sie ihre Verteidigungslinie aufbauen wollen. Eine Möglichkeit besteht darin, gar nichts zu sagen. Dadurch wird die Beweislage für die Staatsanwaltschaft im Regelfall deutlich schwieriger. Das funktioniert aber nur, wenn alle mitmachen.

Weshalb schert denn jetzt einer aus?
Entweder tut er es auf Anraten seines Anwalts oder weil er kalte Füsse bekommen hat. Sicher wird er aber seine Kollegen mitbeschuldigen und sich selbst reuig zeigen. Bei der Strafzumessung wird ihm seine Reue und sein Geständnis einen Bonus bringen.

Wird das gleichzeitig einen negativen Einfluss auf das Urteil von Ivan Z. und Mike B. haben?
Das kommt darauf an, ob sie jetzt nachziehen und ebenfalls ein Geständnis ablegen werden. Ansonsten hat das indirekt schon einen Einfluss. Ausserdem wirkt das erste Geständnis immer deutlich entlastender als dasjenige blosser Nachzügler.

Das heisst?
Mit seinem Geständnis schafft der Angeklagte eine Beweissituation, die die Staatsanwaltschaft vorher nicht hatte. Zum Beispiel Angaben über den konkreten Ablauf der Tat, zum Beispiel die Anzahl Tritte und Schläge oder Angaben darüber, wer wann und wohin geschlagen hat. Zudem wird das Gericht den anderen vorhalten: «Schaut euch mal euren Kollegen an, der hat sich reuig gezeigt und den Tatvorwurf eingeräumt – ihr nicht!» Dieses störrische und renitente Verhalten der Mitangeklagten kann zu deren Lasten gewürdigt werden und zu längeren Strafen führen.

Eigentlich hätten heute die Plädoyers gehalten werden sollen. Kommt das Geständnis nicht ein bisschen spät?
Benji D. zieht die Reissleine des Notfallschirms wirklich im letzten Moment. Weshalb kann ich nur mutmassen. Es ist aber gang und gäbe, dass das Gericht in solchen Fällen erheblich auf die Angeklagten einwirkt und sagt: «Freundchen, das ist jetzt aber die letzte Möglichkeit, das zerbrochene Porzellan noch ein bisschen zu kitten.» Möglicherweise war es aber auch der Anwalt, der die Reissleine im letzten Moment zog.

Ich dachte, ein Geständnis wäre sogar noch später möglich gewesen.
Das stimmt. Theoretisch ist ein Beweisantrag oder ein Geständnis bis kurz vor der Urteilsverkündung möglich. Dann müsste jedoch nochmals in die Hauptverhandlung eingetreten werden. Das bedeutet auch, es müsste nochmals plädiert werden und die Angeklagten hätten nochmals das letzte Wort. Damit macht man sich beim Gericht in der Regel aber keine Freunde. Deshalb denke ich, Benji D. hat den letztmöglichen günstigen Augenblick für ein Geständnis gewählt.


* Andreas Homuth ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und Lehrbeauftragter der Hamburger Fernhochschule. Daneben ist er auch seit 15 Jahren als Strafverteidiger tätig.

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  • ... am 17.10.2010 15:00 Report Diesen Beitrag melden

    Wer bezahlt den teueren Staranwalt

    Steffen Ufe, der sich spezialisiert hat, Höchstkriminelle zu helfen mit Bewehrungsstrafen heil davon kommen? Leider können die Opfer keine Staranwälte sich leisten, so werden sie ein zweites Mal Opfer, weil auch beim Schadenersatz wird man stark benachteiligt. Den Löwenanteil kriegt ja der Staranwalt des Kriminellen.

  • Giovanna am 17.10.2010 12:05 Report Diesen Beitrag melden

    Benji D. ist eigentlich fromm (?!!!!)

    Klar, AUF ANRATEN seines neuen Anwaltes plötzlich seinen Hang zur Religiosität entdeckt! Das ist gerade ein Hohn. Kein Wunder, dass das Opfer den Saal verlassen hat. Diese Maskerade zieht bei mir nicht. Jetzt, wo ihm ein paar Jährchen Zwangsferien in Deutschland erwarten, ist er plötzlich gläubig. Ein gläubiger Mensch (wobei die Frage ist, welche Religion gemeint ist) verprügelt niemals jemanden fast zu Tode aus Spass. Ein schlechter Schauspieler u. ein noch dümmer Anwalt. Aber eben jetzt geht es um die eigene Haut zu retten. Späte Reue ist für mich keine. Das nützt jetzt dem Opfer nicht mehr.

  • Gren René am 17.10.2010 08:43 Report Diesen Beitrag melden

    Religiös?

    Mein Gott: Habe gehört, der eine, geständige Täter, soll religiös geworden sein. - Da wird offenbar wirklich alles versucht, den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Sogar der Herrgott muss plötzlich herhalten.