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Sachverständiger sagt
30. Juli 2010 16:14; Akt: 30.07.2010 19:50 Print
«Fusstritt war lebensgefährlich»
Im Münchner Prozess gegen die drei mutmasslichen Schweizer Schläger haben sich Sachverständige geäussert. Unter anderem zu den Auswirkungen eines Fusstritts gegen den Kopf eines Opfers im Nussbaumpark.
Die Krafteinwirkung wurde laut Mitteilung der Justizpressestelle des Oberlandesgerichts München vom Freitag als «mittelschwer» und die Auswirkung als «lebensgefährdend» bezeichnet. Denn der Schädel könne brechen. Dadurch trete eine Verletzung des Gehirns ein, heisst es weiter. Gemäss Anklageschrift haben die drei Jugendlichen im Juni 2009 zusammen mit Klassenkameraden im Nussbaumpark in München gefeiert. In der Nähe sassen drei Arbeitslose.
Bildstrecken Küsnachter Schläger in München Infografik Die Blutspur der München-PrüglerUnvermittelt gingen die Burschen auf die drei los und schlugen sie brutal zusammen. Den drei Jugendlichen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Anschliessend schlugen sie auf der Strasse noch zwei Passanten zusammen und verletzten sie teils schwer. Die drei ehemaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH sind des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt.
Keine Verminderung der Schuldfähigkeit festgestellt
Nach dem Biomechaniker und einem medizinischen Sachverständigen wurden der psychologische und der psychiatrische Gutachter angehört. Beide Gutachter haben weder «Reifeverzögerungen» noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss oder eine «Verminderung der Schuldfähigkeit» feststellen können. Lediglich eine «alkoholbedingte Enthemmung» wurde bei zwei der Angeklagten angenommen. Beide Sachverständigen haben zur Untersuchungssituation angegeben, dass die Angeklagten höflich, freundlich und kooperativ gewesen seien.
Alle drei Angeklagten hätten gegenüber den Sachverständigen angegeben, dass sie sich nach Rücksprache mit ihren Verteidigern nicht zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen äussern wollen. Die Sitzung wird am 6. August fortgesetzt. Am 23. August sollen der biomechanische und der medizinische Sachverständige hinsichtlich der Verletzungen des geschädigten Versicherungskaufmanns nochmals angehört werden. Weitere Termine sind der 13. September und der 14. Oktober.
Die Hauptverhandlung vor der 1. Jugendkammer des Landgerichtes in München hatte am 8. März begonnen. Ursprünglich war die Urteilseröffnung auf Anfang April vorgesehen gewesen. Insgesamt werden über 40 Zeugen und Sachverständige befragt. Zwei Zeugen, ehemalige Klassenkameraden der Angeklagten, wurden in Zürich vernommen.
(sda)



























