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Schläger von München
07. Juli 2009 16:42; Akt: 09.07.2009 18:17 Print
«Wir empfehlen ein striktes Alkoholverbot»
von Lukas Mäder - Er würde sich weigern, einen wegen Tätlichkeiten vorbestraften Schüler auf eine Klassenreise mitzunehmen. Deshalb findet es Beat W. Zemp, Präsident des Lehrerverbands, inakzeptabel, dass die Schule nichts von Vorstrafen weiss. Zemp empfiehlt im Interview mit 20 Minuten Online, dass selbst Lehrer auf solchen Reisen keinen Alkohol trinken.
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Die Schläger von München
Prügelnde Schüler auf der Klassenfahrt. Können die Lehrer das verhindern?
Beat W. Zemp: Nur, wenn sie auf Klassenfahrten künftig verzichten. Doch das wäre eine völlig unangemessene Reaktion. Jedes Jahr finden im Juni Tausende von ausserschulischen Anlässen wie Abschlussfahrten, Klassenlager oder Maturareisen statt, ohne dass es dabei zu Gewaltvorfällen kommt.
Sie forderten, dass die Schulen über Vorstrafen der Schüler informiert werden. Was bringt das dem Lehrer?
Die heutige Situation ist inakzeptabel. Lehrpersonen müssen das Gefahrenpotenzial abschätzen können, das bei einem Klassenausflug entsteht. Besonders auffällige Kinder und Jugendliche erfordern spezielle Massnahmen. Schule oder Lehrer können das Risiko aber nicht einschätzen, wenn sie nichts über Vorstrafen von Schülern - beispielsweise wegen Körperverletzung wie im Fall von München - wissen.
Drei Schüler aus dem Kanton Zürich sitzen seit Mittwoch, 1. Juli, in München in Untersuchungshaft. Sie werden des versuchten Mordes und der schweren Körperverletzung beschuldigt. Am Abend zuvor tranken und kifften sie und gingen danach wahllos auf Passanten los. Einen verletzten sie lebensgefährlich. Die Jugendlichen befanden sich mit ihrer Klasse des 10. Schuljahrs der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht (WBK) in einer externen Kurswoche in München.
Welche speziellen Massnahmen?
Die Lehrer können solche Schüler zum Beispiel nur betreut oder gar nicht in den Ausgang lassen. Unter Umständen nimmt ein Lehrer einen vorbestraften Jugendlichen gar nicht mit, weil das Risiko zu gross ist und er seine Aufsichtspflicht nicht rund um die Uhr wahrnehmen kann. Ohne Informationen lässt sich die Gefahr aber nicht abschätzen.
Wenn jemand nicht auf den Ausflug mitkommt, wissen die Mitschüler sofort, dass er vorbestraft ist.
Nicht unbedingt. Es gibt zum Beispiel auch Dispensationen aus medizinischen Gründen. Es muss eine Sprachregelung gefunden werden. Die Schule darf nur sagen, dass einige Schüler nicht mitkommen. Der Grund wird nicht kommuniziert. Auch der Kreis von Personen ist zu definieren, welche von den Vorstrafen wissen. Das dürfen nicht alle Lehrer einer Schule sein, sondern nur die Schulbehörde, der Schulleiter und bei einem Ausflug der Klassenlehrer. Das genügt.
Lehrer schliessen bei Ausflügen Vereinbarungen mit den Schülern. Was nützt das?
Einerseits werden den Schülern so Grenzen gesetzt und Sanktionen bei einem Verstoss mitgeteilt. Andererseits sichert sich die Lehrperson auch juristisch ab. Beispielsweise bei einem Unfall oder einer Straftat können solche aufgestellten Regeln eine Rolle spielen, wie ein Gericht die Aufsichtspflicht der Lehrperson beurteilt. Rechtlich gesehen handelt es sich aber nicht um Vereinbarungen, sondern um Weisungen beziehungsweise Verhaltensregeln für die Schüler, von denen die Eltern mit ihrer Unterschrift Kenntnis nehmen.
Welche Regelung bezüglich Alkohol empfehlen Sie?
Wir empfehlen ein striktes Konsumverbot von Alkohol während des gesamten Anlasses für alle Teilnehmenden, also auch für Lehrpersonen. Denn die Leiter müssen im Notfall jederzeit bereit sein einzugreifen oder Vorkehrungen zu treffen, um Schlimmeres zu verhüten. Das verträgt sich nicht mit Alkoholkonsum.
Was nützt das? Die Schüler trinken doch einfach hinter dem Rücken der Lehrer.
Verbieten muss man es trotzdem, auch aus juristischen Gründen. Denn wenn Jugendliche unter Alkoholeinfluss eine Straftat begehen, kann die Erlaubnis verschärfend wirken. Zudem führt ein Verbot wahrscheinlich trotzdem dazu, dass die Schüler weniger konsumieren.
Schickt der Lehrer Schüler nach Hause, die gegen die Regeln verstossen?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder schickt man die Schüler mit einer Begleitperson nach Hause, was ab und zu vorkommt. Oder man schränkt die Bewegungsfreiheit vor Ort ein, indem man die betroffenen Schüler auch in der freien Zeit in der Herberge überwacht.
Wird da der Lehrer nicht zum Gefängniswärter?
Nein. Solche Sanktionen gehören zum Repertoire eines Lehrers. Wenn ein Schüler fünf Mal zu spät gekommen ist, muss er auch zur Arbeit beim Schulhausabwart oder zwei Stunden nachsitzen. Aber wahrscheinlich nimmt man aus diesem Grund vorbestrafte Schüler gar nicht mit. Ich persönlich würde mich weigern, einen Schüler auf eine Reise in die Grossstadt mitzunehmen, wenn er wegen Tätlichkeit vorbestraft ist.
Ein Lehrer kann auf einem Schulausflug nicht rund um die Uhr aufpassen. Welche Pflichten hat er?
Er muss genügend geeignetes Begleitpersonal mitnehmen, damit die Obhuts- und Aufsichtspflicht erfüllt ist. Er muss auch den Ort rekognoszieren, um die Gefahr eines Unfalls einschätzen zu können. Die Pflichten können aber nur allgemein umschrieben werden, weil sie sehr stark von den gegebenen Umständen und vom Alter der Schüler abhängen.
Ist es in Ordnung, 16-Jährige alleine in den Ausgang zu lassen, wie das in München geschah?
Ja, das ist Standard. Ein Lehrer kann nicht annehmen, dass seine Schüler ohne jeden Grund Passanten und sogar Behinderte zusammenschlagen. Meist geht es umgekehrt darum, dass den Schülern nichts passiert. Ich gehe seit Jahren mit 18- bis 19-jährigen Schülern der Maturaklasse auf die Abschlussreise und gebe ihnen Anweisungen, obwohl sie volljährig sind. Ich warne sie beispielsweise vor dubiosen Plätzen oder vor Überfallen in Barcelona. Ausserdem dürfen sie nur in Dreiergruppen unterwegs sein, damit sie einander beistehen oder Hilfe holen können, wenn etwas passiert. Die Obhutspflicht kann ich als Lehrer nicht delegieren.
Wie häufig kommt es wegen Vorkommnissen auf Ausflügen oder in Lagern zu Klagen gegen Lehrer?
Nicht sehr häufig. Trotzdem sollte sich ein Lehrer vorgängig um eine Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung kümmern, um für alle Fälle gerüstet zu sein. Im Zweifelsfall muss er unbedingt auf eine risikoreiche Reise verzichten, auch wenn das Enttäuschungen bei den Schülerinnen und Schülern auslöst.
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Alle 54 Kommentare





























Die falschen bestrafen
Mit einem Alkoholverbot werden die falschen bestraft. Man kann durch Verbote nicht verhindern, dass solche Taten geschehen. Wichtig ist nun, dass diese Täter hart bestraft werden, Alkohol hin oder her. Grundlos Leute zusammenschlagen, das geht einfach nicht! Wo leben wir den heute???
Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm
Die Eltern müssen ebenso hart bestraft werden wie ihre Söhne-Totschläger. Hoffentlich müssen diese 10 Jahre absitzen und zwar in Deutschland.
@brunner 1+2
Bin absolut Ihrer Meinung und es müssen sofort Lösungen her mit gewaltigen,spürbaren Sanktionen fehlbaren Kreaturen(samt Eltern)gegenüber.