Schläger-Prozess

19. März 2010 15:51; Akt: 19.03.2010 16:51 Print

Kommen die Prügler von München in die Schweiz?Kommen die Prügler von München in die Schweiz?

von Annette Hirschberg - Mike B., Ivan Z. und Benji D. könnten bald wieder in Zürich sein – zumindest vorübergehend. Sie sollen an der Befragung zweier Mitschüler teilnehmen.

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Eine Klasse der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht tritt am Montag, 29. Juni 2009, eine Klassenreise nach München an. Die Reise findet zum Abschluss des 10. Schuljahres statt. Zu den Schülern der Klasse gehören Mike B., Ivan Z. und Benji D. - alle drei vorbestraft. So mischte sich Mike B. 2008 nachts in der S-Bahn in einen Konflikt um einen rauchenden Jugendlichen ein. Er schlug dem Mann, der sich beklagte, unvermittelt die Faust ins Gesicht und brach ihm die Nase. Mike prahlte auch damit, schon im Ausgang in Zürich Leute verprügelt zu haben. Zudem mobbte er in der Sekundarschule gern schwächere Mitschüler. Er wurde zum Haupttäter der Prügelattacken in München erklärt und zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Auch Benji D. ist kein unbeschriebenes Blatt. Er schlich sich 2008 in eine Supermarktfiliale und liess sich dort einschliessen. Dann stahlen er und seine Kollegen Tabakwaren und Alkoholika. Benji D. wurde während vom Münchner Gericht zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Ivan Z. forderte 2008 einen Jugendlichen auf, seinen IPod auszuhändigen. Als dieser sich weigerte trat er ihn mehrmals. Dabei brach er ihm das Jochbein und der Jugendliche erlitt eine Hirnerschütterung. Ivan Z. erhielt die kürzeste Freiheitsstrafe vom Münchner Gericht. Er sollte zwei Jahre und zehn Monate absitzen. Die deutschen Behörden schoben ihn allerdings nach etwas mehr als 20 Monaten am 21. März 2011 ab. Seither ist er wieder in Stäfa ZH und auf freiem Fuss. Zurück in München: Am zweiten Abend essen Schüler und Lehrer zusammen in der Münchner Innenstadt. Danach dürfen die Jugendlichen alleine losziehen - bis halb eins Uhr nachts, weil der Vorabend so geordnet verlaufen war. Sechs bis sieben Jugendliche begeben sich zum Hauptbahnhof und decken sich dort mit Vodka, Tequila, Jägermeister und Red Bull ein. Laut Staatsanwaltschaft kaufen sie auch Marihuana. Kurze Zeit später treffen sich rund ein Dutzend Jugendliche im Nussbaumpark zum «Saufen». Sie sitzen friedlich und schwatzen, trinken und rauchen. Doch dann bemerkt Mike, dass sein Portemonaie fehlt. Aus «Verärgerung» und um «ein bisschen Spass zu haben», beschliessen er und zwei Kameraden, «Leute wegzuklatschen». 23.15 Uhr: Ganz in der Nähe sitzen Mazedonier auf Baumstümpfen. Drei von ihnen werden die ersten Opfer von Mike, Ivan und Benji. Die drei schlagen und treten auf die Köpfe der Obdachlosen ein - zwei bleiben bewusstlos liegen. Die Schweizer Schüler rennen davon Richtung Unterkunft. Doch sie haben noch nicht genug «Spass» gehabt. Um 23.23 Uhr treffen sie beim Sendlinger Tor auf Wolfgang O. Der Versicherungskaufmann telefoniert gerade mit seiner Frau, als ihn Mikes Faustschlag von der Seite trifft. Der Mann geht zu Boden, ihm wird schwarz vor den Augen. Doch Mike und Benji treten weiter auf seinen Kopf ein. Sie zertrümmern ihm das Jochbein, Augen- und Kieferhöhlen. Wolfgang O. bleibt ohnmächtig zurück, aus seinem Ohr fliesst Blut. Laut Ärzten war sein gesamtes Mittelgesicht verschoben und musste rekonstruiert werden. Der Mann ging knapp am Tod vorbei. Die drei Jugendlichen rennen derweil weiter in Richtung Unterkunft. In der Sonnenstarasse, auf der Höhe der Hausnummer 24, begegnet ihnen um 23.25 Uhr ein 27-jähriger bulgarischer Student. Mike schlägt ihm unvermittelt den Ellbogen ins Gesicht. Ivan und Benji doppeln mit den Fäusten nach. Der Student hat danach Blutergüsse im Gesicht- und Halsbereich. Gegen 23.30 Uhr kommen die drei ins Jugendgästehaus des CVJM zurück. Sie wechseln ihre blutverschmierten T-Shirts und schauen gelassen einen Film, bis die Polizei beim Abspann hereinstürmt und die drei verhaftet. Die 10. Klasse aus Küsnacht bricht nach der Bluttat der Schüler die Klassenreise ab und reist zurück in die Schweiz. Die drei Täter bleiben zurück und sitzen seither in Bayern in U-Haft.

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Zwei Mitschüler der Zürcher Schläger, die im vergangenen Sommer in München fünf Menschen brutal zusammengeschlagen haben, erschienen letzte Woche nicht vor dem Münchner Oberlandesgericht als Zeugen. Sie gaben an, wegen anhaltender Belastungsstörungen nicht an der Verhandlung teilnehmen zu können. Es handelt sich dabei um die zwei Schüler, die das Ausrasten und die Schläge und Tritte von Mike B., Ivan Z. und Benji D. hautnah mitbekommen haben, weil sie bei praktisch allen Attacken dabei waren. Vom damaligen bayerischen Staatsanwalt Laurent Lafleur wurden sie darum zunächst als Mittäter verdächtigt und kurze Zeit ebenfalls in U-Haft gesetzt.

Samt Verteidiger in die Schweiz

Erachtet das Münchner Gericht ihre Aussagen als wichtig, könnte es auf deren Vernehmung bestehen. Etwa indem es eine direkte Befragung in der Schweiz durchführt (20 Minuten Online berichtete). «Dann würden ein Richter, die Angeklagten und deren Verteidiger in die Schweiz fahren», sagt Gerichtssprecherin Margarete Nötzel. Mike B., Ivan Z. und Benji D. wären dann zum ersten Mal seit ihrem Klassenausflug nach München wieder in der Schweiz.

Jugendliche müssen zurück nach München

Eine Chance, dass die Jugendlichen gleich in der Schweiz bleiben dürfen und ihnen hier der Prozess gemacht wird, gibt es aber nicht. «Die jungen Zürcher werden nur in die Schweiz kommen, wenn die Schweiz die Zusicherungen gibt, dass sie auch wieder nach München zurückkehren», sagt die Zürcher Völkerrechtsprofessorin Helen Keller. Würde die Schweiz die Häftlinge nicht rückführen, käme das einer internationalen Entführung gleich. Auch das Bundesamt für Justiz bestätigt: Die Schweizer Staatszugehörigkeit stellt kein Hindernis für die Rücklieferung an Deutschland dar. «Der deutsche Haftbefehl ist für die Dauer des Aufenthaltes auch in der Schweiz wirksam», sagt Informationschef Folco Galli.

Befragung mittels Videokonferenz

Nebst der Befragung in der Schweiz gebe es zudem noch eine andere Möglichkeit, die Zeugen zu vernehmen: «Mittels Videokonferenz aus dem Deutschen Konsulat in der Schweiz», sagt Nötzel. Die elektronischen Hilfsmittel um diese Befragung direkt im Gerichtssaal durchzuführen, seien vorhanden.

Für die Gerichtssprecherin sind dies aber alles nur Spekulationen. «Zuerst müssen die Richter befinden, ob sie die Zeugen überhaupt noch benötigen.» Darüber wird laut Nötzel am Ende des Prozesses entschieden. Das ist laut Programm der 7. April. Dann sagen die letzten Zeugen aus, die Mediziner und Rettungssanitäter, die die Opfer betreut haben.

Die Zeugen könnten die Aussage weiterhin verweigern

Möglich wäre aber, dass die zwei Tatzeugen dem Gericht eine weitere Absage erteilen und auch in der Schweiz nicht aussagen. Laut Margarete Nötzel gibt es Entschuldigungsgründe und in gewissen Fällen auch das Aussageverweigerungsrecht. «Auf Letzteres können sie sich berufen, wenn sie sich mit ihrer Aussage selbst belasten würden», so Nötzel.