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Schläger-Prozess
19. März 2010 15:51; Akt: 19.03.2010 16:51 Print
Kommen die Prügler von München in die Schweiz?
von Annette Hirschberg - Mike B., Ivan Z. und Benji D. könnten bald wieder in Zürich sein – zumindest vorübergehend. Sie sollen an der Befragung zweier Mitschüler teilnehmen.
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Zwei Mitschüler der Zürcher Schläger, die im vergangenen Sommer in München fünf Menschen brutal zusammengeschlagen haben, erschienen letzte Woche nicht vor dem Münchner Oberlandesgericht als Zeugen. Sie gaben an, wegen anhaltender Belastungsstörungen nicht an der Verhandlung teilnehmen zu können. Es handelt sich dabei um die zwei Schüler, die das Ausrasten und die Schläge und Tritte von Mike B., Ivan Z. und Benji D. hautnah mitbekommen haben, weil sie bei praktisch allen Attacken dabei waren. Vom damaligen bayerischen Staatsanwalt Laurent Lafleur wurden sie darum zunächst als Mittäter verdächtigt und kurze Zeit ebenfalls in U-Haft gesetzt.
In diesem Saal der Staatsanwaltschaft München findet der Prozess statt. (Bild: Annette Hirschberg/20 Minuten Online)
Samt Verteidiger in die Schweiz
Erachtet das Münchner Gericht ihre Aussagen als wichtig, könnte es auf deren Vernehmung bestehen. Etwa indem es eine direkte Befragung in der Schweiz durchführt (20 Minuten Online berichtete). «Dann würden ein Richter, die Angeklagten und deren Verteidiger in die Schweiz fahren», sagt Gerichtssprecherin Margarete Nötzel. Mike B., Ivan Z. und Benji D. wären dann zum ersten Mal seit ihrem Klassenausflug nach München wieder in der Schweiz.
Jugendliche müssen zurück nach München
Eine Chance, dass die Jugendlichen gleich in der Schweiz bleiben dürfen und ihnen hier der Prozess gemacht wird, gibt es aber nicht. «Die jungen Zürcher werden nur in die Schweiz kommen, wenn die Schweiz die Zusicherungen gibt, dass sie auch wieder nach München zurückkehren», sagt die Zürcher Völkerrechtsprofessorin Helen Keller. Würde die Schweiz die Häftlinge nicht rückführen, käme das einer internationalen Entführung gleich. Auch das Bundesamt für Justiz bestätigt: Die Schweizer Staatszugehörigkeit stellt kein Hindernis für die Rücklieferung an Deutschland dar. «Der deutsche Haftbefehl ist für die Dauer des Aufenthaltes auch in der Schweiz wirksam», sagt Informationschef Folco Galli.
Befragung mittels Videokonferenz
Nebst der Befragung in der Schweiz gebe es zudem noch eine andere Möglichkeit, die Zeugen zu vernehmen: «Mittels Videokonferenz aus dem Deutschen Konsulat in der Schweiz», sagt Nötzel. Die elektronischen Hilfsmittel um diese Befragung direkt im Gerichtssaal durchzuführen, seien vorhanden.
Für die Gerichtssprecherin sind dies aber alles nur Spekulationen. «Zuerst müssen die Richter befinden, ob sie die Zeugen überhaupt noch benötigen.» Darüber wird laut Nötzel am Ende des Prozesses entschieden. Das ist laut Programm der 7. April. Dann sagen die letzten Zeugen aus, die Mediziner und Rettungssanitäter, die die Opfer betreut haben.
Die Zeugen könnten die Aussage weiterhin verweigern
Möglich wäre aber, dass die zwei Tatzeugen dem Gericht eine weitere Absage erteilen und auch in der Schweiz nicht aussagen. Laut Margarete Nötzel gibt es Entschuldigungsgründe und in gewissen Fällen auch das Aussageverweigerungsrecht. «Auf Letzteres können sie sich berufen, wenn sie sich mit ihrer Aussage selbst belasten würden», so Nötzel.


























