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Münchner Schlägerprozess
22. November 2010 16:02; Akt: 22.11.2010 16:37 Print
Mikes Anwalt kritisiert die Richter
von Annette Hirschberg - Der Anwalt von Mike B. wird wohl in Revision gehen. Sein Mandant sei zu Unrecht beschuldigt worden. Benji D.s Anwalt hingegen ist «nicht unzufrieden».
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Die Schläger von München
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Die Schläger von München
Sieben Jahre Haft, als Haupttäter verurteilt: Der Anwalt von Mike B., Christian Bärnreuther, ist mit dem Urteil gegen seinen Mandanten gar nicht einverstanden. «Das Gericht ging davon aus, dass mein Mandant den folgenschweren Tritt gegen Wolfgang O. ausgeführt hat», sagt er gegenüber 20 Minuten Online. Das widerspreche den Ausführungen der Anklage, die davon ausging, dass Benji D. am schwersten zugetreten hat. «Ein Zeuge hat Benji auch als denjenigen identifiziert, der den Tritt ausgeführt hat», so Bärnreuther. Dennoch habe das Gericht den Ausführungen von Benji mehr Glauben geschenkt.
Die drei Schweizer Angeklagten: Benji D. (links), Ivan Z. und Mike B.(Bild: Keystone)
Infografik
Die Blutspur der München-Prügler
Kritik an Zürcher Schule
Die Weiterbildungs- und Berufsschule Küsnacht hat auf das Urteil reagiert. Die Hauptaufgabe der Schule sei es, die Kinder und Jugendlichen auf ein erfolgreiches Leben in Beruf und Alltag vorzubereiten. In diesem Kontext mache das Urteil der Münchner Justiz betroffen, schreibt die Schule in einem Communiqué vom Montag. Die Jugendlichen an der Schwelle zum Erwachsenenleben müssten nun für mehrere Jahre ihren persönlichen Weg innerhalb der Gefängnismauern bewältigen. Es sei der Schule bewusst, dass weder die Urteile noch das jeweilige Strafmass den Schmerz und das Leid der Opfer aufwiegen oder das Geschehene wieder gutmachen können, schreibt die Schule weiter.
Mikes Anwalt Christian Bärnreuther macht derweil der Schule grosse Vorwürfe: Jugendliche in einer Grossstadt unbeaufsichtig losziehen zu lassen sei absolut unverantwortlich. Die Gruppe habe literweise Alkohol konsumiert und sich einen grossen Rausch angetrunken. Währenddessen sassen die vier Lehrer gemütlich im Hotel, so Bärnreuther. Die Schule treffe darum eine grosse Schuld. Was passiert sei habe auch viel mit Gruppendynamik unter Alkoholeinfluss zu tun. Hätten die Lehrer ihre Verantwortung wahr genommen, wäre das nie passiert.
«Wunderbar aus der Schlinge gezogen»
Aus seiner Sicht habe sich Benji «wunderbar aus der Schlinge» gezogen. Der Ablauf, wie er ihn geschildert habe, sei aber völlig unsinnig und zeitlich gar nicht möglich. «Dennoch hat seine Aussage das Gericht dazu bewogen, ihm zu glauben und sich eine eigene prozessuale Wahrheit zu bilden.»
Entsprechend findet Bärnreuther, dass die Strategie von Benjis Anwalt aufgegangen sei. Er selbst muss sich mit seinem Mandanten noch besprechen und das schriftliche Urteil abwarten. «Ich denke aber, dass wir in Revision gehen werden», so Mikes Anwalt. Nötigenfalls wäre er bereit, das Urteil bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzufechten.
Halbstrafe für Mike B.?
Gemäss Anwalt Bärnreuther könnte Mike B. auch Halbstrafe beantragen. Die Freiheitsstrafe von sieben Jahren würde dann nach Verbüssung der Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt und Mike B. wäre auf freiem Fuss. Bärnreuther ist überzeugt, dass die Chancen darauf gut stehen: «Es ist seine erste Strafe und seine Führung in Stadelheim ist hervorragend. Darum gibt es kaum einen Grund, die Halbstrafe nicht zu geben.»
Zudem habe sogar das Gericht die Eltern gelobt. Diese hätten sich vorbildlich verhalten und seien an jede Gerichtsverhandlung gekommen. Das sehe man bei solchen Vergehen nicht oft. Das zeige, dass sie sich sehr gut um die Jugendlichen kümmern und die Jugendlichen ein gutes Zuhause hätten.
Benjis Anwalt ist «nicht unzufrieden»
Steffen Ufer, Anwalt von Benji D., zeigte sich über das Urteil «nicht unzufrieden», wie er der Nachrichtenagentur SDA sagte. Der Taktikwechsel habe sich ausbezahlt, so Ufer. Nach monatelangem Schweigen auf Geheiss seines früheren Rechtsvertreters hatte der Angeklagte kurz vor Ende der Beweisaufnahme den Anwalt gewechselt. Ufer hatte ihm zu einem Geständnis geraten, das nun vom Gericht zu Gunsten des Angeklagten ausgelegt wurde.
«Zwar liegt das Strafmass deutlich unter den von der Staatsanwältin geforderten sieben Jahren. Mit 4 Jahren und zehn Monaten ist es aber ein hartes Urteil», sagte Ufer. Das Gericht sei offenbar der Maxime «Mitgegangen, mitgefangen» gefolgt.
Der mittlerweile 18-Jährige sei bei der Urteilseröffnung «gefasst» gewesen, sagte Ufer. Er sei wohl eher erleichtert gewesen, dass das Strafmass weniger gravierend ausgefallen war als zu befürchten gewesen sei. «Ich kann noch nicht sagen, ob ich das Urteil anfechte», erklärte der Anwalt.
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Alle 33 Kommentare





























Erziehung
Viele hier meinen, dass die Strafen härter ausfallen sollen. Aber statt zu reagieren sollten wir agieren. Und den Hebel bei der Erziehung setzten, weil nur dadurch solche Dinge verhindert werden können. Aber leider hat sich in den letzten 30-40 Jahren viel geändert. Die Lehrer haben heute gar keine Kompetenzen mehr. Auf der anderen Seite sind die Eltern viel zu lasch, haben keine Zeit, keine Lust, etc. Gründe dafür sind unter anderem das umfangreichere Freizeitprogramm (TV, Internet, etc.) als anno dazumal.Ein Kind muss seine Grenzen kennen. Sonst macht es als Jugendlicher eben solchen Unsin
Eltern in die Pflicht nehmen
Sorry aber alles kann man nicht auf die Lehrer abschieben. Zuerst sollte mal zu Hause eingegriffen werden, wenn Lehrer irgendwelche Massnahmen vorschlagen (oder eine suboptimale Note ins Zeugnis schreiben ...) wird aus dem Elternhaus sofort mit Anwalt und allem gedroht (selbst erlebt !). Mit ein Grund mehr das ich nicht mehr Lehrer bin und es auch NIE mehr werden will. Jeder Fisch stinkt zuerst am Kopf.
die Urteile sind zu
milde für die vorbestraften Jungs. Hätten ruhig höher ausfallen können. Der Anwalt des Opfers sollte an den europaischen Gerichtshof gehen.
wer ist vorbestraft?
richte nicht, auf dass du nicht gerichtet wirst!!!!!!
Zu wenig, ganz klar!
Lachhafte Strafen. Das auch die deutschen bereits Kuscheljustiz praktizieren, schockiert mich! Hoffentlich werden diese drei Knaben ihre Strafen voll absitzen müssen, und zwar in Deutschland! Hier in der Schweiz lässt man die armen Bubis natürlich viel früher wieder prügeln gehen! Auch sieben Jahre sind nicht genug! Schon gar nicht nur für einen!