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Schweinegrippe
30. Oktober 2009 15:02; Akt: 30.10.2009 16:19 Print
Ab Mitte November wird gespritzt - so läufts ab
Die Impfstoffe sind zugelassen, die Info-Kampagne angelaufen und der Countdown läuft: In zehn bis 14 Tagen können sich Mitglieder der Risikogruppen impfen lassen. Nicht alle Kantone gehen dabei gleich vor - eine Übersicht.
Die Impfstoffe von Novartis und GlaxoSmithKline werden ab nächsten Freitag an die Kantone ausgeliefert. Sie sind für die Feinverteilung und die Organisation der Impfungen zuständig. Die Impfung ist für alle Menschen freiwillig und gratis. Die Kosten werden von der Eidgenossenschaft, den Kantonen und den Krankenkassen gemeinsam getragen.
Wer soll sich impfen lassen? Das BAG empfiehlt für folgende Personen prioritär eine Impfung:- Pflegepersonal im Gesundheitswesen und Personen, die in ihrem Beruf unter sechs Monate alte Säuglinge betreuen. Für die Kleinsten gibt es keinen zugelassenen Impfstoff.
- Schwangeren, vorzugsweise ab dem 4. Monat sowie Frauen im Wochenbett. In den ersten drei Schwangerschaftsmonaten wird von einer Impfung abgeraten.
- Kinder (ab sechs Monate) und Erwachsene (bis 64 Jahre) mit chronischen Krankheiten, die das Immunsystem beeinträchtigen (Immunsuppressiva).
- Frühgeborene Kinder, die in der Grippezeit unter 2 Jahre alt sein werden.
- Wer mit Risikopatienten oder sechs Monate alten Säuglingen im gleichen Haushalt lebt oder regelmässigen Kontakt mit diesen Personen hat.
Leidet jemand an einer Krankheit mit Fieber, sollte die Impfung verschoben werden. Menschen mit starker Allergie gegen Eiweiss von Hühnern oder andere Bestandteile des Impfstoffes sollten vor der Impfung einen Arzt konsultieren. Die zugelassenen Impfstoffe werden auf der Basis von Hühnereiern hergestellt.
Das Bundesamt für Gesundheit hat zudem einen elektronischen Fragebogen im Internet aufgeschaltet. Anhand von bis zu zwölf Fragen kann man prüfen, ob eine Impfung gegen die Schweinegrippe und die saisonale Grippe nötig wäre. Hier geht es zum Impf-Check.
In der ersten Phase können sich die Personen impfen lassen, die einer Risikogruppe angehören oder im Gesundheitswesen arbeiten (siehe Infokasten). Etwa 14 Tage später können sich laut BAG dann alle Personen impfen lassen, die das wünschen. Gemäss BAG steht mit 13 Millionen Dosen auf jeden Fall genug Impfstoff für die Bedürfnisse in der Schweiz zur Verfügung.
Die Verteilung verläuft in den Kantonen unterschiedlich
In Appenzell Ausserrhoden stehen 6500 Impfdosen zur Verfügung, teilt der Ausserrhoder Pandemiestab mit. Geimpft werde in drei Zentren: in den Spitälern Herisau und Heiden sowie im Feuerwehrdepot Teufen. Kinder und Schwangere sollen zum Impfen in die Praxis von Spezialisten. Für nicht transportfähige Menschen, zum Beispiel Bewohnerinnen und Bewohner von Altersheimen, organisiert der Kanton eine mobile Impfeinheit.
Im Kanton Bern sollen die Hausärzte die Impfung verabreichen. Vorerst sieht die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion davon ab, spezielle Impfzentren einzuführen. Die Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen sollen über die Modalitäten noch detailliert informiert werden.
Im Kanton Schaffhausen kann jede Arztpraxis impfen. Da ältere Menschen öfter gegen den Erreger immun sind, empfiehlt der Schaffhauser Regierungsrat, diese sollten erst in einer späteren Phase geimpft werden. Spitalpersonal und weitere zugewiesene Personen werden im Kantonsspital geimpft. Beschäftigte im Gesundheitswesen sollen analog der bekannten saisonalen Grippeimpfung geimpft werden.
Der Kanton Zug arbeitet bei der Verteilung des Impfstoffes mit der Metalli Apotheke und der Zivilschutzorganisation zusammen. Impfen können frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte der Grundversorgung, Spital- und Heimärzte sowie Betriebsärzte, sofern betriebliche Impfungen durchgeführt werden. Fest steht bereits, dass das Kantonsspital eine Funktion als Impfzentrum übernehmen wird. Weitere Impfzentren sind nicht geplant, Spitäler und Kliniken können sich aber als Impfzentren deklarieren lassen. Sie haben dann die Möglichkeit, nicht nur ihre eigenen Patientinnen und Patienten, sondern auch die breite Bevölkerung zu impfen. Empfohlen wird die Impfung allen Personen, die unter die Risikogruppen fallen.
Im Kanton Zürich können sich Personen mit erhöhtem Risiko in Arztpraxen, Spitälern oder am Impfzentrum des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich impfen lassen, wie die kantonale Gesundheitsdirektion mitteilt. Das genaue Impfdatum hängt noch vom Zeitpunkt ab, an dem der Bund dem Kanton Zürich die Impfstoffe liefert.
Aus den restlichen Kantonen sind noch keine näheren Informationen bekannt. Das BAG verweist auf die einzelnen kantonalen Behörden: Link zu einer Übersicht.
(amc/sda/dapd)




























