06. Juni 2007 13:13; Akt: 06.06.2007 15:50 Print

Degressive Steuern: SVP abgeblitztDegressive Steuern: SVP abgeblitzt

Die vom Bundesgericht verbotene degressive Besteuerung wird nicht durch die parlamentarische Hintertür zu Fall gebracht. Der Nationalrat will das Bundesgericht nicht «korrigieren».

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Der Nationalrat war nicht bereit, das Urteil des Bundesgerichts gegen die degressive Besteuerung gesetzlich zu «korrigieren». Mit 127 zu 49 Stimmen lehnte er am Mittwoch einen SVP-Antrag zur Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) ab.

Sein Anliegen habe nichts mit dem traktandierten Neuen Finanzausgleich (NFA) zu tun, musste sich Pirmin SchwanderDas ParlamentPirmin Schwander
SVP, SZ
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(SVP/SZ) sagen lassen. Die Zulassung degressiver Steuertarife im StHG wäre nach dem jüngsten Bundesgerichtsurteil in Sachen Obwalden überdies verfassungswidrig.

Urteil rettet Steuerwettbewerb

Das Verbot degressiver Steuern rettet nach Ansicht des Solothurner Finanzdirektors Christian Wanner den Steuerwettbewerb. «Wir dürfen Exzesse nicht länger dulden», erklärte der FDP- Politiker gegenüber «Facts».

Das Urteil des Bundesgerichts, wonach degressive Steuern gegen die Verfassung verstossen, bedeute keineswegs das Ende des Steuerwettbewerbs, erklärte Wanner in einem vorab veröffentlichten Interview mit dem Nachrichtenmagazin.

Wettbewerb werde auch küftig möglich sein - unter Umständen, die der Verfassung entsprächen. «Nicht mehr möglich ist, dass der Konkurrenzkampf klar zu Gunsten einer Minderheit von reichen Bürgern und zu Lasten der normal verdienenden Mehrheit geht».

«Die finanzstarken Kantone sind nicht bereit, immer mehr Geld in den kantonalen Ausgleich zu bezahlen und gleichzeitig mitanzusehen, wie die kleinen Kantone das Steuersubstrat abgraben», sagte Wanner weiter. Nur wenn solche Auswüchse verhindert würden, könne ein gesunder Wettbewerb stattfinden.

Das Urteil helfe zudem der Schweiz im Steuerstreit mit der EU. Brüssel sehe nun, dass in der Schweiz nicht alles möglich sei. Die Verfassung stehe über dem Volk, betonte der Solothurner Politiker. Eine Initiative auf Änderung der Verfassung in Sachen Steuern, wie die SVP sie anstrebt, werde er sicher nicht unterstützen.

(sda)

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  • Frank am 06.06.2007 17:29 Report Diesen Beitrag melden

    Manipulative Frag

    Natürlich sollen reiche Leute nicht weniger Steuern als arme zahlen. Aber der Steuersatz darf geringer sein, als bei mittelständischen Steuerzahlern. Wer bei 100`000 CHF z.B. 10.000 CHF zahlt (10%)kann ja nichts dagegen haben, dass derjenige miz 1`000`000 effektiv 90`000 (9%) CHF zahlt.

  • Paul Bernasconi am 06.06.2007 17:26 Report Diesen Beitrag melden

    Steuerungerechtigkeit

    Es ist ein Hohn wenn in den Schweizer Städten und Kantonen Zürich, Basel, Bern, Genf usw. (die die Mehrheit der Bevölkerung stellen) die Steuern um rund 1/3 tiefer sind als bei der ländlichen Bevölkerung. Ist das Demokratie? Was soll also das Geschrei um den Kanton Obwalden?

  • Erni am 06.06.2007 17:22 Report Diesen Beitrag melden

    @sugi

    schon richtig. Doch die Judikative hat sich nach dem Gesetz, also indirekt nach der Legislative gerichtet. Der Nationalrat hätte gar nicht über so ein Gesetz diskutieren düfen, da es gegen die Verfassung verstössen würde, was natürlich nicht erlaubt ist. Und die Verfassung darf nur das Volk ändern