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Session
10. Dezember 2009 12:54; Akt: 10.12.2009 13:04 Print
Beim Namensrecht bleibt alles beim Alten
Eine jahrelange Diskussion hat nichts gebracht: Der Nationalrat hat es erneut abgelehnt, das Namensrecht bei Eheschliessungen zu ändern.
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Wintersession
Der Nationalrat ändert das Namensrecht nicht, er hat lediglich eine Bestimmung von der Verordnungs- auf die Gesetzesebene gehievt.
Susanne Leutenegger Oberholzer im Gespräch mit Eveline Widmer-Schlumpf und Carlo Sommaruga
Die Bestimmung besagt lediglich, dass ein Mann, wenn er künftig den Namen seiner Ehefrau als Familiennamen trägt, seinen eigenen Namen voranstellen kann, wie dies auch umgekehrt erlaubt ist. Dies soll nun neu im Zivilgesetzbuch (ZGB) stehen.
Vergeblicher Appell
Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) versuchte vergeblich, den Nationalrat von seinem Kurs abzubringen und doch noch eine weitergehende Gesetzesrevision zu erreichen. Es könne nicht sein, dass man nach jahrelanger Arbeit immer noch an Ort und Stelle trete, sagte sie. Ihr Antrag auf erneute Rückweisung der Vorlage an die Rechtskommission wurde aber mit 104 zu 57 Stimmen abgewiesen. Auch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf bezweifelte, dass eine Rückweisung neue Möglichkeiten eröffnen würde, seien doch in den letzten acht Jahren alle Varianten geprüft worden.
Im vergangenen März hatte die Rechtskommission einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Prinzip der Unveränderlichkeit von Geburtsnamen und Bürgerrecht hätte verankert werden sollen. Die Bürgerlichen wehrten sich aber dagegen und schickten die Vorlage zur Überarbeitung zurück mit der Auflage, lediglich einem Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 1994 Rechnung zu tragen, das die mangelnde Gleichstellung von Mann und Frau im geltenden Recht kritisiert hatte. Laut Widmer-Schlumpf dürfte der nun verabschiedete Entwurf aber nach wie vor nicht mit der europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang stehen, da sich die Rechtspraxis materiell nicht ändert.
(dapd)


























