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Innere Sicherheit
14. September 2011 13:33; Akt: 14.09.2011 15:32 Print
Fichierte sollen nicht alles wissen
Geht es nach dem Nationalrat, sollen möglicherweise Fichierte kein direktes Recht bekommen, Informationen beim Staatsschutz zu erhalten. Er widerspricht damit dem Ständerat.
Der Nationalrat hat am Mittwoch der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) mit 112 zu 39 Stimmen mit einigen Änderungen zugestimmt. Ein links-grüner Nichteintretensantrag war zuvor mit 109 zu 46 Stimmen abgelehnt worden.
Der Nationalrat folgte weitgehend seiner Rechtskommission und damit auch dem Bundesrat und dem Ständerat. Letzterer hatte der Vorlage im Mai zugestimmt. In einzelnen Punkten gab es jedoch Abweichungen, so auch - eher überraschend - im Zusammenhang mit dem Auskunftsrecht für Fichierte.
Möglicherweise Fichierte sollen nämlich wie bisher nur ein indirektes Auskunftsrecht haben, obwohl sich Bundesrat und Ständerat für weitergehende Rechte ausgesprochen haben. Gesuchsteller sollen somit wie bisher lediglich vom Datenschützer prüfen lassen können, ob der Staatsschutz unrechtmässig Daten über sie bearbeitet.
Bundesrat und Ständerat wollen hingegen ein direktes Auskunftsrecht: Wer erfahren will, ob er fichiert ist, soll Auskunft verlangen können. Die Wahrheit erfährt der Betreffende allerdings nur, wenn aus Sicht des Nachrichtendienstes nichts dagegen spricht.
Zu reden gab im Nationalrat ferner die Frage, wer Tätigkeiten von Personen oder Organisationen verbieten kann, welche die Sicherheit gefährden könnten. Im Gegensatz zu Bundesrat und Ständerat will die Ratsmehrheit diese Kompetenz dem Gesamtbundesrat und nicht dem Vorsteher oder der Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements zuteilen.
Zugang zum Datensystem beschränken
Der Nationalrat will ferner verhindern, dass ausnahmsweise auch «private Stellen» oder ausländische Behörden einen zeitlich begrenzten Zugang zum elektronischen Datensystem des Nachrichtendienstes erhalten. Mit 82 zu 79 Stimmen folgte er hier einer aus allen politischen Lagern zusammengesetzten Kommissionsminderheit.
Bei der Auskunftspflicht von Ämtern gegenüber dem Nachrichtendienst obsiegte die mit Bundesrat und Ständerat im Einklang stehende Kommissionsmehrheit. Mit der Revision werde diese Pflicht präzisiert. Eine links-grüne Minderheit sah in den geplanten Änderungen eine unangebrachte Ausweitung, eine «flächendeckende Schnüffelei», wie Minderheitsvertreterin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) es formulierte. Eine bürgerliche Minderheit scheiterte mit dem Antrag, hier die Steuerbehörden auszuklammern.
Bei Streitigkeiten über die Auskunftspflicht soll innerhalb der Bundesverwaltung entschieden werden und nicht das Bundesverwaltungsgericht angerufen werden, wie es die links-grüne Kommissionsminderheit gefordert hatte.
Informantenschutz und -bezahlung
Vergeblich wehrte sich die Linke auch gegen die steuerbefreite finanzielle Entschädigung von Informanten. Sie befürchtet, die Auszahlung von Prämien werde die Qualität der Informationen schmälern. Damit würden falsche Anreize geschaffen.
Beim Schutz von Informanten folgte der Nationalrat dem Ständerat, welcher den Quellenschutz lockern möchte, indem künftig eine Interessenabwägung zwischen Schutzwürdigkeit und Strafverfolgung erfolgen kann.
Zweistufiges Vorgehen
Beim vorliegenden Gesetzesentwurf handelt es sich um eine Minirevision. Ursprünglich wollte der Bundesrat mehr und dem Geheimdienst zum Beispiel die präventive Überwachung von Privaträumen, Telefonen, Post, Computern oder verdächtigen Hotelgästen erlauben.
Dem Parlament ging dieser Lauschangriff aber zu weit. Es wies die vorgeschlagenen Neuerungen 2009 an den Bundesrat zurück. Dieser will nächstes Jahr einen neuen Anlauf unternehmen.
(sda)
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Alle 12 Kommentare






























Informatik-Sachverständige ins Parlament
Nun ist es endlich Zeit, Piraten ins Parlament zu wählen..
Das ist doch klar ..!!
Das ist doch in einer Diktatur nicht anders. Der einzige Unterschied ist lediglich, dass bei uns die Flagge immer (noch) unter dem Deckmäntelchen der "Demokratie" weht , aber das ist dann auch schon alles. Das sah man doch letzte Woche am besten, als die meisten Bürger unter GENERALVERDACHT, er könnte ein Krawallbruder sein abgewiesen wurde, in der "freien" Schweizer Gemeinschaft auf dem Bundesplatz mitfeiern zu dürfen. Die einzigen die hier wiedersprechen werden, sind wohl jene, die korrupt genug waren.
Überwachungsstaat - geht ja gar nicht!!
wow, das haut mich fast vom Stuhl! Ich habe nicht gedacht, dass fichen noch legal sind!!!? wieder einmal mehr auf die welt gekommen, wie weit die überwachung ist... höchstwahrscheinlich noch viel mehr, als sie zugeben...aber bereits das ist unerhört!