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Herbstsession
09. September 2009 15:52; Akt: 09.09.2009 15:55 Print
Nationalrat gegen Praxisgebühr
Wer direkt zum Spezialisten geht, soll 20 statt 10 Prozent der Kosten selber tragen müssen. Diese Alternative zur umstrittenen Praxisgebühr hat der Nationalrat bei der dringlichen Vorlage gegen den Kostenanstieg in der Krankenversicherung gutgeheissen.
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Der differenzierte Selbstbehalt soll unnötige Konsultationen bei teuren Fachärzten und im Spital vermeiden und ein Signal für Managed Care setzen. Eine von Marianne Kleiner (FDP/AR) angeführte Minderheit bekämpfte den Vorschlag der Kommission, doch lehnte der Rat ihren Streichungsantrag mit 122 zu 50 Stimmen ab.
Zuerst zum Hausarzt, dann tieferer Selbstbehalt
Nach dem Beschluss des Nationalrates muss weiterhin nur einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen, wer zur Triage zunächst den Hausarzt aufsucht. Dieser tiefere Selbstbehalt gilt insbesondere auch für Notfälle und gewisse Vorsorgeuntersuchungen. Den Einbezug der Psychiater und Psychotherapeuten lehnte der Rat ab.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Praxisgebühr von 30 Franken bei den ersten sechs Arztbesuchen pro Jahr hatte schon in der Kommission Schiffbruch erlitten. Weil Gesundheitsminister Pascal Couchepin an diesem «effizienteren, einfacheren und sozialeren» Modell festhielt, brauchte es eine Abstimmung. Sie fiel mit 148 zu 30 Stimmen klar aus.
Zuvor hatte der Rat auch eine von Kleiner ins Spiel gebrachte Variante der Praxisgebühr verworden. Danach wäre bei jeder nicht ärztlich verordneten Behandlung auf einer Notfallstation ein Beitrag von 50 Franken erhoben worden.
(sda)


























