Ausspioniert

12. Februar 2012 14:09; Akt: 12.02.2012 14:36 Print

Sorge um Angehörige von Exil-SyrernSorge um Angehörige von Exil-Syrern

Angehörige von in der Schweiz lebenden Exil-Syriern werden offenbar in ihrem Land verfolgt. Das EDA nimmt die Sache nach eigenen Angaben ernst.

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Die Schweiz ist besorgt darüber, dass in Syrien offenbar Angehörige von hierzulande lebenden Exil-Syrern verfolgt werden. Das EDA nimmt «die verschiedenen Anschuldigungen in Bezug auf Repressalien, die gegen Angehörige syrischer Oppositioneller in der Schweiz verübt werden, sehr ernst».

Dies schrieb die Sprecherin des Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Carole Wälti, in einer Stellungnahme zu einem Bericht in der «SonntagsZeitung». Die Zeitung hatte berichtet, dass Agenten des syrischen Regimes in der Schweiz Oppositionelle ausspionieren. Verwandte dieser Exil-Syrer in der Heimat seien darauf misshandelt worden.

Die Schweiz toleriere keine illegalen Tätigkeiten auf ihrem Hoheitsgebiet, schrieb Wälti. «Können solche nachgewiesen werden, haben diese juristische Konsequenzen - oder diplomatische Folgen, wenn solche Aktivitäten von Personen getätigt werden, die Privilegien und Immunitäten geniessen.»

EDA verurteilt Krieg

Im Falle des Verdachts, dass Agenten einer ausländischen Regierung in der Schweiz tätig werden, muss die Bundesanwaltschaft ermitteln. Besitzt ein mutmasslicher Spion einen Diplomatenpass, kann die Schweizer Regierung diesen ausweisen.

Zum Bürgerkrieg in Syrien schreibt das EDA, das Vorgehen der syrischen Sicherheitskräfte sei nicht akzeptabel. Die Schweiz «verurteilt die Gewaltakte der syrischen Sicherheitskräfte gegen die Zivilbevölkerung und ruft zur Respektierung der Grundfreiheiten auf, namentlich des Rechts auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit.» Die Schweiz sei «äusserst besorgt».

Bereits im vergangenen August hatte das EDA den Schweizer Botschafter in Damaskus zu Konsultationen nach Bern zurückgerufen. Zudem trägt die Schweiz nicht nur die Sanktionen der UNO mit, wozu sie völkerrechtlich verpflichtet ist, sondern auch jene, die die EU verhängt hat. Die Strafmassnahmen gegen das Regime von Präsident Baschar al-Assad wurden bereits mehrfach verschärft.

(sda)