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Späte Wiedergutmachung
22. Oktober 2009 06:27; Akt: 22.10.2009 06:36 Print
Österreich rehabilitiert Wehrmachts-Deserteure
Mehr als 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat das österreichische Parlament die Rehabilitierung der Wehrmachts-Deserteure beschlossen - obwohl die Rechtsparteien Gift und Galle spuckten.
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Der Zweite Weltkrieg
Die juristische Wiedergutmachung wurde am Mittwochabend von einer breiten Parlamentsmehrheit mitgetragen, von der konservativen ÖVP über die sozialdemokratische SPÖ bis hin zu den Grünen. Einzig die rechtsgerichteten Parteien FPÖ und BZÖ stiessen sich an der pauschalen Rehabilitierung ohne Prüfung der Einzelfälle.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sprach von einem wichtigen symbolischen Schritt. In dem «Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz» werden sämtliche Urteile des Volksgerichtshofs, der Standgerichte und der Sondergerichte in der NS-Zeit für nichtig erklärt, ebenso die Sprüche des Erbgesundheitsgerichts, das Zwangssterilisierungen und -abtreibungen bewirkt hat. Eine Einzelfallprüfung ist nicht mehr nötig. Aufgehoben werden auch Urteile gegen homosexuelle NS-Opfer. Deserteure wurden auch kurz vor Kriegsende noch hingerichtet. Die Überlebenden waren für immer mit dem juristischen Makel behaftet.
Massiver Widerstand von rechts
Die Regierungskoalition und die Grünen setzten das Vorhaben im Parlament durch. Die rechtsgerichteten Parteien sorgten jedoch für eine kontroverse Debatte. Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan sprach in der Debatte der österreichischen Nachrichtenagentur APA zufolge in Bezug auf Deserteure von «Kameradenmördern». Herbert Scheibner vom BZÖ wetterte demnach, es habe auch die «typischen Opportunisten» gegeben.
(dapd)


























