03. März 2008 15:44; Akt: 03.03.2008 16:30 Print

Mit K.O.-Tropfen betäubt, vergewaltigt und gefilmtMit K.O.-Tropfen betäubt, vergewaltigt und gefilmt

Sechs Männer stehen seit heute im «Fall Schmitten» vor dem Strafgericht in Tafers FR. Die Angeklagten sollen sich an einer 17-Jährigen und zwei 15-jährigen Mädchen vergangen haben. Im Fall der beiden minderjährigen Mädchen soll unter anderem geklärt werden ob sie sich freiwillig prostituiert haben.

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Der Vorfall ereignete sich im Quartier Mühletal in der Gemeinde Schmitten. (Bild: Keystone)

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Auf dem Programm des ersten Verhandlungstages standen die Einvernahmen von vier Angeklagten, des 17-jährigen Opfers sowie Zeugenbefragungen.

Die zwei im Jahr 2003 eingebürgerten Türken sowie zwei Serben sollen die zur Tatzeit 17-Jährige 2005 in einer Wohnung in Schmitten zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Dazu benutzten sie nach Aussage des Opfers so genannte K.O.-Tropfen. Die Anklage lautet hier auf Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und eventuell Schändung.

Ans Licht kam der Fall durch eine Anzeige der Eltern der Jugendlichen im November 2006. Bei den ersten Ermittlungen waren sieben tatverdächtige junge Männer festgenommen, drei davon waren noch minderjährig. Täter und Opfer stammen mit einer Ausnahme aus Schmitten und Umgebung.

Sex mit Handys gefilmt

Der Fall zog weitere Kreise, nachdem die Untersuchungsbehörden auf einem beschlagnahmten Handy Videoaufnahmen von sexuellen Handlungen mit einem 15-jährigen Mädchen entdeckten. In der Folge wurden mehrere Männer identifiziert, die seit Ende 2005 regelmässig sexuelle Handlungen mit dem Opfer vollzogen hatten.

Einer der Verdächtigen gab bei seiner Einvernahme im Februar 2007 an, dass zwei der Männer als Gegenleistung für Sex mit dem Mädchen von anderen Personen Geld verlangt hatten. Dieses bestätigte in der Folge, sich gemeinsam mit einer ebenfalls minderjährigen Kollegin prostituiert zu haben.

In diesem Zusammenhang stehen ein 48-jähriger Schweizer und ein 39-jähriger Serbe vor Gericht. Einem der beiden wird vorgeworfen, die Mädchen durch seine Vermittlung zu sexuellen Handlungen mit Erwachsenen verleitet zu haben. Zudem soll er sich auch selbst der sexuellen Handlungen mit einem der Opfer schuldig gemacht haben.

Der 48-Jährige wird beschuldigt, die beiden 15-Jährigen zum Zwecke der Prostitution zu sich nach Hause bestellt und mit ihnen sexuelle Handlungen vollzogen zu haben. Auch zwei der im Fall der 17-Jährigen Angeklagten werden sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen.

Urteilseröffnung noch im März

Ein siebter und ein achter Beschuldigter - ein 21-jähriger Serbe und ein gleichaltriger Mazedonier - wurden wegen sexueller Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren bereits per Strafbefehl zu 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit, was 45 Tagen Einschliessung entspricht, und zu einer Busse verurteilt. Noch hängig sind die Verfahren bei der freiburgischen Jugendstrafkammer gegen rund fünf zum Tatzeitpunkt minderjährige Verdächtige.

Das Urteil des Strafgerichts wird für den kommenden 18. März erwartet. Der Vertreter von zwei der drei Opfer hatte beantragt, dass der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Die Urteilseröffnung hingegen ist öffentlich.

(dapd)