Deutschland

05. Juni 2008 17:32; Akt: 05.06.2008 20:35 Print

Zehn Jahre Haft für Kevins ZiehvaterZehn Jahre Haft für Kevins Ziehvater

Wegen der tödlichen Misshandlungen des zweijährigen Kevin aus Bremen ist der Ziehvater zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.

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Das Landgericht Bremen erklärte am Donnerstag bei der Urteilsbegründung, dem Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, dass er das Kind töten wollte. Die Strafkammer berücksichtigte eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des drogensüchtigen 43-Jährigen.

Das Gericht blieb erheblich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Gefängnis wegen Mordes gefordert hatte. Die Richter folgten der Verteidigung, die eine Verurteilung des 43-jährigen Bernd K. wegen Körperverletzung beantragt, aber keinen konkreten Antrag gestellt hatte.

Der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann sagte zur Begründung des Urteils, man habe nicht mit der nötigen Sicherheit einen Tötungsvorsatz feststellen können. Es sei nicht Allgemeinwissen, dass man durch einen Oberschenkelbruch eine Fettembolie hervorrufen und diese zum Tode führen könne. Allerdings habe dem Angeklagten klar sein müssen, dass er mit den kurz vor seinem Tod zugefügten fünf Knochenbrüchen Kevin in Lebensgefahr bringen würde.

Die Strafkammer habe zudem eine erheblich verminderte Schuldunfähigkeit annehmen müssen. Dies habe mit der Lebensgeschichte des Angeklagten zu tun und seiner Abhängigkeit von diversen Substanzen. Zu seinen Gunsten habe auch gesprochen, «dass auch andere, Behördenmitarbeiter, den Zug hätten aufhalten können», so der Vorsitzende. Das Gericht erkläre sie aber nicht für mitschuldig.

Der Ziehvater wurde auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, aber erst nach drei Jahren verbüsster Haft. Aufgrund einer neuen Gesetzeslage könne die Strafe bei einem erfolgreichen Entzug um die Hälfte auf fünf Jahre reduziert werden, erklärte der Richter. Bei früheren Entzügen sei K. jedoch stets wieder rückfällig geworden.


«Sie müssen mit dieser Schuld klarkommen»

Direkt zum Angeklagten sagte Kellermann: «Soweit Sie in Ihrem letzten Wort vor Gericht erklärt haben, Sie wüssten nicht, was damals geschehen sei, das glauben wir Ihnen nicht. Wir sind weiter sicher, dass das aufgeklärt werden könnte.» Es sei in keiner Weise wiedergutzumachen, was K. getan habe. «Sie müssen mit dieser Schuld, die Sie auf sich geladen haben, klarkommen. Kevin hätte Besseres verdient gehabt.»

Bernd K. hatte dem unter Amtsvormundschaft des Jugendamts stehenden Kind immer wieder Knochen gebrochen, was am Ende zu einer tödlichen Embolie führte. Die Leiche wurde im Oktober 2006 in seinem Kühlschrank entdeckt. Wann Kevin starb, liess sich nicht mehr klären. Sozialarbeiter hatten ihn zuletzt im April 2006 gesehen. Schon lange vorher hatten die Behörden und Politiker immer wieder Hinweise auf Gewalttätigkeit des drogenabhängigen Vaters erhalten.

Wenige Stunden vor der Verkündung des Urteils gegen den Ziehvater räumte der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen in einem NDR-Interview ein, der Staat habe bei seiner Fürsorgepflicht für Kevin versagt. «Wir haben uns alle in der Stadt, die Politik, die Bürgerinnen und Bürger vorgenommen, alles Menschenmögliche zu tun, damit sich so etwas nach Menschenmöglichkeit jedenfalls, nicht mehr wiederholen kann.»

Der Verein Deutsche Kinderhilfe kritisierte das Urteil als «ein fatales Signal an die Öffentlichkeit».

(dapd)