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Nach dem Hungerstreik
30. Juli 2010 10:32; Akt: 30.07.2010 13:17 Print
Neue Anklage gegen Hanfbauer Rappaz
Kaum ist Bernard Rappaz auf seinem Hof zurück, trifft die neue Anklageschrift ein. Auch von 2002 bis 2006 soll er zahlreiche Delikte begangen haben.
Auf Hanfbauer Bernard Rappaz kommt neues Ungemach zu: Die Walliser Staatsanwaltschaft hat eine neue Anklageschrift ans Kreisgericht Martigny überwiesen. Rappaz wird sich für eine ganze Palette von Delikten vor Gericht verantworten müssen, wie aus einem Communiqué der Walliser Staatsanwaltschaft vom Freitag hervorgeht.
Rappaz werden Urkundenfälschung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Bruch amtlicher Beschlagnahme, Geldwäscherei, schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, grobe Verletzung von Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen die AHV-,IV-, Erwerbsersatz- und Unfallversicherungsgesetzgebung vorgeworfen.
Die Anklagepunkte betreffen den Zeitraum zwischen 2002 und 2006. Diese wurden im Urteil aus dem Jahr 2008 nicht beurteilt. Die aktuelle, knapp sechsjährige Haftstrafe, die Rappaz zurzeit in Form von Hausarrest verbüsst, betrifft Delikte aus den Jahren 1997 bis 2001.
Rappaz: Walliser Justiz ist «verbissen»
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sprach Rappaz am Freitag von einer «Verbissenheit» der Walliser Justiz. «Dieses Manöver erlaubt es, mich noch mehr zu verteufeln.» Beim ersten Prozess seien die Fakten bereits bekannt gewesen und hätten «ins gleiche Paket gelegt» werden können, denn es handle sich um ähnliche Delikte.
Sein Anwalt Aba Neeman sagte auf Anfrage, er werde beantragen, dass eine allfällige Zusatzstrafe «gleich null» sei. Diese zweite Affäre sei kleiner als die erste. Es sei «schwer vorstellbar», dass für 10 oder 20 Prozent mehr Hanf «eine Strafe erhöht wird, die bereits exzessiv für Bernard Rappaz ist». Ein neuer Prozess könnte im Herbst stattfinden.
Hausarrest nach Hungerstreik
Im März dieses Jahres musste Rappaz eine knapp sechsjährige Gefängnisstrafe antreten. Gleichentags begann er einen Hungerstreik. Ende Juli erlaubte die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber- Kalbermatten Rappaz schliesslich, seine Haftstrafe in Form von Hausarrest in Saxon auf seinem Bauernhof zu verbüssen.
Daraufhin beendete der geschwächte Rappaz einen insgesamt über 100-tägigen Hungerstreik. Waeber-Kalbermatten fällte diesen Entscheid, weil das Bundesgericht angeordnet hatte, der Kanton Wallis müsse Rappaz am Leben erhalten. Jedoch weigerten sich die Ärzte des Berner Inselspitals, wo sich Rappaz dannzumal aufhielt, den Hanfbauern zwangsweise zu ernähren.
Grund für die Anordnung der Richter aus Lausanne ist ein noch ausstehender Entscheid betreffend Rappaz' Rekurs zu einem abgelehnten Haftunterbruch. Das Gericht will aber bis spätestens am 26. August darüber entscheiden.
Bis dahin darf der Hanfbauer seine Strafe unter gefängnisähnlichen Bedingungen in Form von Hausarrest verbüssen. In der Nacht auf Donnerstag war er vom Berner Inselspital nach Hause überführt worden.
(sda)


























