Im vorliegenden Fall habe das Informationsrecht der Öffentlichkeit schwerer gewogen als die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, sagte Minister Jörg-Uwe Hahn (FDP) am Mittwoch vor dem Rechtsausschuss des Wiesbadener Landtags.
Zwei Tage zuvor informiert
Hahn berichtete, er sei am Gründonnerstag und damit zwei Tage vor der Verhaftung von Nadja über die bevorstehende Polizeiaktion informiert worden. Zu keinem Zeitpunkt habe er Anlass gesehen, in die Ermittlungen einzugreifen. Der FDP-Politiker verteidigte auch die Verhaftung Benaissas in der Öffentlichkeit. Die Sängerin sei für die Polizei vorher nicht greifbar gewesen.
Der Grünen-Rechtspolitiker Andreas Jürgens warf der Staatsanwaltschaft Darmstadt vor, sie habe durch eine Presseerklärung in der Woche nach Ostern die Berichterstattung über den Fall Nadja angeheizt. Die Staatsanwaltschaft habe als erste die HIV-Infektion der Sängerin publik gemacht, obwohl die Ermittlungen sich noch in einem frühen Stadium befunden hätten.
Gerüchte kursierten schon länger
Dem widersprach der Minister. Tatsächlich kursiere der Vorwurf der HIV-Infektion gegen Benaissa bereits seit 2007 im Internet. Gegen die Sängerin wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Benaissa soll einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt und ihm ihre HIV-Infektion verschwiegen haben. Die Sängerin sass nach ihrer Verhaftung zehn Tage in Untersuchungshaft.
(ddp)|
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