Affäre Rappaz

30. August 2010 10:29; Akt: 30.08.2010 11:17 Print

Bernard Rappaz isst schon wieder nichtsBernard Rappaz isst schon wieder nichts

Der Walliser Hanfbauer ist erneut in den Hungerstreik getreten. Rappaz war nach dem abschlägigen Entscheid des Bundesgerichts wieder zurück ins Gefängnis gebracht worden.

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Hungerstreik und Proteste nützten nichts: Rappaz muss nicht nur seine ursprünglich verhängten 5 Jahre und acht Monate Gefängnis absitzen. Jetzt wurde er auch noch zu einem Jahr zusätzlich verurteilt, wegen Delikten, die er vor 2002 begangen hat. 30. August 2010: Rappaz ist erneut in den Hungerstreik getreten. 29. Juli 2010: Bernard Rappaz ist zurück auf seinem Hof, wo er nach einem Hungerstreik seine Freiheitsstrafe vorläufig in Form von Hausarrest absitzen wird. 10 Mai 2010: Bernard Rappaz während seiner Knastferien auf seinem Bauernhof. 17. März 2010: Rappaz lädt zur Pressekonferenz im bedeutungsvollen Farinet-Rebberg. Einen Tag zuvor hatte er seine Haft antreten müssen. 13. Januar 2006: Rappaz reicht mit Aktivisten des Komitees «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» in Bern 105 000 Unterschriften der Volksintiative für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz ein. 2. November 2006: Rappaz während des Prozesses vor Gericht in Martigny. 25. Februar 2002: Eine letzte Zigarette mit seiner Familie vor dem Haftantritt im Gefängnis von Sion. 24. Februar 2002: Eine letzte Henkersmalzeit im Farinet-Weinberg am Tag vor seinem Haftantritt. 4. Februar 2002: Die Famillie Rappaz nach einer Pressekonferenz auf seinem Bauernhof in Saxon. 4. Februar 2002: Immer wieder bedient sich Rappaz der Presse. 25. Januar 2002: Rappaz mit seinem Sohn im Spital von Martigny. 28. November 2001: Rappaz wird ins Gericht in Sion geführt. 20. November 2001: Die Polizei hat das Hanffeld von Rappaz geräumt. 2. November 2000: Rappaz freut sich über die gute Hanfernte. 26. Juni 1997: Andy Stafforte, Mauro Berini, Bernard Rappaz und Claude Rey (vlnr), Vorstandsmitglieder der Schweizer Hanfkoordination, präsentieren in Bern unter dem Motto «Hanf - Die Wachstumsbranche» verschiedene, aus Hanf hergestellte Artikel.

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Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz ist erneut in den Hungerstreik getreten. Rappaz war nach dem abschlägigen Entscheid des Bundesgerichts am letzten Donnerstag wieder zurück ins Gefängnis gebracht worden.

Ihm seien derzeit die Hände gebunden, sagte sein Anwalt Aba Neeman am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Es gelte die Begründung des Bundesgerichts abzuwarten, um eventuell weitere juristische Schritte einzuleiten. Zur Diskussion stehe etwa den Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Der Anwalt will zudem analysieren, ob es die Möglichkeit eines Haftunterbruchs gibt, bis das Walliser Kantonsparlament über das von Rappaz eingereichte Begnadigungsgesuch entschieden hat. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im November dem Anliegen annehmen.

Rappaz arbeitet in einem Atelier

Das Bundesgericht in Lausanne hatte kürzlich eine Beschwerde des Hanfbauers abgelehnt. Demnach hatte der Kanton Wallis Bernard Rappaz zu Recht einen Unterbruch der Haft verwehrt.

Gleichzeitig hatten die Richter in Lausanne Grünes Licht für eine Zwangsernährung gegeben. Wenn Rappaz seinen Hungerstreik fortsetze, sei nötigenfalls eine Zwangsernährung anzuordnen, argumentierte das Bundesgericht. Rappaz seinerseits lehnt eine Zwangsernährung ab.

Der sich nun wieder im Gefängnis befindende Hanfbauer wird wie jeder andere Gefängnisinsasse behandelt. Er sei gezwungen, einer Arbeit nachzugehen, erklärte Rappaz-Freund Boris Ryser. Im Moment arbeite er in einem Atelier, das Holzkisten herstelle. Rappaz sei aber ziemlich müde.

Noch geschwächt vom letzten Hungerstreik

Während der letzten 37 Tage, die Rappaz auf seinem Hof im Hausarrest verbüsste, hatte er wieder an Gewicht zugelegt. Aber die Zeit habe nicht gereicht, um auch seine Muskulatur entsprechend aufzubauen, erklärte Ryser.

Hanfbauer Rappaz befindet sich seit Jahren in einem zähen Kräftemessen mit der Walliser Justiz. Mit diversen Hungerstreiks protestierte er in der Vergangenheit gegen die seiner Meinung nach parteiische Walliser Justiz.

Im vergangenen März musste er seine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten wegen Anbaus und Handels von Hanf sowie weiterer Delikte antreten.

(sda)