Tödliches Mittel

08. April 2009 12:00; Akt: 08.04.2009 11:29 Print

Dignitas blitzt vor Bundesgericht abDignitas blitzt vor Bundesgericht ab

Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital nicht direkt beziehen und lagern. Das Bundesgericht hat als letzte Instanz einen Entscheid der Arzneimittelbehörde Swissmedic bestätigt.

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Dignitas war bereits im Oktober beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Konkret ging es darum, dass Dignitas die einem Sterbewilligen vom Arzt verschriebene Natrium-Pentobarbital-Dosis selber in der Apotheke beziehen wollte.

Das Medikament wollte die Organisation lagern und schliesslich dem Betroffenen verabreichen. Zudem verlangte sie eine Reserve, sollte der Patient erbrechen oder die Dosis verschütten.

Kein Vergleich mit Hilfswerken

Die Beschwerde vor Bundesgericht stützte die von ihrem Chef Ludwig A. Minelli vertretene Organisation auf das Betäubungsmittelgesetz. Dieses gibt Organisationen das Recht über Betäubungsmittel zu verfügen, die im Katastrophenfall breiten Bevölkerungsschichten helfen - etwa die UNO oder das Rote Kreuz.

Der Vergleich mit solchen Hilfsorganisationen ist für die Richter in Lausanne deplatziert. Die Hilfe, welche Dignitas biete, könne nicht mit diesen Aktivitäten verglichen werden. Dignitas habe ganz andere Zwecke, nämlich die Unterstützung beim persönlichen Freitod.

Unregelmässigkeiten befürchtet

Zusätzlich zum Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesgericht noch weitere Vorbehalte. Es befürchtet Unregelmässigkeiten im Umgang mit dem Betäubungsmittel, da nicht sicher sei, ob Dignitas über ausreichend qualifiziertes medizinisches Fachpersonal verfüge.

Daran ändert für das Bundesgericht auch der von Dignitas gemachte Bezug auf die Grundrechte nichts. Es sei falsch, dass die Bundesverfassung oder die europäische Menschenrechtskonvention einer Sterbehilfeorganisation einen direkten Bezug von Natrium- Pentobarbital zubilligen würden.

In Bezug auf die Grundrechte verweist das Bundesgericht auf seinen Entscheid von 2007. Dieser wurde inzwischen von Dignitas beim europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg angefochten. Dessen Entscheid steht aus.

Zudem weisen die höchsten Richter auf die noch laufende politische Debatte über die Aktivitäten von Dignitas hin. Hier seien im eidgenössischen Parlament Vorstösse hängig. Zudem soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement in naher Zukunft einen Bericht vorlegen.

(sda)