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Vaterschaftsklage
29. Dezember 2010 13:08; Akt: 29.12.2010 23:24 Print
Gehörnter Genfer gewinnt vor Gericht
von Deborah sutter - Ein gehörnter Vater hat Recht bekommen: Er muss für sein Kuckuckskind nicht mehr aufkommen. Männerorganisationen werten das Urteil als Fortschritt.
Ein Bundesgerichtsentscheid lässt Schweizer Männer- und Väterorganisationen jubeln: Ein Mann, der 1994 seinen vermeintlichen Sohn anerkannte, konnte 14 Jahre später seine Vaterschaft aberkennen. Normalerweise ist dies nur innerhalb von fünf Jahren nach Anerkennung der Vaterschaft möglich. Nach der Scheidung des Ehepaars liess der Mann einen Vaterschaftstest durchführen. Erst 2008 erfuhr er also, dass er ein Kuckuckskind grossgezogen hatte. Der Entscheid des Bundesgerichts bedeutet nun, dass der Mann nicht mehr für seinen vermeintlichen Sohn Alimente bezahlen muss.
«Das Urteil ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, hin zu einer Emanzipation, die ihren Namen auch verdient», sagt Paul Gemperle, Geschäftsführer des Dachverbands Schweizer Männer- und Väterorganisationen. «Die Rechtsprechung fügt sich allmählich der Realität eines demokratischen Geschlechterverhältnisses.» Auch George Zimmermann, Sprecher der Interessengemeinschaft geschiedener und getrennt lebender Männer, sieht den Entscheid des Bundesgerichts als Schritt zu gleichem Recht für beide Geschlechter: «Der Wahlspruch von so mancher Frau, ‹einmal verheiratet, für immer versorgt›, darf von Gerichten nicht unterstützt werden.» Die Mütter sollen, wie die Männer auch, in die Verantwortung genommen werden und nicht aus einem solchen Betrug noch Profit schlagen können, so Zimmermann.
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