Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Wetterfrosch in U-Haft
24. März 2010 15:20; Akt: 29.03.2010 14:13 Print
Kachelmann bleibt hinter Gittern
Der TV-Star schmort weiter im Knast: Seine Anwälte haben den Haftprüfungsantrag zurückgezogen - aus taktischen Gründen, wie es aus Justizkreisen heisst.
Der unter Vergewaltigungsverdacht stehende Moderator Jörg Kachelmann bleibt in Untersuchungshaft. Das hat das Amtsgericht Mannheim am Mittwochnachmittag mitgeteilt. Allerdings handelt es sich nicht um eine Entscheidung über eine Haftprüfung. Der Antrag von Kachelmanns Anwalt auf Haftprüfung sei offenbar zurückgezogen worden.
Warum musste Kachelmann in U-Haft?Es gibt gemäss der deutschen Straftrechtsprozessordnung zwei wesentliche Vorraussetzung, die eine Untersuchungshaft erlaubt: Es muss ein dringender Tatverdacht vorliegen und einen Haftgrund geben. Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsresultat eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat.
Wie lange muss er dort bleiben?
Theoretisch könnte Kachelmann für maximal zwei Jahre in U-Haft bleiben. Wie lange er tatsächlich in Haft bleibt, ist schwierig abzuschätzen. Aufgrund der Prominenz von Kachelmann dürfte er aber schneller aus der Haft entlassen werden. Er wird dazu aber eine Sicherheit hinterlegen müssen (Kaution) und sicherlich auch seinen Pass, damit er nicht in die Schweiz «fliehen» kann.
Über fünf Stunden lang musste der TV-Star heute dem Mannheimer Gericht Red und Anwort stehen. Gebracht hat es offenbar nichts: «Eine neue gerichtliche Entscheidung ist aus prozessualen Gründen nicht ergangen», heisst es in bestem Juristen-Deutsch in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.
Haftantrag aus taktischen Gründen zurückgezogen?
Damit nimmt das Verwirrspiel um eine mögliche Haftentlassung von Kachelmann eine neue Wendung: Erst hiess es, es gebe eine Haftprüfung, was die Anwälte von Kachelmann dementierten, die Staatsanwaltschaft aber bestätigte. Nun ist es definitiv: Kachelmann bleibt in U-Haft. Seine Anwälte zogen offenbar den Haftprüfungsantrag zurück. Die Gründe dafür blieben zunächst unklar.
In Justizkreisen geht man davon aus, dass es taktische Gründe hat. Bei einem Haftprüfungstermin hätte das Gericht zu prüfen, ob der dem Haftbefehl zugrunde liegende dringende Tatverdacht der Vergewaltigung und der Haftgrund der Fluchtgefahr weiterhin besteht. Hätte der Richter über den Haftprüfungsantrag entschieden und die Fortdauer der U-Haft angeordnet, hätten Kachelmanns Anwälte frühestens in drei Monaten erneut einen Antrag stellen können.
Noch am Morgen liessen die Anwälte des 51-jährigen Schweizers verlauten, ihr Mandant werde bei dem Haftprüfungstermin eine «umfassende» Aussage zu den Vorwürfen machen. Sie schätzten die Chancen, dass Kachelmann freikomme, aber bereits zu diesem Zeitpunkt als gering ein.
«Vorwürfe frei erfunden»
«Er bestreitet die Vergewaltigung. Er hat sich vorbehalten, weitere Beweisanträge zu stellen und einen neuen Haftprüfungstermin zu beantragen», so Sprecher Andreas Grossmann. Die Staatsanwalschaft blieb aber dennoch bei ihrer Einschätzung: «Wir schätzen die Aussagen der Frau als glaubhaft ein.» Es bestehe ein dringender Tatverdacht.
Die Faktenlage in dem Fall Kachelmann bleibt auch nach dem Einvernahme-Marathon unklar. Tatsächlich äusserten sich die Anwälte des Wetterfroschs noch nicht einmal zur Frage, ob das mutmassliche Opfer überhaupt eine Beziehung zu Kachelmann pflegte. Seine Anwälte bezeichneten die Vorwürfe der Frau bisher einzig als «frei erfunden und haltlos». Der Opferanwalt Thomas Franz widersprach ihnen: «Die Verletzungen und die Vergewaltigung wurden bei einer Untersuchung in der Gerichtsmedizin auch festgestellt», sagte er.
Keine Einzelzelle für Kachelmann
Wie es weitergeht, ist im Moment noch unklar. Sicher scheint bisher nur: Kachelmann muss zurück zu seinem Zellenkumpan. Für Sonderbehandlungen ist in der Strafanstalt Mannheim nicht genug Platz, wie Gefängnisleiter Romeo Schüssler sagte. «Wir haben derzeit keine Einzelzelle zu vergeben.»
(amc/sda/dapd)



























