Affäre Rappaz

03. November 2010 20:14; Akt: 03.11.2010 20:20 Print

Rappaz wird notfalls zwangsernährtRappaz wird notfalls zwangsernährt

Wenn nötig soll der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz zwangsernährt werden. Das Genfer Unispital erhielt diese Weisung von Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten.

Bildstrecke im Grossformat »
Hungerstreik und Proteste nützten nichts: Rappaz muss nicht nur seine ursprünglich verhängten 5 Jahre und acht Monate Gefängnis absitzen. Jetzt wurde er auch noch zu einem Jahr zusätzlich verurteilt, wegen Delikten, die er vor 2002 begangen hat. 30. August 2010: Rappaz ist erneut in den Hungerstreik getreten. 29. Juli 2010: Bernard Rappaz ist zurück auf seinem Hof, wo er nach einem Hungerstreik seine Freiheitsstrafe vorläufig in Form von Hausarrest absitzen wird. 10 Mai 2010: Bernard Rappaz während seiner Knastferien auf seinem Bauernhof. 17. März 2010: Rappaz lädt zur Pressekonferenz im bedeutungsvollen Farinet-Rebberg. Einen Tag zuvor hatte er seine Haft antreten müssen. 13. Januar 2006: Rappaz reicht mit Aktivisten des Komitees «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» in Bern 105 000 Unterschriften der Volksintiative für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz ein. 2. November 2006: Rappaz während des Prozesses vor Gericht in Martigny. 25. Februar 2002: Eine letzte Zigarette mit seiner Familie vor dem Haftantritt im Gefängnis von Sion. 24. Februar 2002: Eine letzte Henkersmalzeit im Farinet-Weinberg am Tag vor seinem Haftantritt. 4. Februar 2002: Die Famillie Rappaz nach einer Pressekonferenz auf seinem Bauernhof in Saxon. 4. Februar 2002: Immer wieder bedient sich Rappaz der Presse. 25. Januar 2002: Rappaz mit seinem Sohn im Spital von Martigny. 28. November 2001: Rappaz wird ins Gericht in Sion geführt. 20. November 2001: Die Polizei hat das Hanffeld von Rappaz geräumt. 2. November 2000: Rappaz freut sich über die gute Hanfernte. 26. Juni 1997: Andy Stafforte, Mauro Berini, Bernard Rappaz und Claude Rey (vlnr), Vorstandsmitglieder der Schweizer Hanfkoordination, präsentieren in Bern unter dem Motto «Hanf - Die Wachstumsbranche» verschiedene, aus Hanf hergestellte Artikel.

  • Artikel per Mail weiterempfehlen
Zum Thema
Fehler gesehen?
Fehler beheben!
Senden

Die Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hat das Genfer Unispital aufgefordert, alles für die Gesundheit des hungerstreikenden Walliser Hanfbauern Bernard Rappaz zu tun. Einen Strafunterbruch gebe es nicht.

An einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz erinnerte Waeber-Kalbermatten an das entsprechende Bundesgerichtsurteil vom 26. August. Das höchste Gericht hatte erklärt, dass eine Zwangsernährung angeordnet werden muss, wenn diese das einzige Mittel ist, um bleibende Schäden oder den Tod eines hungerstreikenden Gefangenen zu verhindern.

Vergangenen Donnerstag hatte Rappaz' Anwalt, Aba Neeman, einen Antrag für einen Haftunterbruch beim Walliser Sicherheitsdepartement eingereicht. «Die Bedingungen dafür sind nicht erfüllt», sagte die Walliser Staatsrätin am Mittwoch.

Rappaz geht es schlecht

Laut Neeman geht es dem Hanfbauer gesundheitlich schlecht. Rappaz befindet sich seit 69 Tagen im Hungerstreik. Zurzeit ist er im Genfer Universitätsspital (HUG). Aufgrund der ärztlichen Befunde befürchtet der Anwalt, Rappaz könnte einen Herzinfarkt erleiden.

Hängig ist noch ein Begnadigungsgesuch, über welches das Walliser Kantonsparlament am 18. November entscheiden muss.

Bernard Rappaz hatte am 22.März seine Haftstrafe angetreten. Er muss eine Strafe von fünf Jahren und acht Monaten wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten absitzen.

Sogleich bei seinem Haftantritt begann der Walliser Hanfbauer mit seinem Hungerstreik. Diesen unterbrach er zwei Mal - beim ersten Mal für rund zehn Tage, beim zweiten Mal für fünf Wochen.

(sda)