Der Fall lässt aufhorchen. Ein einzelner Zugreisender wehrt sich gegen die SBB und klagt gegen deren Zuschlagspraxis (20 Minuten Online berichtete). «Ich will nicht für etwas gebüsst werden, das ich nicht getan habe», sagt der 42-Jähriger Kläger im «Blick». Konkret:
Der 42-Jährige Tamile besass eine Fahrkarte Schaffhausen-Baden, Hin- und Rückfahrt, zum Halbtax-Tarif. Kostenpunkt: 26 Franken. Durch den Klassenwechsel wäre eine Busse von 80 Franken hinzugekommen. Die gesamte Reise hätte ihn also 106 Franken gekostet. Die Kosten für das Halbtax nicht eingerechnet.
26 Franken billiger wäre er gefahren, hätte er gar kein Ticket gelöst: Statt Ticket und Busse hätte er dann nämlich nur die Busse von 80 Franken berappen müssen. Denn im Regionalverkehr wird bei den SBB aus Praktikabilitätsgründen nur der «Zuschlag für Fahren ohne gültigen Ausweis» erhoben - nicht aber der Fahrpreis. Dieses Bussensystem führt zur Besserstellung dreister Schwarzfahrer, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen.
Beispiele des Bussensystems der SBB
Reiseroute: Zürich-Schaffhausen; 2. Klasse. Ticketpreis: 18.20 Franken.
Einnahmeausfall für die SBB beim Schwarzfahren: 18.20 Franken. Busse: 80 Franken. Fährt man dieselbe Route 1. Klasse, kostet es 30.20 Franken. Einnahmeausfall für die SBB beim Schwarzfahren: 30.20 Franken. Die Busse bleibt aber gleich - 80 Franken. Wer also so dreist ist und sich beim Schwarzfahren in die 1. Klasse setzt, bezahlt keinen Rappen mehr Busse.
Nimmt der Reisende einen Nachtzug auf derselben Route, bezahlt er dieselben Ticketpreise plus 5 Franken Nachtzuschlag. Vergisst er den, entgehen den SBB 5 Franken. Der Reisende wird aber mit 80 Franken gebüsst. Löst er gar kein Ticket, also weder das reguläre noch den Zuschlag, bezahlt er ebenso 80 Franken Busse.
Weniger Schaden, aber höhere Strafe
Beim «versehentlichen» Klassenwechsel, nicht bezahlen des Nachtzuschlages oder einem Ticket für die falsche Route prellt man die SBB also um weniger Geld, bezahlt aber mehr, als wenn man gar kein Ticket hätte. Genau dies kritisiert das BAV und fordert eine Änderung der Praxis, wie sie in der Verfügung an die SBB schreibt. Das Zuschlagssystem müsse zugunsten eines differenzierteren Systems angepasst werden, damit alle Reisenden ohne gültigen Fahrausweis gleichgestellt sind.
SBB zieht vors Bundesverwaltungsgericht
Ein solches System widerstrebt aber der SBB: «In der Praxis ist dies nur mit einem enormen Administrationsaufwand verbunden», sagt Sprecher Roland Binz. Bereits heute deckten die Zuschläge nicht einmal den Aufwand für die Kontrollen. Deshalb wollen die SBB den BAV-Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Übrigens: Umgekehrt wäre dem Reisenden eine Busse erspart worden. Mit einem 1.-Klass-Billett ist das Sitzen beim Fussvolk absolut legal und bleibt ohne Folgen.
(amc)
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Geld Ganz einfach die SBB braucht das Geld... und tun alles dafür. Es gibt kein recht für den Kunden. Treue Kunden die Jahrelang bezahlt haben und es einmal vergessen werden wie verbrecher behandelt!!! von: Michael Asd am: 03.01.2010 13:27 |
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Rechnet sich die 1 Klasse Mich interessier ob die 1 Klasse kostendeckend ist, weil immer wenn ich in den Zug steige sind die Abteile leer! Die SBB sollte besser eine kosten Nutzen Rechnung machen. von: Luca Hoessly am: 04.04.2009 13:39 |
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person ich denke es kommt auf die person an. ich hatte bereits öfters mein GA vergessen. ich hatte das nett dem kontroleur erklärt und sie haben mich immer laufen lassen. von: chef koch am: 01.04.2009 11:58 |