Befehl zum Abschuss

05. September 2010 16:26; Akt: 05.09.2010 18:04 Print

Walliser Ständerat hat ein Wolf-ProblemWalliser Ständerat hat ein Wolf-Problem

Der Walliser Ständerat Jean-René Fournier hatte 2006 den Abschuss eines Wolfes trotz Einsprache bewilligt. Der Wolf endete ausgestopft in seinem Büro. Gegen Fournier wird jetzt ermittelt.

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Der Wolf ist ein geschütztes Tier und wandert von Italien und Frankreich in die Schweiz ein. Die Schweiz will sich auf die Rückkehr des Wolfes vorbereiten. Die Rückkehr des Wolfes soll wissenschaftlich begleitet werden, damit der Mensch - betroffen sind vor allem Kleinviehhalter - und der Wolf nebeneinander existieren können. Am 27. März 2007 waren in Thierachern sechs Schafe gerissen worden, die gemäss Analysen einem Wolf zuzuschreiben sind. Bereits am Abend des 22. März hat ein Jäger oberhalb von Zweisimmen ein hundeartiges Tier beobachtet. Um weitere Angriffe auf Schafe zu vermeiden, hat die Berner «Wolfsfeuerwehr» inzwischen zwei Herdenschutzhunde mit einer Hirtin platziert. Wenn einzelne eingewanderte Wölfe erhebliche Schäden anrichten, können die Kantone ausnahmsweise eine Bewilligung zum Abschuss eines Wolfes erteilen. Dieser Wolf wurde im November 2006 bei Arcojeux im Wallis erlegt. Im Oktober 2006 wurde dieser Wolf bei Goms erlegt. Im März 2006 wurde bei Gsteigwiler im Kanton Bern dieser kranke Wolf von einem Zug getötet. Dieser Wolf lief im Mai 2004 in eine Fotofalle in der Gemeinde Siat oberhalb von Ilanz/GR. Ausstellungsobjekt: Der Wolf, der im Januar 2001 im Bergell geschossen wurde, ist ausgestopft zu besichtigen im Talmuseum Ciaesa Granda in Stampa, Bergell. Im August 2000 wurde dieser Wolf im Val d'Herens erlegt. Dieser Wolf ist im Januar 1999 bei Schneeräumarbeiten am Simplon dem Pflug zu nahe gekommen. Der Gomser Wolf, der etliche Schafe gerissen hatte, wurde Ende November 1998 in Reckingen/VS erlegt.

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Der alt Staatsrat und jetzige Walliser Ständerat Jean- René Fournier bekommt Probleme mit der Justiz. Am 23. August ordnete die Staatsanwaltschaft Unterwallis eine offizielle Ermittlung durch den Untersuchungsrichter an. Fournier soll das Jagdgesetz sowie das Gesetz über den Schutz freilebender Säugetiere und Vögel verletzt haben. Möglicherweise könnte auch Amtsmissbrauch des ehemaligen Walliser Regierungsrats vorliegen.

Am 25. August schloss die Staatsanwaltschaft die Umweltorganisation WWF als Zivilpartei aus, wie deren Sekretärin Marie-Thérèse Sangra eine Information der «SonntagsZeitung» bestätigte. Allerdings sei der WWF im Vorverfahren nie angehört worden.

Schnelle Abschussbewilligung

Die Affäre nahm ihren Anfang vor vier Jahren. Im September 2006 erliess Fournier eine Abschussbewilligung für den Wolf im Chablais, der bis dahin rund 30 Schafe attackiert hatte. Gleichzeitig entzog er möglichen Einsprachen die aufschiebende Wirkung.

Der WFF verlangte, dass die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt wir. Nachdem die Walliser Regierung das abgelehnt hatte, gelangte die Organisation ans Kantonsgericht. Dieses stellte schliesslich fest, der Rekurs hätte automatisch aufschiebende Wirkung gehabt.

Das nützte dem Wolf aber nichts, er wurde am 21. November abgeschossen - zwei Monate vor dem Gerichtsentscheid 2008 änderte das Walliser Kantonsparlament das Verwaltungsgesetz, indem es in Verwaltungsverfahren die automatische aufschiebende Wirkung strich.

Heute sitzt Jean-René Fournier (CVP) im Ständerat. Dort errang er im Juni einen Sieg über den Wolf: Die Kleine Kammer hiess eine Motion von ihm gut, welche die Konvention von Bern - sie stellt den Wolf und andere Tiere unter Schutz - in Frage stellt.

In die Konvention soll ein Vorbehalt aufgenommen werden, der die Regulierung von Wolfsbeständen zulässt. Der Nationalrat muss die Motion noch behandeln.

Der 2006 erschossene Wolf im Chablais wurde ausgestopft. Fournier liess ihn anfangs 2007 in seinem Staatsratsbüro aufstellen.

(aeg/sda)